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Der Niedersächsische Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband mit Sitz in Hannover.[1]
122 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit rund 4,7 Mio. Einwohnern sind Mitglieder.[2] Als außerordentliche Mitglieder gehören ihm die Region Hannover, die Seestadt Bremerhaven, der Zweckverband Großraum Braunschweig, der Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen und die GovConnect GmbH an.[3] Er repräsentiert rund 60 Prozent der Einwohner des Landes Niedersachsen. Der Verband ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert, um unabhängig von staatlicher Aufsicht und staatlichen Einflüssen zu sein. Staatliche Zuschüsse werden nicht gewährt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist Landesverband des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).
Die Geschäftsstelle befindet sich in Hannover, Warmbüchenkamp 4. Hauptgeschäftsführer ist seit 2017 Jan Arning, sein Vorgänger war Heiger Scholz.[4]
Der Sitz befand sich bis 2014 im 1911 bis 1912 für den Bankier Bernhard Caspar von dem Architekten Emil Lorenz erbauten Bankhaus Caspar in der Prinzenstraße 23 in Hannover. Das Gebäude wurde 2014 abgerissen.
Davon haben
Die Kommunen bilden im föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland die dritte Säule des Staates. Ebenso wie bei Bund und Ländern erfolgt ihre Willensbildung in Volksvertretungen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind.
Die Stellung der Städte und Gemeinden in unserer Gesellschaft sowie die Pflichten von Bund und Land gegenüber den Kommunen ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Niedersächsischen Verfassung und aus der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Durch Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wird die kommunale Selbstverwaltung garantiert.
Aus der Stellung der Städte und Gemeinden ergeben sich auch die Aufgaben des Niedersächsischen Städtetages. Er vertritt – ebenso wie Bundestag und Landtag – öffentliche Anliegen zum Wohle der Einwohner in den Städten und Gemeinden Niedersachsens. Daher bestimmt Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung:
„Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören.“
Der Verband gibt die monatlich erscheinende Zeitschrift „Niedersächsischer Städtetag“ in einer Auflage von über 6.800 Exemplaren heraus. Sie erhält jedes Ratsmitglied. In ihr wird über aktuelle Themen von kommunaler Bedeutung berichtet.
Außerdem hat er bis 2006 die „Schriftenreihe des Niedersächsischen Städtetages“ herausgegeben, in der kommunalwissenschaftliche Beiträge veröffentlicht wurden.
Satzungsmäßige Aufgaben sind,
In der Praxis geschieht dies, indem die öffentlichen Interessen der Städte und Gemeinden durch den Niedersächsischen Städtetag vertreten werden. Er bringt in die Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Kommunen betreffen oder von ihnen ausgeführt werden müssen, den kommunalen Sachverstand ein. Dadurch soll eine praxisgerechte, bürgernahe und effiziente Verwaltung ermöglicht werden.
Folgende Ausschüsse gibt es:
Folgende Bezirkskonferenzen gibt es:
Fachliche Arbeitskreise
Über seine Tochtergesellschaft NST wissenstransfer GmbH bietet der Niedersächsische Städtetag Fortbildungsveranstaltungen an und veröffentlicht Arbeitshilfen und sonstige Publikationen für die kommunale Praxis.
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