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Aus einer anfänglichen Einheit des Christentums haben sich tausende verschiedene christliche Glaubenstraditionen entwickelt. Die dadurch entstandenen unterschiedlichen Konfessionen werden den folgenden großen Traditionen zugeordnet:
Diese Kirchen werden ausführlicher und vollständiger im jeweiligen verlinkten Artikel dargestellt.
Die orthodoxen Kirchen werden auch als Kirche der sieben Konzilien bezeichnet. Es handelt sich um rechtlich selbstständige, aber in voller Kirchengemeinschaft stehende Kirchen mit gemeinsamer, an den sieben ökumenischen Konzilien zwischen dem ersten und dem zweiten Konzil von Nicäa definierter Theologie und im Wesentlichen gemeinsamer Liturgie, aber unterschiedlichen Sprachen:
Durch Abspaltungen im 20. Jahrhundert haben sich noch weitere orthodoxe Kirchen gebildet, deren Selbständigkeit und Kanonizität aber von den anderen östlich-orthodoxen Kirchen bisher nicht anerkannt wird. Zu diesen Kirchen gehören:
Aus einer Spaltung der Russisch Orthodoxen Kirche im 17. Jahrhundert entstanden in einem jahrhundertelangen Prozess zahlreiche Altorthodoxe Kirchen und Gemeinschaften. Zu diesen zählen:
Die Monophysiten werden auch als Kirchen der drei Konzilien oder als vor- bzw. nicht-chalzedonische Kirchen bezeichnet (da sie das Konzil von Ephesos als letztes Konzil anerkennen, jedoch nicht mehr das Konzil von Chalzedon). Sie erkennen sich alle gegenseitig an und lassen Angehörige der Schwesterkirchen zu Konzelebration und Kommunion zu. Zu ihnen zählen die
Die Assyrische Kirche des Ostens erkennt nur die beiden ersten Konzilien des Christentums, nämlich das Erste Konzil von Nicäa und das Erste Konzil von Konstantinopel, an und wird deswegen auch Kirche der zwei Konzilien genannt. Sie wird oft auch als Nestorianische Kirche bezeichnet, lehnt jedoch diesen Namen als Selbstbezeichnung heute ab.
Die katholische Kirche besteht aus 24 eigenständigen Kirchen eigenen Rechts mit jeweils eigenen Traditionen in Liturgie, Kirchenordnung, Theologie und Frömmigkeit. Die größte Rituskirche ist die römisch-katholische Kirche, die auch lateinische Kirche genannt wird. Gemeinsames Kennzeichen ist das Jurisdiktionsprimat, die Anerkennung des Bischofs von Rom als mit besonderem Vorrang ausgestatteter Vicarius Christi. Sie haben ein eigenes Kirchenrecht: die römisch-katholische Kirche den CIC (Codex iuris Canonici) und die 23 Ostkirchen oder unierten orientalischen Kirchen den CCEO (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium).
Die größte und bedeutendste Teilkirche ist die lateinische Kirche, also die römisch-katholische Kirche im engeren Sinn, der der Papst als Bischof von Rom auch unmittelbar vorsteht. Für diese Teilkirche prägend ist der römische Ritus, der die liturgischen Vollzüge bestimmt. Daneben gibt es regional oder in einzelnen Orden auch weitere liturgische Riten.
Die 23 Ostkirchen erkennen den Jurisdiktionsprimat des Papstes als Bischof von Rom an und stehen untereinander sowie mit der lateinischen Kirche in Glaubens-, Gebets- und Sakramentengemeinschaft. Durch ihre östlichen Riten stehen sie in ihrer Tradition und hierarchischen Verfasstheit den orthodoxen und altorientalischen Ostkirchen nahe. In nahezu allen ostkirchlichen Traditionen gibt es katholische Rituskirchen, die gegenüber den orthodoxen und altorientalischen Kirchen jedoch meist nur eine Minderheit bilden.
Ehemalige Mitglieder der Utrechter Union
Weitere unabhängige Altkatholische Kirchen
Weitere freie Altkatholische Kirchen, die über den „International Council of Community Churches (ICCC)“ dem Ökumenischen Rat der Kirchen angehören, sind:
Weiterhin existiert auch die Altkatholische Kirchengemeinschaft der Niederlande unter Leitung von Bischof Carolus van Osch sowie die ihm unterstehende orthodoxe katholische Gemeinde Lauterbach/Deutschland und Bregana/Kroatien.
Unabhängige katholische Kirchen, die weder mit der römisch-katholischen Kirche noch mit den alt-katholischen Kirchen der Utrechter Union in Gemeinschaft stehen:
Die anglikanischen Kirchen nehmen eine Mittelstellung zwischen katholischen und evangelischen Kirchen ein. In einer eigenständigen Tradition vereinigen sie katholische und evangelische Glaubenselemente. Zu den Mitgliedern der anglikanischen Kirchengemeinschaft zählen unter anderem:
Darüber hinaus gibt es weitere Kirchen anglikanischen Ursprungs, die nicht zur Anglikanischen Kirchengemeinschaft gehören. Anders als die Methodisten, die sich nicht mehr als Anglikaner bezeichnen, sehen sich die Mitglieder dieser Kirchen weiterhin als Anglikaner. Hierzu gehören:
Eine große Zahl lutherischer Kirchen bzw. Kirchen Augsburgischen Bekenntnisses (A.B.) ist organisiert im Lutherischen Weltbund, dem Internationalen Lutherischen Rat oder der Konfessionellen Evangelisch-Lutherischen Konferenz. Einige Beispiele sind:
Internationaler mennonitischer Zusammenschluss ist die Mennonitische Weltkonferenz, der allerdings nur ein Teil der folgend genannten Kirchen angehört.
Weltweit sind nationale bzw. regionale Bünde der Baptisten im Baptistischen Weltbund (BWA) zusammengeschlossen.
Über die hier genannten Beispiele hinaus siehe Liste baptistischer Kirchen.
Der Pietismus ist keine Konfession im engeren Sinne, sondern eine über-konfessionelle Reformbewegung, die beispielsweise sowohl in lutherischen als auch reformierten Kirchen zum Tragen kam, zum Teil aber auch selbst kirchenbildend wirkte.
Durch den Zusammenschluss vorwiegend von lutherischen und reformierten Kirchen sind seit Beginn des 19. Jahrhunderts die unierten evangelischen Kirchen entstanden:
Die liberalprotestantischen Kirchen sind im „Internationalen Bund für Freies Christentum“ zusammengeschlossen, der heute dem Internationalen Bund für Religiöse Freiheit (IARF) angehört.
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