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deutsche Organisation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das niederrheinisch-westfälische Reichsgrafenkollegium, auch westfälische Grafenbank genannt, war der korporative Zusammenschluss der niederrheinisch-westfälischen Reichsgrafen und Herren zur Wahrung ihrer Interessen auf den Reichstagen und insbesondere im Reichsfürstenrat. Es bestand von 1653 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806.
Erste Ansätze um die Bewerbung um eine Kuriatstimme der westfälisch-niederrheinischen Grafen und Herren stammten aus dem zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts. Ein entsprechender Antrag folgte 1653/1654. Dem stimmten Kaiser und Reichsfürstenrat zu. Ein Teil der Mitglieder hatte zuvor zum Wetterauischen Reichsgrafenkollegium gehört. In der ersten Zeit bis 1692 wurde die Stimmführung einem abwechselnd dafür bestimmten Gesandten übertragen. Dieser übte das Stimmrecht für einen Monat aus, bis der nächste Vertreter dran war. In der Aufrufordnung des Reichsfürstenrats nahm die Westfälische Grafenbank den letzten Rang (Platz 100) ein. Bis 1706 entstand eine stärkere innere Struktur. Ein Direktorium verwaltete nun die Stimmabgabe. Seit 1698 gab es jeweils einen Direktor für den linksrheinischen und einen für den rechtsrheinischen Bereich. Die Direktoren mussten eine altgräfliche Abstammung aufweisen und über eine genügende Kanzlei verfügen, um die zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Aufgabe war unter anderem die Vorbereitung der Grafentage. Daneben gab es den gemeinsamen Reichstagsgesandten, einen Syndikus, einen Kassierer und einen Kanzlisten. Sitz des Syndikus war Köln. Jedes Jahr fand ein Grafentag in Köln meist im Zusammenhang mit dem Kreistag des niederrheinisch-westfälischen Reichskreises statt.
Anfangs stand das gemeinsame Interesse gegenüber der vordringenden Macht der Fürsten im Vordergrund. Um innere Konflikte zu vermeiden, achtete das Kollegium auf konfessionelle Parität. Ein Problem war von Anfang an, dass große Territorialstaaten wie Preußen, Hannover, Dänemark-Oldenburg und andere dadurch, dass sie auch den Besitz und Titel von niederrheinisch-westfälischen Grafen innehatten, die Institution immer stärker beeinflussten. Der Versuch der Grafen, die Fürsten von der Stimmabgabe im Kollegium auszuschließen, scheiterte mehrfach.
Trotz der angestrebten konfessionellen Parität lag die Mehrheit im protestantischen Lager. Spätestens mit dem österreichischen Erbfolgekrieg geriet die Politik des konfessionellen Ausgleichs an ihre Grenzen. Die katholischen Grafen standen tendenziell auf Seiten Habsburgs, während auf protestantischer Seite die Interessen der großen Fürsten dominierten. Dies führte dazu, dass 1747 einer der Direktoren des Kollegiums dieses stilllegte. Um weiter gemeinsam Politik machen zu können, gründete die protestantische Seite einen „engeren Korrespondenzverein.“ Diesem wurde von katholischer Seite die Anerkennung verweigert. Diese Auseinandersetzungen bedeuteten das faktische Ende des politischen Einflusses. Die Reichstagsstimme wurde von der protestantischen Seite weitergeführt. Es entstanden zwei konfessionell getrennte Unterkollegien, denen aber die beiden Direktoren vorstanden. Der Versuch der katholischen Seite, eine Reichstagsstimme zu erhalten, führte 1805, also kurz vor dem Ende des Reiches, zur Entstehung eines schwäbisch-westfälischen Grafenkollegs.
Von den 40 auf der Grafenbank vertretenen Territorien wurden gleich zehn von Reichsfürsten mit Virilstimmen im Reichsfürstenrat geführt:
Der Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801 und die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich brachten das faktische Ende des Westfälischen Reichsgrafenkollegiums:
Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 brachte einschneidende Veränderungen in den Bestand des Westfälischen Reichsgrafenkollegiums:
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss verloren weitere Territorien ihre Selbständigkeit und wurden mediatisiert
Die ehemaligen westfälischen Grafen,[Anm. 3] die nun teilweise die säkularisierten Klosternamen in der Titulatur trugen, wurden zu Standesherren mit weitgehenden Sonderrechten in Württemberg,[Anm. 4] Bayern[Anm. 5] und Baden[Anm. 6] bis zum Ersten Weltkrieg.
Acht der westfälischen Grafen erlangten oder bestätigten ihren Status als souveräne Fürsten und traten 1806/1807 mit ihren Territorien dem von Napoleon als Protektor geführten Rheinbund bei, wobei insbesondere die beiden Nassauer Linien sich erheblich vergrößern konnten:
Sechs Territorien fielen an die französischen Satellitenstaaten Königreich Westphalen und Großherzogtum Berg:
Oldenburg und Delmenhorst kamen 1810 zu Frankreich, Département des Bouches-du-Weser.
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