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Liste der Baudenkmäler in Eckersdorf

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Liste der Baudenkmäler in Eckersdorf
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Eckersdorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 16. Februar 2019 wieder und enthält dreißig Baudenkmäler.

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Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

Zusammenfassung
Kontext

Eckersdorf

Weitere Informationen Lage, Objekt ...

Busbach

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Donndorf

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Eschen

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Matzenberg

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Neustädtlein am Forst

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Oberwaiz

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Pleofen

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Schloss Fantaisie

Weitere Informationen Lage, Objekt ...

Tröbersdorf

Weitere Informationen Lage, Objekt ...

Waldhütte

Weitere Informationen Lage, Objekt ...

Keinem Gemeindeteil zugeordnet

Weitere Informationen Lage, Objekt ...
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

Commons: Baudenkmäler in Eckersdorf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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