Knesset
Parlament von Israel Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Knesset (Ivrit כְּנֶסֶת ‚Versammlung‘) ist das Einkammerparlament des Staates Israel in Givʿat Ram, Jerusalem. Es besteht aus 120 Abgeordneten, die für eine Legislaturperiode von vier Jahren nach dem Verhältniswahlrecht bei einer Sperrklausel von 3,25 Prozent gewählt werden. Die Knesset trat am 14. Februar 1949 zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Die Wahl zur 25. Knesset fand am 1. November 2022 statt.
Parlament von Israel Knesset | |
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Basisdaten | |
Sitz: | Jerusalem |
Legislaturperiode: | 4 Jahre |
Abgeordnete: | 120 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 1. November 2022 |
Vorsitz: | Parlamentspräsident Amir Ohana (Likud) |
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Sitzverteilung: | Regierung (64)
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Website | |
knesset.gov.il | |
Parlamentsgebäude | |
Stadtgrenze = ——; Grüne Linie =
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Der Name Knesset und die Zahl von 120 Abgeordneten leiten sich von der Knesset Ha-Gdola ab, der Großen Versammlung, wie sie in der Bibel im Buch Nehemia beschrieben wird. Diese jüdische Ratsversammlung tagte im 5. Jahrhundert v. Chr. unter Esra und Nehemia in Jerusalem, das heißt nach der Rückkehr der Juden aus dem Babylonischen Exil.
Organisation und Gepflogenheiten der Knesset sind stark von den Zionistischen Weltkongressen der World Zionist Organization beeinflusst. Anleihen wurden auch beim Parlament Palästinas des Jischuv während der Mandatszeit genommen; außerdem diente das britische Unterhaus als Vorbild für die Geschäftsordnung.
Der provisorische Staatsrat nahm am 14. Mai 1948, dem Tag der Unabhängigkeitserklärung, seine Tätigkeit auf. Er diente als Legislative und Exekutive, bis Wahlen abgehalten werden könnten. Der provisorische Staatsrat bestand aus 38 Mitgliedern und 27 Stellvertretern, sein Präsident war Chaim Weizmann. Auch wurde eine provisorische Regierung unter David Ben-Gurion gebildet.
Der Unabhängigkeitskrieg verhinderte zunächst die geplanten Wahlen, die erst am 25. Januar 1949, also neun Monate nach der Unabhängigkeitserklärung, abgehalten wurden.
Am 15. Schewat 5709, am Tu biSchevat, dem Neujahrsfest der Bäume nach dem jüdischen Kalender, das ist der 14. Februar 1949, trat schließlich die Verfassunggebende Versammlung zusammen. Am 16. Februar gab sich die Versammlung den Namen „Knesset“.
Die 120 Abgeordneten werden auf vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. Gewählt werden kann man ab Vollendung des 21. Lebensjahres. Seit 1985 ist gesetzlich festgelegt, dass niemand gewählt werden kann, der das Existenzrecht Israels verneint oder rassistische Positionen einnimmt. Am 31. Oktober 2007 beschloss die Knesset ein Gesetz, wonach das passive Wahlrecht entzogen werden kann, wenn ein feindliches Land ohne Erlaubnis besucht wurde.
Das ganze Land bildet einen gemeinsamen Wahlkreis. Die meisten Parteien halten Vorwahlen ab. Parteien, welche die am 11. März 2014 von 2 % auf 3,25 % erhöhte Sperrklausel überwinden,[1] erhalten nach den Prinzipien der Verhältniswahl aus einer starren Liste Sitze nach dem Divisorverfahren mit Abrundung zugeteilt. Dieses Höchstzahlverfahren nach D’Hondt heißt in Israel Bader-Ofer-Methode.[2]
Parteien können Listenverbindungen eingehen, an denen nicht mehr als zwei Listen beteiligt sein dürfen. In diesem Fall werden ihre Stimmen für die Sitzverteilung zusammengezählt, sofern beide die Sperrklausel überwinden. Innerhalb der Listenverbindung werden die Sitze nach dem Bader-Ofer-Verfahren (D’Hondt-Verfahren) verteilt.
Die niedrige Sperrklausel, die bis 1988 nur 1 Prozent, von 1992–2003 1,5 Prozent und 2006–2013 2 Prozent betrug, bewirkt, dass im israelischen Parlament viele und heterogene Parteien vertreten sind. Meist sind mehr als zehn Listenverbindungen in der Knesset vertreten. Nur einmal, in der achten Knesset von 1973 bis 1977, gab es lediglich neun Fraktionen.
Die Knesset wird turnusgemäß alle vier Jahre neu gewählt. Vorzeitige Neuwahlen können abgehalten werden, wenn sich das Parlament mit einem Sondergesetz mit einfacher Mehrheit selbst auflöst und einen neuen Wahltermin festsetzt, wenn das Haushaltsgesetz nicht innerhalb einer festgelegten Frist verabschiedet wird oder wenn der Staatspräsident auf Empfehlung des Premierministers das Parlament auflöst.
Die Knesset verfügt über ein Selbstauflösungsrecht und kann andererseits eine Verlängerung der Legislaturperiode bestimmen. Die Knesset wählt den Staatspräsidenten und den Ombudsmann und kann beide gegebenenfalls abwählen.
Die Knesset arbeitet in Plenarsitzungen und in zwölf ständigen Ausschüssen:
In den Plenarsitzungen werden Debatten über die Arbeit der Regierung geführt und über die eingebrachten Gesetzesvorlagen beraten. Die Debatten der Knesset werden grundsätzlich auf Hebräisch, auf Wunsch aber auch in arabischer Sprache geführt, eine Simultanübersetzung steht zur Verfügung.
Um Gesetzeskraft zu erlangen, muss ein Gesetzentwurf drei Lesungen in der Knesset passieren. Jedes Knessetmitglied, die Regierung sowie die Knesset-Ausschüsse können Gesetze ins Parlament einbringen. Initiativen einzelner Abgeordneter müssen vorher eine zusätzlich vorbereitende Lesung passieren. Während der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf den Abgeordneten in der Plenarsitzung unterbreitet. Danach schließt sich eine kurze inhaltliche Debatte an, nach der der Entwurf an den zuständigen Knesset-Ausschuss überwiesen wird. Dort wird er ausführlich diskutiert und gegebenenfalls neu gefasst. Wenn der Ausschuss seine Arbeit abgeschlossen hat, kommt der Entwurf zu einer zweiten Lesung in die Plenarsitzung zurück. Ausschussmitglieder, die Einwände gegen den Entwurf haben, können diese in der Plenarsitzung zur Sprache bringen. Nach einer allgemeinen Debatte wird über jeden Artikel des Gesetzentwurfs abgestimmt. Falls die Gesetzesinitiative nicht an den Ausschuss zurückverwiesen wird, folgt unmittelbar danach die dritte Lesung, in der über den Gesetzentwurf als Ganzes abgestimmt wird. Wird der Gesetzentwurf angenommen, wird er zuerst vom Parlamentspräsidenten unterzeichnet. Anschließend erfolgt die Unterzeichnung durch den Präsidenten, den Premierminister und den verantwortlichen Minister. Danach wird sie im Regierungsbulletin veröffentlicht und zuletzt vom Justizminister ausgefertigt.
Gegen ein beschlossenes Gesetz kann vor dem Obersten Gerichtshof Klage erhoben werden. Das Oberste Gericht prüft die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes und kann es gegebenenfalls für ungültig erklären.
Die Abgeordneten der Knesset besitzen lebenslang persönliche Immunität vor Strafverfolgung. Während ihrer Amtszeit darf auch ihr Haus bzw. die Büroräume nicht durchsucht werden, mit Ausnahme von Zollkontrollen. Sie sind auch vor Festnahmen geschützt, es sei denn, sie begehen ein Gewaltverbrechen, Ruhestörung oder Landesverrat. Die Immunität kann von der Knesset aufgehoben werden.
Ein Mitglied der Knesset kann sein Mandat niederlegen. Seinen Rücktritt muss es dem Parlamentspräsidenten schriftlich mitteilen. Der Rücktritt wird 48 Stunden nach der Vorlage beim Parlamentspräsidenten gültig, es sei denn, er wird vorher schriftlich widerrufen. Die Knesset kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit einem verurteilten Abgeordneten sein Mandat entziehen, wenn er zu einer mindestens einjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Ausgeschiedene Mitglieder werden durch Kandidaten der gleichen Partei ersetzt.
Die Abgeordneten dürfen während ihrer Amtszeit keine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben.
Die Sitzungen der Knesset werden vom Parlamentspräsidenten („Sprecher“) geleitet. Dieser wird in der ersten Sitzung nach einer Wahl von den Mitgliedern der Knesset gewählt. Er führt die Geschäfte der Knesset, legt ihre Tagesordnung fest, vertritt sie nach außen und wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung. Der Parlamentspräsident oder einer seiner Stellvertreter leiten die Sitzungen des Plenums, setzen Abstimmungstermine an und stellen Abstimmungsergebnisse fest. In Abwesenheit des Staatspräsidenten übernimmt der Parlamentspräsident dessen Funktionen.[3]
Die Knesset hält ihre Sitzungen in einem eigenen Gebäude, dem Beth ha-Knesset, hebräisch für Haus der Versammlung im Jerusalemer Stadtteil Givʿat Ram ab. Der Standort des Parlaments fußt auf städtebaulichen Planungen für ein israelisches Regierungsviertel, die auf den nach Heinz Rau benannten „Rau-Plan“ von 1949 zurückgehen. Das Gebäude wurde von dem Architekten Joseph Klarwein geplant und ist seit dem 30. August 1966 der Sitz des Parlaments. Finanziert wurde das Gebäude vom Baron-James-de-Rothschild-Fonds. Es wurde auf geleasten Boden des griechisch-orthodoxen Patriarchats Jerusalem gebaut.[7] Der typische 1960er-Jahre-Bau verbindet konstruktivistische Elemente mit wenigen klassizistischen Elementen. Der quadratische Säulenbau ist aus Beton und dem rötlichen Jerusalemer Stein gebaut. Das Innere des Gebäudes wurde von Dora Gad recht schlicht gehalten.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Chagall-Saal: Marc Chagall entwarf auf Einladung von Kadish Luz, dem damaligen Parlamentspräsidenten der Knesset, drei große Wandteppiche (in den Maßen 5,50 mal 4,80 Meter für die beiden kleineren äußeren und 9,50 mal 4,80 Meter für den mittleren Teppich), auf denen er biblische und moderne Themen aus der Geschichte des jüdischen Volkes behandelt. Ursprünglich waren Fenster ähnlich denen im Medizinischen Hadassah-Zentrum in En Kerem geplant, Chagall bot jedoch an, Teppiche zu fertigen, obwohl er mit so einem Material bis dato noch nie gearbeitet hatte. Als Titel schlug Chagall „The End of Days“, „Moses, King David and the Dispersions“ sowie „The Rebirth of the State of Israel“ vor und Kadish Luz nannte Chagall Verse aus der Bibel, die er sich verarbeitet wünschte. Viele dieser Verse tauchen in den Motiven der Wandteppiche auf, die heute die Namen „Isaia’s Vision“ bzw. „Peace“, „The Exodus from Egypt“ und „The Entry to Jerusalem“ bzw. „Return to Zion“ tragen. Die Entwürfe für die Wandteppiche waren von Chagall 1963 beziehungsweise 1964 fertiggestellt worden, die darauffolgende Ausführung wurde vom Pariser „Atelier de la Manufacture des Gobelins“ übernommen und 1968 abgeschlossen. Das Motiv des Wandteppichs mit dem Titel „Isaia’s Vision“ wurde mit nur minimalen Abweichungen für ein Glasfenster des UNO-Gebäudes in New York übernommen.
In dem Saal befindet sich zudem ein Wandmosaik Chagalls, das von italienischen Künstlern mit israelischen und italienischen Natursteinen umgesetzt wurde, sowie mehrere Bodenmosaike Chagalls. In diesem Saal ist auch eine Kopie der israelischen Unabhängigkeitserklärung zu besichtigen. Im gesamten Gebäude sind Schwarz-Weiß-Photographien des offiziellen Photographen der Knesset David Rubinger, ausgestellt.
Vor der Knesset steht ein großer, bronzener siebenarmiger Leuchter – die Knesset-Menora. Entworfen wurde sie von Benno Elkan. Die fast fünf Meter hohe und 4 Tonnen schwere Menora war ein Geschenk des britischen Parlaments. Auf seinen sieben Armen sind 29 wichtige Themen und Ereignisse der jüdischen Geschichte dargestellt.
Im Jahr 1992 wurde ein weiterer Flügel angebaut, der vor allem im Untergrund liegt, um das Gesamtbild nicht zu stören. Ein weiterer Anbau ist geplant.
Am 30. März 2015 wurden die rund 1500 Solarmodule auf dem Dach der Knesset offiziell in Betrieb genommen. Die Solarzellengruppe produziert 10 % des bisherigen Bedarfs an Elektrizität für die Knesset. Zusammen mit weiteren Maßnahmen des Projekts der „Green Knesset“ wie der Installation von LED-Leuchtmitteln, der Kopplung von Kühlanlagen mit Warmwassererhitzern, der Verwendung des Abwassers zur Gartenbewässerung und eine allgemeine Überarbeitung des Bewässerungssystems, soll der Energiebedarf um ein Drittel sinken. Neben der finanziellen Ersparnis von jährlich rund 1,5 Millionen Schekel (344.000 Euro) wird das Parlament durch diese Maßnahmen seinen CO2-Fußabdruck erheblich verkleinern.[8]
Die erste Sitzung der konstituierenden Versammlung ab 14. Februar 1948 wurde im Gebäude der Jewish Agency in Jerusalem abgehalten. Zwischen dem 8. März 1949 und dem 14. Dezember 1949 kam man kriegsbedingt in verschiedenen Sälen in Tel Aviv zusammen. Vom 26. Dezember 1949 bis zum 8. März 1950 war wieder der Sitz der Jewish Agency in Jerusalem der Versammlungsort der Knesset. Bevor man am 30. August 1966 das neue Gebäude in Giwat Ram (Jerusalem) bezog, war das Froumine-Haus in der King George Street in Jerusalem für mehr als 16 Jahre die Heimat des Parlaments.[9]
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