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Im Königreich Sachsen konnte ein Unternehmen, deren Inhaber oder ein bestimmtes Produkt, vom Monarchen des Landes sowie Mitgliedern der königlichen Familie auf Grund der hohen Qualität der Produkte mit dem Titel Königlicher Hoflieferant geehrt werden. Solche Hofprädikate durften nur dann auf Geschäftsschildern, Etiketten, Anzeigen, Rechnungen, Briefbogen und dergleichen beworben werden. Eine Werbung auf Siegeln, Verschlussmarken und Stempeln war dagegen untersagt. Abgebildet werden durfte nur das Königlich Sächsische Wappen in der kleineren Form, als Herzschild in Schwarz und Gold neunmal geteilt und mit einem schräg linken grünen Rautenkranze belegt, woran am grünen, den Wahlspruch „Providentiae Memor“ („Erinnerung an die Vorsehung“) tragenden Bande der Hausorden der Rautenkrone hängt, mit zwei nach rückwärts schauenden goldenen Löwen als Schildhalter, das Ganze von einem Hermelin gefütterten und mit der Königlichen Krone bedeckten Purpurmantel umgeben[1]. Das Prädikat „Hoflieferant“ diente dabei in Sachsen als dauerhaftes Werbezeichen und bürgte zusätzlich für qualitativ hochwertige Waren. Der sächsische König sprach damit seinen Hoflieferanten das Vertrauen aus, ihn selbst oder die Mitglieder der königlichen Familie innerhalb des sächsischen Hofstaats mit Waren zu beliefern und zu versorgen. Zu beliefern war demnach je nach Bedarf die königliche Hofwirtschaft im Dresdner Residenzschloss, die Hofwirtschaft Schloss Pillnitz, das königliche Jagdschloss in Moritzburg sowie andere Hofhaltungen der Wettiner.
Einer großen Anzahl von Industriellen, Kaufleuten und Gewerbetreibenden im Königreich Sachsen wurde dieses Hofprädikat verliehen. Das Prädikat eines Hoflieferanten wurde nur an Personen verliehen, welche sich mit hervorragenden Leistungen in ihrem Berufszweige hervortraten, einen ehrenhaften Ruf sowie eine königstreue Gesinnung hatten. Sie mussten außerdem schon mehrjährig in einer Geschäftsbeziehung zum Hofe gestanden haben. In frühen Jahrhunderten waren an die Verleihung dieses Prädikats besondere Pflichten für den Inhaber geknüpft. Häufig wurden dabei Prädikate an Inhaber von Familien- und Traditionsunternehmen verliehen. Dabei wurden in Sachsen nicht selten Frauen als „Hoflieferantin“ geehrt.
Unter den sächsischen Kurfürsten erhielten früher zum Beispiel die Hofhandwerksmeister (Hofschneider, Hofschuhmacher etc.) ein jährliches Gehalt. Sie hatten dafür die entsprechenden Arbeiten für das Hof- und Hausmarschallamt auszuführen. So bezog einst der Leib- und Hofkürschner das Gehalt von jährlich 50 Talern, welches erst mit einem neuen Kassenreglement von 1764 entfiel.
Das Prädikat wurde meist „…wegen der in seiner Kunst erlangten guten Geschicklichkeit“ erteilt und dem Inhaber des Prädikats zugesichert, „dass er weder von der ordentlichen Gerichtsbarkeit noch von der Mitleidenheit bei gemeinen Anlagen befraget werden soll“ (Hofuhrmacher, Hoffächermacher, Hufnagelschmied).
Zwei Beispiele aus der Kurfürstlichen Zeit sollen hier benannt werden.
Der Kaufmann Ch. hat bei der Beschießung von Dresdens seine sämtlichen Waren und Geräte durch Feuer eingebüßt und einen Verlust von 26.000 Talern erlitten. Er erhält als Entschädigung den Hoflieferantentitel.
Der Buchbinder A. in Dresden wird im Jahre 1770 „kurfürstlicher Bibliothek-Buchbinder“, weil er bisher für die Bibliothek „wesentlich gebunden hat und gute und billige Arbeit liefert“.
Der Hoflieferantentitel wurde schon damals auch „auswärtswohnenden“ Personen verliehen. Er war somit in Sachsen nicht mit der Staatszugehörigkeit gebunden. So wird 1765 der in Regensburg wohnhafte Spitzenhändler G. zum Hoflieferanten „auf- und angenommen“. Es konnten Gesuche um die Verleihung des Hoflieferantentitels beim Oberhofmarschallamt oder beim Ministerium des Königlichen Hauses gestellt werden. Bei der Verleihung selbst wurde das Hofprädikat immer per Verleihungsdekret ausgesprochen und das Dekret in schriftlicher Form überreicht. Gewöhnlich fielen dafür Gebühren an, welche im Voraus zu begleichen waren. Es war rechtlich festgelegt, dass nur Mitglieder souveräner Häuser Hoflieferanten ernennen durften, nichtregierende Fürsten hatten dagegen lediglich „Lieferanten“. Eine weitere wichtige Tatsache ist, dass nur physischen Personen in Sachsen der Titel Hoflieferant zugestanden wurde. Das formulierte erstmals eine Konvention über die Grundsätzlichen Bestimmungen aus dem Jahre 1906[2]. Der Titel galt dabei nur dem Händler, dem Hersteller oder dem Inhaber des Unternehmens. Verstarb der Inhaber vom Hofprädikat, ging auch der Titel verloren. Diese Konvention von 1906 war notwendig geworden, da es Unternehmen gab, welche sich durch geschickte Wortwahl, solch einen Titel selbst zulegten und zu Unrecht führten. Auch in der Gegenwart ist solches erneut zu beobachten.
Die Vergabe an juristische Personen und Unternehmen schloss man dagegen aus. Weiterhin gab es Titel, welche nur ein Produkt benannten und nicht die herstellende Firma betrafen. Solche Titel bezogen sich dann nur auf ein genau benanntes Produkt einer Firma, wie zum Beispiel „Tafelgetränk“ oder „Hoftafelbier“ und wurden ebenfalls per Dekret erlassen. Die Hoflieferanten wurden im Königreich Sachsen nach ihrer Diplomierung geordnet. Die Diplome lauteten auf den Titel „Hoflieferant“, sofern bei den Namen kein anderer Titel (z. B. Hofgoldschmied, Hofkunsthändler, Hoforgelbauer etc.) vermerkt wurde. Nicht nur der Landesfürst konnte den Titel verleihen, sondern auch die Familienmitglieder des Sächsischen Königshauses selbst. Vorgeschrieben war in den Darstellungen grundsätzlich das sächsische kleinere Wappen, welches noch zusätzlich in den Werbeanzeigen ergänzt werden durfte. Einige Mitglieder im sächsischen Königshaus führten dabei oft noch zusätzlich ein eigenes Familienwappen. Dadurch kam es zur zeitgleichen Darstellung von unterschiedlichen Wappen in den Werbeanzeigen, welche meist noch zusätzlich erklärt wurden. So gab es dann auch verschiedene Titel wie „Hoflieferant Ihrer Majestät der Königin-Witwe“, „Hoflieferant Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Johann Georg, Herzogs zu Sachsen“ oder „Hoflieferant Sr. Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Johann Georg“, neben dem entsprechenden Wappen.
Kam es im Königreich Sachsen zu einem Thronwechsel, dann war es nach erfolgtem Regierungsantritt des neuen Monarchen möglich, bestehende Hofprädikate durch Umwandlungsanträge zu verlängern oder durch Umschreibung weiterzuführen. Es wurde also neu entschieden. Zusätzlich gab es noch „Auswärtige Hoflieferanten“, welche im Königreich Sachsen eine Zweigniederlassung betrieben. Weiterhin gab es noch Hoflieferanten, welche im Königreich Sachsen zwar keinen Wohnsitz, aber ein Königlich sächsisches Diplom hatten. Grundsätzlich konnte der Status als Hoflieferant zu jeder Zeit auch wieder entzogen werden.
Nach dem Ende der Monarchie in Sachsen kam es bei den Titelträgern zu einer Abänderung der Bezeichnung. Sie wurde meist von den Firmen selbst in „Ehemaliger Hoflieferant“ geändert oder nun ganz weggelassen. Die Bezeichnung „Ehemaliger Hoflieferant“ hat sich oft bis heute erhalten, oder man lässt sie wieder aufleben. Gegenwärtig ist der ehemalige Hoflieferantentitel oft wieder zum festen Bestandteil eines Unternehmens geworden und wird vor allem werbewirksam eingesetzt.
Die unvollständige Liste unten der offiziellen Hof-Titelträger ist nach Nachnamen aufgestellt:
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