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kommunaler Spitzenverband Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) ist der kommunale Spitzenverband der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt und in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert. Der Verband hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.[1]
Dem SGSA gehören Städte und Gemeinden mit insgesamt 2,163 Mio. Einwohnern an. Das entspricht einem Anteil von 99,56 % an der Gesamtbevölkerung. Hinzu kommen die 18 Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt. Damit sind alle hauptamtlich geführten Städte und Gemeinden sowie 93 % der ehrenamtlich geführten Gemeinden im SGSA organisiert. Darüber hinaus haben 21 Zweckverbände aus den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die außerordentliche Mitgliedschaft erworben.[2]
Die Verbandsmitglieder sind berechtigt, in den Organen des Verbandes mitzuwirken und Mitglieder von ständigen Ausschüssen vorzuschlagen sowie die Einrichtungen des Verbandes zu nutzen. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verband bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Zu den Veranstaltungen des Verbandes entsenden die Mitglieder ihre Hauptverwaltungsbeamten. Die Mitglieder finanzieren den Verband durch die im 1. Quartal des Jahres erhobenen Mitgliedsbeiträge.
Nach § 160 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt[3] hat die Landesregierung die Verbindung zu den Kommunalen Spitzenverbänden des Landes zu wahren und sie bei der Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die unmittelbar die Belange der Städte und Gemeinden berühren, rechtzeitig zu hören. Dies schlägt sich auch in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien[4] nieder, nach welcher, vor Erlass von allgemeinen Regelungen, insbesondere von Rechtsvorschriften die Kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden sollen, soweit ihre Belange berührt sind.
Die Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt bestimmt in § 86 a, dass die Ausschüsse den SGSA rechtzeitig bei der Vorbereitung von kommunal-relevanten Vorschriften zu hören haben.
Auch dadurch soll sichergestellt werden, dass der Landtag alle entscheidungsrelevanten Informationen kennt, bevor ein Gesetz beschlossen wird, das unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf die Kommunen hat.
Der SGSA hat laut Satzung insbesondere
Der SGSA arbeitet parteipolitisch neutral.
Die Mitgliederversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Kreisfreie Städte und Einheitsgemeinden haben je angefangene fünfhundert Einwohner eine Stimme. Verbandsgemeinden und Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden haben je angefangene fünfhundert Einwohner eine Stimme. Die außerordentlichen Verbandsmitglieder (Zweckverbände) nehmen an den Beratungen der Mitgliederversammlung teil, haben jedoch kein Stimmrecht.
Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre vom Präsidium einberufen und ist zuständig für:
Die Kreisvorstandskonferenz setzt sich aus den Kreisfreien Städten und den Kreisverbänden zusammen und wird vom Präsidium nach Bedarf einberufen. Hinzu kommen die Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme.
Die Kreisvorstandskonferenz ist zuständig für
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten, dem Landesgeschäftsführer und zehn weiteren Mitgliedern. Derzeitiger Präsident ist Andreas Dittmann, Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt.[5] Bis auf den Landesgeschäftsführer werden die Mitglieder und Stellvertreter von der Kreisvorstandskonferenz unter Beachtung einer möglichst gleichmäßigen regionalen Verteilung und der Einwohnergrößenklassen der Mitglieder gewählt.
Das Präsidium leitet den Verband und beschließt über alle Angelegenheiten, die weder der Mitgliederversammlung, der Kreisvorstandskonferenz noch dem Landesgeschäftsführer obliegen. Es kann Richtlinien für die Geschäftsführung erlassen.
Darüber hinaus hat das Präsidium folgende Aufgaben:
Der Landesgeschäftsführer, der einen allgemeinen Vertreter hat, leitet die Landesgeschäftsstelle und führt die laufenden Geschäfte. Er ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten des Verbandes und stellt auf der Grundlage des Stellenplanes die Beschäftigten ein, soweit hierfür nicht das Präsidium zuständig ist. Derzeitiger (2021) Landesgeschäftsführer ist Bernward Küper.
Die Verbandsmitglieder in den 11 Landkreisen bilden jeweils einen Kreisverband. Die Kreisverbände fördern die Verbandsarbeit vor Ort und den Erfahrungsaustausch untereinander. Die Kreisverbände wählen jeweils einen Vorstand (1. und 2. Vorsitzender, einen Geschäftsführer sowie zwei Beisitzer).
Der SGSA hat vier ständige Ausschüsse eingerichtet:
Zur Abstimmung von fachlich abgegrenzten Themen und zum Erfahrungsaustausch hat der Landesgeschäftsführer 15 Arbeitskreise (AK) und 2 Arbeitsgruppen berufen, die ihn bei seiner Aufgabenerfüllung beraten. Beispielhaft sind zu nennen die 3 AK Einheits- und Verbandsgemeinden, der AK Entwicklung des ländlichen Raumes und der AK Kommunalabgaben und Steuern.
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