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Teil der Exekutive der Schweiz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Bundesverwaltung (französisch Administration fédérale, italienisch Amministrazione federale, rätoromanisch ) stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente (vergleichbar einem Ministerium), die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten (knapp 90 Ämter) und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor (Departementsprinzip) und trägt für dieses die politische Verantwortung. Der Bundeskanzler leitet die Bundeskanzlei.
2022 beschäftigte die Bundesverwaltung 42'305 Personen.[1] Im selben Jahr bestanden 38’058 Vollzeitstellen. Die Sprachen (Erstsprache) der Mitarbeiter der Bundesverwaltung verteilten sich 2022 folgendermassen: Deutsch 69,7 Prozent, 23 Prozent Französisch, 6,9 Prozent Italienisch und 0,5 Prozent Rätoromanisch.
Die Departemente heissen heute Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Alle Departemente sind elektronisch über das Portal admin.ch zugänglich.
Im Sinne der Gewaltenteilung unabhängige Verwaltungen haben die Bundesversammlung mit den Parlamentsdiensten sowie das Bundesgericht mit dem Generalsekretariat.
Folgende Behörden, Bundesbetriebe und Einrichtungen sind den jeweiligen Departementen unterstellt:
Administrativ der Bundeskanzlei zugeordnet:
Bundesrat Ignazio Cassis, Departementsvorsteher
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Departementsvorsteherin
Administrativ dem EDI zugeordnet:
Bundesrat Beat Jans, Departementsvorsteher
Administrativ dem EJPD zugeordnet:
Bundesrätin Viola Amherd, Departementsvorsteherin
Administrativ dem VBS zugeordnet:
Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Departementsvorsteherin
Administrativ dem EFD zugeordnet:
Bundesrat Guy Parmelin, Departementsvorsteher
Administrativ dem WBF zugeordnet:
Bundesrat Albert Rösti, Departementsvorsteher
Administrativ dem UVEK zugeordnet:
Ausserparlamentarische Kommissionen sind vom Bundesrat oder vom Departement eingesetzte Gremien, die für Regierung und Verwaltung öffentliche Aufgaben erfüllen.[3][4] Sie unterstehen der Kommissionenverordnung vom 3. Juni 1996 (SR 172.31). Die ausserparlamentarischen Kommissionen erfüllen vor allem zwei Funktionen: Sie ergänzen als Milizorgane die Bundesverwaltung in Bereichen, wo dieser spezielle Kenntnisse fehlen. Damit stehen der Verwaltung Fachkenntnisse zur Verfügung, die selbst hergestellt werden müssten. «Die Einsetzung neuer ausserparlamentarischer Kommissionen erfolgt daher oft, wenn der Staat neue Aufgaben zu übernehmen hat und die entsprechenden Fachkenntnisse in der Verwaltung selber noch nicht vorhanden sind.» Zudem sind sie ein nützliches Mittel zur Interessenvertretung von Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Zusammenarbeit ermöglicht Kompromisse, die nicht nur auf reiner Interessenvertretung basieren. Dementsprechend können ausserparlamentarische Kommissionen als Instrument einer partizipativen Demokratie betrachtet werden und verfügen in der Schweiz über eine lange Tradition. Beispiele sind: PRS – Kommission Präsenz Schweiz; EEK – Eidgenössische Ernährungskommission; EKKJ – Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen.
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