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50. Kapitel des biblischen Buches der Psalmen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der 50. Psalm ist Teil des Buches der Psalmen.
Das Präskript des Psalm lässt sich mit „zugehörig Asaf“ übersetzen. Es gibt mehrere biblische Personen dieses Namens, auch die Art der Zugehörigkeit lässt sich nicht präzisieren. Sie kann als Autorenschaft interpretiert werden, genauso aber auch als Autorisierung, Eponymie, Widmung oder Verwendung. Daher gilt aus Sicht der biblischen Exegese der Verfasser als unbekannt.[1]
Der Psalm beschreibt ein Gericht, bei dem der Angeklagte, hier das Volk Israel, mit einer Verwarnung davonkommt. Die Verse 1–6 beschreiben wie der Herr von Zion aus, sein Volk zusammenruft, um es zu richten. Der Prozess wird in zwei Akten dargestellt, welche sich auch im Urteil niederschlagen.
A (7–15): Klage gegen die Treuen. B (16–21): Klage gegen die Gottlosen. B (22): Verwarnung an die Gottlosen. A (23): Verwarnung an die Treuen.
Der erste Teil (A) geht an alle, die ihm stets opfern. Sie fordert er auf, ihn in Tat und Wahrheit zu ehren, anstatt durch Rituale. Er verwarnt und ermutigt sie, ihre Wege nun ganz auf Gott zu richten und verheißt ihnen sein Heil. Im zweiten Teil (B) richtet er sich an die Gottlosen und deckt ihr tun ohne Gnade auf. Die Verwarnung an sie ist klar. Ändern sie nicht ihre Einstellung, folgt das Gericht. Die Aussage dieses Psalms entspricht erstaunlich genau der Lehre, wie wir sie im Neuen Testament finden (vgl. z. B. Joh 4,21-24 SLT).
Nach Charles Haddon Spurgeon kann man den Psalm folgendermaßen einteilen[2]:
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