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nachhaltige Sicherstellung schadstofffreier Luft Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ziel der Luftreinhaltung ist im Rahmen des Umweltschutzes die nachhaltige Sicherstellung guter Luftqualität, also eine möglichst schadstofffreie Luft.
Maßnahmen zur Luftreinhaltung können unterschieden werden in
Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung sollen einer Luftverschmutzung entgegenwirken oder sie erst gar nicht entstehen lassen.
Die ersten gesetzlichen Vorgaben für die Luftreinhaltung beschränkten sich auf die Verlagerung oder Vermeidung von Schadstoffemissionen:
Die Gesetzgebung in vielen Industriestaaten zielt auf Grenz- oder Zielwerte ab, um die Freisetzung (Emission) bzw. den Eintrag (Immission) von Schadstoffen über die Luft auf ein Maß zu reduzieren, das „keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht“.[3] Ein wichtiger Schritt hierzu war die europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie von 1996.
Während ein Grenzwert strikt eingehalten werden muss, das heißt nicht überschritten werden darf, gibt ein Zielwert einen meist zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erreichenden Höchstwert an. Zielwerte sind häufig nicht strikt verbindlich. |
Bereits in den 1970er Jahren wurde erkannt, dass nationale Bemühungen zur Emissionsminderung von Luftschadstoffen alleine nicht ausreichen, da viele Schadstoffe über weite Entfernungen und somit auch über Staatsgrenzen hinweg transportiert werden (Ferntransport).
1979 wurde das Genfer Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on Long-range Transboundary Air Pollution, LRTAP) verabschiedet. Es trat 1983 als erstes international rechtsverbindliches Instrument zur Verringerung der Emission von Luftschadstoffen in Kraft.[4]
Die Genfer Konvention ist Basis für derzeit insgesamt acht weitere wichtige internationale Vereinbarungen. Die wichtigsten davon sind:
Das Göteborg-Protokoll legte für die Unterzeichnerstaaten (praktisch alle europäischen Staaten sowie USA und Kanada) Grenzen für die jährlichen Emissionen der geregelten Schadstoffe (SO2, NOx, NH3 und VOC) für das Jahr 2010 (Bezugsjahr für die prozentuale Reduktion: 1990) fest: Tabelle:
Land | Schwefeldioxid | Stickoxide | Ammoniak | VOC |
---|---|---|---|---|
Deutschland | 520 kt (−90 %) | 1.051 kt (−60 %) | 550 kt (−28 %) | 995 kt (−69 %) |
Österreich | 91 kt (−57 %) | 107 kt (−45 %) | 66 kt (−19 %) | 159 kt (−55 %) |
Schweiz | 43 kt (−40 %) | 79 kt (−52 %) | 63 kt (−13 %) | 144 kt (−51 %) |
Europa | 16.436 kt (−75 %) | 6.671 kt (−49 %) | 3.129 kt (−15 %) | 6.600 kt (−57 %) |
kt = 1.000 Tonnen
Während bisherige Protokolle nur einen einzelnen Schadstoff betrachteten, werden die Auswirkungen von Schwefel- und Stickstoffverbindungen sowie von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und bodennahem Ozon im Zusammenhang betrachtet. Das Göteborg-Protokoll ist durch seinen Problem-übergreifenden Ansatz gekennzeichnet und wird daher auch als Multi-Effekt- oder als Multikomponenten-Protokoll bezeichnet. Gleich drei Problemfelder sollen entschärft werden:
Europaweite Abkommen
Im Rahmen der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft wird die Luftreinhaltung der Mitgliedstaaten durch Vorgaben der EU immer mehr bestimmt. Das rechtliche Instrument sind in der Regel die EU-Richtlinien. EU-Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb einer definierten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Union (EU) hat, teilweise als Folge internationaler Abkommen, eine Vielzahl an Richtlinien und Tochterrichtlinien (nachgeschaltete, teilweise konkretisierende Vorgaben) zur Luftreinhaltung erlassen. Wichtige Beispiele sind:
Im Juli 2000 hat die Europäische Gemeinschaft mit der Entscheidung 2000/479/EG der Kommission über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) eine der Allgemeinheit zugängliche Datenbank ins Leben gerufen, in der Daten zu Emissionen großer Industriebetriebe, Intensivtierhaltungen und Deponien erfasst werden. Ein Ziel des EPER ist es, durch die Veröffentlichung der Namen und der dazugehörigen Emissionsmengen die Betreiber zu verstärkten Anstrengungen bei der Reduzierung ihrer Emissionen zu bewegen. Im Jahr 2006 wurde das Europäische Schadstoffemissionsregister durch die Verordnung 2006/166/EG erweitert und in E-PRTR umbenannt (European Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister).
Als eine weitere, mehr übergreifende Maßnahme wurde im Jahr 2001 das Programm Clean Air for Europe (CAFE) verabschiedet, mit dem Ziel eine langfristige, strategische und integrierte Politik zum Schutz gegen die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu entwickeln.
Im Dezember 2005 wurde im Rahmen des 6. Umweltaktionsprogrammes der EU eine thematische Strategie zur Luftreinhaltung beschlossen.
Im Dezember 2016 wurde die neue NEC-Richtlinie verabschiedet mit nationalen Reduktionsverpflichtungen für unterschiedliche Luftschadstoffe für den Zeitraum 2020 bis 2029 sowie die Jahre ab 2030, für die nochmals deutlich größere Reduktionen vorgesehen sind. Die neue EU-Richtlinie 2016/2284 hebt die bisherige Richtlinie 2001/81/EG auf.
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft müssen Vorgaben aus EU-Richtlinien innerhalb festgelegter Fristen in nationales Recht umsetzen.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung in nationales Recht der oben genannten Luftqualitätsrahmenrichtlinie 96/62/EG und zweier Tochterrichtlinien durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Zur Erreichung der geforderten Grenzwerte werden regionale Luftreinhaltepläne erstellt, die für die jeweiligen Emissionsquellen (Verkehr, Industrie, Kleingewerbe, Haushalte) spezifische Einzelmaßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Emissionsmengen der geregelten Stoffe enthalten. Bundesweite Emissionsvorgaben für Anlagen sind in der TA Luft (2002) und in Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt.
Emissionsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge, Tanklager, Tankstellen und Zapfsäulen:
Emissionsbegrenzungen für Anlagen:
Seit 1990 sinken in Deutschland die Emissionen unterschiedlicher Luftschadstoffe. Lag die Emission von Stickoxiden im Jahr 1990 noch bei 2.887 kt, waren es 2010 1.473 kt und im Jahr 2018 noch 1.198 kt.[12] Dennoch konnte 2018 die Vorgabe der NEC-Richtlinie bzgl. der Höchstmenge von 1.084 kt Stickoxidemissionen nicht erreicht werden. Die Schwefeldioxid-Emissionen verringerten sich von 5.473 kt im Jahr 1990 auf 405 kt im Jahr 2010 und sanken auf 289 kt im Jahr 2018, womit die NEC Vorgaben eingehalten werden konnten. Die Emission von Kohlenmonoxid sank von 13.716 kt im Jahr 1990 deutlich auf 3.642 kt im Jahr 2010 und ging bis zum Jahr 2018 auf 2.934 kt zurück. Auch bei den Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffen (NMVOC) kam es zu einer deutlichen Abnahme der Emissionen von 4.033 kt im Jahr 1990 auf noch 1.140 kt 2018. In diesem Jahr hätte die NMVOC Emission jedoch die Höchstgrenze von 816 kt nicht überschreiten dürfen, weshalb Maßnahmen zur weiteren Emissionsreduktion vor allem vor dem Hintergrund einer weiteren Absenkung der Höchstgrenzen durch die neue NEC-Richtlinie 2016/2284 vorgesehen sind.
Die Gesamtemission an Stickstoffoxiden in Deutschland wird aus Stickstoffdioxid-Messdaten durch Umrechnung näherungsweise erfasst. Für die gemessenen Immissionswerte selbst gelten in der EU gemäß der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG separate Grenzwerte. Für Stickstoffdioxid (NO2) liegt der EU-Grenzwert für das Jahresmittel bei 40 µg/m³. Gemäß Angaben des Umweltbundesamtes wurde dieser Wert im Jahr 2010 noch an über 70 % der verkehrsnahen Messstationen überschritten, im Jahr 2018 war dies noch an etwas über 40 % dieser Messstationen der Fall und für das Jahr 2019 hat sich dieser Wert auf ca. 20 % der verkehrsnahen Messstationen halbiert.[13] Dabei weisen von den etwa 500 Messstationen, die das Umweltbundesamt in seiner Statistik aufführt, die Messstationen des sog. ländlichen und städtischen Hintergrunds 2019 gar keine Überschreitung des Grenzwerts für die jährliche NO2-Immission mehr auf.[13]
In der Schweiz markierte die Schaffung der eidgenössischen Kommission für Lufthygiene EKL 1962 den Anfang der Luftreinhaltung, worauf die ersten systematischen Immissionsmessungen erfolgten. Die Ölfeuerungskontrolle wurde im Folgejahr eingeführt. 1967 wurde der Immissionsschutzartikel ins eidgenössische Arbeitsgesetz aufgenommen. Vier Jahre später wurde der Umweltschutzartikel in die Bundesverfassung aufgenommen und das Bundesamt für Umweltschutz BUS geschaffen. 1978 wurde das nationale Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe NABEL ins Leben gerufen, also ein Jahr vor der Genfer Konvention (LRTAP). 1983 und 1985 folgten das Umweltschutzgesetz (USG) und die Luftreinhalte-Verordnung (LRV).[14][15]
Als Folge der Smog-Katastrophe in London 1952 wurde der Clean Air Act 1956 beschlossen, ein Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung in London. Vor allem wurde die Zahl der offenen Kamine drastisch reduziert. Ab 1968 wurden weitere Maßnahmen beschlossen.[16]
Bedingt durch die gesetzlichen Auflagen zur Luftreinhaltung müssen die Betreiber von Anlagen, die gesetzlich geregelte Schadstoffe emittieren, die vorgeschriebenen Grenz- oder Zielwerte einhalten. Dies gelingt zum einen durch Verfahrensumstellungen (integrierter Umweltschutz) oder durch dem Produktionsprozess nachgeschaltete Reinigungsverfahren (end-of-pipe-Technologie). Die ersten technische Maßnahmen, also z. B. bauliche Veränderungen, zur Verringerung der Luftverschmutzung datieren bis in das 16. Jahrhundert zurück. Bereits um 1550 plante man, die Schmelzöfen der Silberhütten in Böhmen mit Rauch- und Staubkammern zu versehen.[17] 1778 weist der englische Bischof Watson darauf hin, dass beim Schmelzen von Bleiglanz ein großer Teil des Bleis durch den Schornstein entweicht und in der Umgebung das Wasser und die Weiden vergiftet. Er machte auch einen entsprechenden technischen Vorschlag zur Sammlung der Bleidämpfe.[2] 1878 schlägt die amerikanische Ärztin Elizabeth Corbett vor, die schädlichen Gase aus den Abzugskanälen der städtischen Kanalisation von San Francisco über Röhren in die nächstgelegenen Gaslaternen zu leiten, um sie dort zu verbrennen.[18] 1881 findet in London die „internationale Ausstellung von Apparaten und Einrichtungen zur Vermeidung des Rauches“ statt. Hier werden verschiedene Methoden, von der Verwendung bestimmter Brennstoffe bis hin zum Einsatz glühender Körper, zur Vermeidung von Rauch vorgestellt.[19]
Insbesondere in Kraftwerken und anderen großen Emittenten werden heute moderne Verfahren zur Reinigung der Abgase (Rauchgase) eingesetzt. Wichtige technische Verfahren zur Rauchgasreinigung sind
Da sich die Luftverschmutzung häufig in unmittelbarer Umgebung seiner Quelle bemerkbar macht, versuchte man auch, durch höhere Schornsteine dieses Problems Herr zu werden. Noch 1980 wurde mit Hilfe von Modellrechnungen und Beispielen gezeigt, dass durch höhere Schornsteine die Konzentration von Luftschadstoffen erheblich abgesenkt werden kann.[20] Das stimmt natürlich, übersehen wird hier aber, dass das Problem nur verlagert wird. Durch hohe Schornsteine verteilen (und damit verringert sich auch die Konzentration) sich die Schadstoffe einfach viel weiter. Von einer Luftreinhaltung, wie in der Überschrift des Artikels zu lesen ist, kann hier also nicht die Rede sein.
Luftgütemesswerte
Internationale Konventionen
Wesentliche Vorschriften und Zusatzinformationen
Allgemeine Behörden-Informationen zum Thema Luft und Luftreinhaltung
Emissionen meldepflichtiger Industrieanlagen (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister)
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