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Art des Ministeriums, das für die Justiz zuständig ist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Justizministerium bezeichnet das für die Justiz zuständige Ministerium eines Staates. In Deutschland wird es neben dem Auswärtigen Amt und den Ministerien der Finanzen, des Inneren und der Verteidigung zu den seit dem Kaiserreich etablierten klassischen Ressorts gezählt.[1] Justiz- und Innenminister gelten in Deutschland als Verfassungsminister.
Die Leitung der Justiz durch einen Minister widerspricht der Grundidee der Gewaltenteilung. Der Umgang mit diesem Spannungsverhältnis ist von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. Als Mindeststandard für einen Rechtsstaat wird verlangt, dass die Justiz in ihren inhaltlichen Entscheidungen nicht weisungsgebunden ist.
In Deutschland untersteht traditionell einheitlich in Bund und Ländern die ordentliche Gerichtsbarkeit dem Justizministerium und ist in der Regel auf die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit beschränkt.[2] Die Verwaltungs- und Finanzgerichte unterstehen ebenfalls weitgehend dem Justizministerium, während die Sozialgerichte weitgehend und die Arbeitsgerichte ausnahmslos[3] dem Arbeits- und Sozialminister unterstehen.[2] Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland hierarchisch aufgebaut, dem Justizministerium von Bund oder Land unterstellt und weisungsgebunden, was immer wieder den Vorwurf aufkommen lässt, Ermittlungen würden aus politischer Opportunität unterbunden oder aus vorauseilendem Gehorsam gar nicht erst begonnen.
In der Schweiz untersteht die Bundesanwaltschaft nicht dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Sie wird von einer separaten Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) beaufsichtigt, die staatsorganisationsrechtlich direkt der Bundesversammlung (Parlament) und deren Aufsicht unterstellt ist, unabhängig von Bundesrat (Regierung), Bundesverwaltung und Gerichten[4]. Auch in den meisten Kantonen sind die Staatsanwaltschaften grundsätzlich nicht weisungsgebunden und, wenn überhaupt, nur administrativ der Exekutive bzw. einem kantonalen Justizdepartement (Ministerium) zugeordnet. Das EJPD hat auch keine Zuständigkeit hinsichtlich der Gerichtsorganisation oder der Besetzung von Richterstellen. Auf Bundesebene (wie auch in den meisten Kantonen) sind diese Aufgaben dem Parlament zugeordnet. In vielen Kantonen werden die Richter gar direkt vom Volk gewählt.
In manchen Staaten heißen Staatsanwälte Untersuchungsrichter und genießen richterliche Unabhängigkeit; das kann dazu führen, dass einzelne Untersuchungsrichter durch spektakuläre Ermittlungen zu großer Prominenz gelangen (Baltasar Garzón, Antonio Di Pietro). An die Stelle ministerieller Aufsicht können Selbstverwaltungsorgane treten (z. B. Consiglio superiore della magistratura in Italien).
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