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oberste Verwaltungsinstanz der gemeinsamen Armee sowie der Kriegsmarine Österreich-Ungarns (1867–1918) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das k.u.k. Kriegsministerium mit Sitz in Wien, bis 1911 Reichskriegsministerium genannt, war 1867–1918 oberste Verwaltungsinstanz der gemeinsamen Armee, in Friedenszeiten oft (gemeinsames) Heer genannt, sowie der Kriegsmarine Österreich-Ungarns.
Das Heer stellte den Großteil der Landstreitkräfte Österreich-Ungarns, zu denen auch die den Landesverteidigungsministern in Wien und Budapest unterstehenden Landwehren und der Landsturm gehörten. Heer, Landwehren, Landsturm und Kriegsmarine bildeten die „Bewaffnete Macht“ oder „Wehrmacht“ der Doppelmonarchie unter dem Oberbefehl des Monarchen.
Das Ministerium wurde im Schematismus unter dem Oberbegriff Zentralleitung und Militärbehörden geführt. An der Spitze stand der k.u.k. Kriegsminister (bis 20. September 1911 Reichskriegsminister), der dem Oberkommandierenden[1] unterstand und vom Monarchen ernannt und enthoben wurde.[2]
Das Kriegsministerium war nicht zuständig für:
Die beiden Landwehren entstanden als Kompromiss mit Ungarn, das ein von der Wiener Regierung unabhängiges ungarisches Heer anstrebte. Die Rekrutenzahl beider Landwehren zusammen machte aber nur einen kleinen Teil aller Rekruten aus.
Bis zum 31. Mai 1848 war der Hofkriegsrat die zentrale militärische Behörde im Kaisertum Österreich. Sie wurde zum 1. Juni 1848 in ein Kriegsministerium umgewandelt, ohne zunächst die organisatorische Struktur anzutasten. Gerade vor dem Hintergrund der Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich blieben seine Kompetenzen jedoch unklar. Als der erste Kriegsminister Theodor Baillet von Latour im Oktober 1848 ermordet wurde, blieb seine Position über Wochen vakant, während militärische Regionalbefehlshaber wie die Feldmarschälle Josef Radetzky und Alfred zu Windisch-Graetz umfassende Vollmachten besaßen. Erst nach den Kämpfen bestimmte der neue Kaiser Franz Joseph I. im Oktober 1849 die militärische Führungsstruktur näher: Das Kriegsministerium sollte sich um die Verwaltung, der Generalquartiermeisterstab um die operative Führung und die Militärzentralkanzlei um Grundsatzfragen und Personalpolitik kümmern. Die Beschränkung stellte insofern ein Problem dar, als der Kriegsminister dem Parlament zunächst noch verantwortlich war (bis zur Aufhebung der Verfassung 1851) und dort Angelegenheiten vertreten musste, die nicht in seiner Entscheidungsgewalt lagen.[3]
Die mächtigste Stellung nahm nun die Militärzentralkanzlei unter Karl Ludwig von Grünne ein, unter dessen Einfluss das Kriegsministerium mehr und mehr Kompetenzen verlor und 1853 schließlich ganz aufgelöst wurde. An seine Stelle trat das Armeeoberkommando unter Erzherzog Wilhelm, das zwar viele Kompetenzen akkumulierte, aber dennoch zur Ineffizienz neigte.[4] Dies wurde im Krieg gegen Sardinien und Frankreich (→ Sardinischer Krieg) offenbar, und als Folge wurde das Armeeoberkommando im Oktober 1859 aufgelöst und durch ein neues Kriegsministerium ersetzt. Der neue Kriegsminister besaß umfassende Vollmachten und neben dem Chef der Militärkanzlei und den Kommandierenden Generalen ein Immediatsrecht. Da ihm auch der Generalquartiermeisterstab untergeordnet wurde, lenkte er fortan die Verwaltung, Organisation und Operationen des Militärs.[5]
Der österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867 legte die Angelegenheiten fest, die beiden Staaten der Doppelmonarchie gemeinsam sein und daher in gemeinsamen Ministerien verwaltet würden. Die Ausgleichsgesetze traten am 21. Dezember 1867 in Kraft.
Vorgesehen war nun ein gemeinsames Reichskriegsministerium, aber die Ungarn lehnten diese Bezeichnung ab. Daher wurde ab 1874 der Begriff Gemeinsames Kriegsministerium genutzt. Erst ab dem Ministerwechsel vom 20. September 1911 wurde der entsprechende Minister, einer ungarischen Forderung entsprechend, k.u.k. Kriegsminister genannt.[6] Dieser wurde nach wie vor vom Monarchen ohne Mitwirkung anderer Verfassungsorgane ernannt und enthoben. Er bildete mit dem k.u.k. Minister des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern als Vorsitzendem, dem Reichsfinanzminister, später Gemeinsamer Finanzminister genannt, und den beiden Ministerpräsidenten den Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten beider Teile der Realunion Österreich-Ungarn. Der Minister hatte Vortragsrecht beim Monarchen.
Als Minister fungierten:[7]
Die Kriegsminister entfalteten im Allgemeinen kaum größere politische Aktivität, da bei Heer und Marine zumeist der Monarch selbst, allenfalls assistiert vom Generalstabschef, den Ton angab und die beiden Ministerpräsidenten wesentlichen Einfluss nahmen. Dies führte in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts zu Stillstand und Überalterung.
Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand von Österreich-Este, vom Kaiser 1898 mit einer Analyse der Wehrkraft der Monarchie beauftragt, gelang es 1906, die Enthebung des 65-jährigen Kriegsministers Pitreich und des 76-jährigen Generalstabschefs Friedrich von Beck-Rzikowsky zu erreichen; dieser wurde durch den 54-jährigen Franz Conrad von Hötzendorf ersetzt.
Eine spezielle Rolle fiel dem letzten k.u.k. Kriegsminister zu, als Ungarn per 31. Oktober 1918 die Realunion aufkündigte und daher ab 1. November 1918 de jure kein gemeinsames Heer mehr bestand.
Da nach dem Zerfall Österreich-Ungarns weder Österreich noch Ungarn Anteil an der Adriaküste hatte, bestand auch keine k.u.k. Kriegsmarine mehr. Der Kaiser hatte am 30. Oktober entschieden, sie dem neuen südslawischen Staat zu übertragen; die Übergabe führte Kontreadmiral Miklós Horthy am 31. Oktober 1918 in Pola durch.
Minister Stöger-Steiner hatte die Aufgabe, die gesamte bisherige militärische Struktur in Cisleithanien, ab 12. November 1918 unter Aufsicht des Staatssekretärs für Heerwesen Deutschösterreichs, zu liquidieren (siehe bis 31. Oktober 1918 gemeinsame Minister), soweit dies von Wien aus möglich war. Er amtierte in dieser Funktion bis Dezember 1918. Das liquidierende Kriegsministerium wurde im April 1920 in das Militärliquidierungsamt umgewandelt, das bis 1931 bestand.
Das Kriegsministerium hatte seinen Sitz in der Inneren Stadt (1., Am Hof heutige Hausnummer 2; das Gebäude wurde nach 1912 abgerissen), wo während der Revolution von 1848 Kriegsminister Theodor Graf Baillet von Latour gelyncht worden war. Zur Jahrhundertwende war das Ministerium zur Hälfte in Privathäusern und Kasernen untergebracht.[13] 1913 übersiedelte das Ministerium in das an der Wiener Ringstraße neu errichtete Kriegsministerialgebäude (1., Stubenring 1), wo es sich bis 1918 befand. Das Denkmal von Feldmarschall Radetzky übersiedelte mit dem Ministerium. Die Marinesektion des Kriegsministeriums, seit Jahrzehnten nicht am Hauptsitz des Ministeriums untergebracht, erhielt 1908 in unmittelbarer Nachbarschaft, 3., Vordere Zollamtsstraße 9, Ecke Marxergasse 2 (Postadresse), ein eigenes Gebäude, an dem bis heute Wappen ehemals österreichischer Adriahäfen zu sehen sind.
Das Kriegsministerium bestand aus mehreren Fachabteilungen, den Hilfsorganen des Kriegsministers und der Marinesektion. Die folgende Darstellung der Struktur des Ministeriums bezieht sich auf den Stand vom Juli 1914, somit auf die Situation unmittelbar vor der Entscheidung des Kaisers, den später Erster Weltkrieg genannten Waffengang zu beginnen.
Kriegsminister: Feldzeugmeister Alexander Ritter von Krobatin (Minister 1912–1917)
Sektionschefs
Den Sektionen unterstehende Abteilungen:
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Kanzleidirektion des Kriegsministeriums
Zahlamt des Kriegsministeriums
Der Generalstab, formal unter den Hilfsorganen des Kriegsministers angeführt, konnte sich in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts eine autonome Stellung erarbeiten und gab speziell im Ersten Weltkrieg bei militärischen Entscheidungen den Ton an. Der Generalstabschef hatte das Recht, dem Monarchen persönlich zu berichten. Als bei Kriegsbeginn 1914 das Armeeoberkommando gebildet wurde, dem der Generalstab angehörte, gab Franz Joseph I. dem Armeeoberkommandanten Erzherzog Friedrich vor, Generalstabschef Conrad weitgehend unabhängig arbeiten und entscheiden zu lassen.
(Wien I.Bez. Stubenring 1 – Kriegsministerialgebäude)
(Wien VII. Bez. Stiftgasse 2)
Generalkavallerieinspektor
Flügeladjutant: Major im Ulanen-Regiment 2 Heinrich Freiherr von Tinti Generalartillerieinspektor
Zugeteilt: Oberstleutnant des Artilleriestabes Franz Freiherr Wolf-Schneider von Arno Inspektor der Festungsartillerie
Zugeteilt: Oberstleutnant des Artilleriestabes Karl Schmutzer Inspektor der technischen Artillerie
Zugeteilt: Oberstleutnant des Artilleriestabes Franz Stering Generalgenieinspektor
Zugeteilt: Oberst des Geniestabes Alexander Kuchinka Generalsappeurinspektor
Zugeteilt: Oberstleutnant des Sappeur-Bataillons 2 Artur Ritter Müller von Elblein Generalpionierinspektor
Zugeteilt: Oberstleutnant des Pionier-Bataillons 5 Heinrich Kopetz Generaltraininspektor
Zugeteilt: Rittmeister der Train-Division 2 Josef Tunk |
Generalinspektor der Korpsoffiziersschulen
Zugeteilt: Major des Generalstabskorps Moritz Ritter von Fischer von Ledenice Generalinspektor der Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten
Zugeteilt: Hauptmann Ludwig Stössl-Wimmer Generalremontierungsinspektor
Zugeteilt: Rittmeister des Ulanen-Regiment 11 Friedrich Freiherr Riedl von Riedenau Sanitätstruppenkommandant
Adjutant: Hauptmann der Sanitätstruppe Adolf Filla Apostolisches Feldvikariat
Chef des Offizierskorps der Auditoren
Zugeteilt: Majorauditor Franz Ryška Chef des Militärärztlichen Offizierskorps
Zugeteilt: Oberstabsarzt 2. Klasse Edmund Kopřiwa Chef der Militärintendantur
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(Wien VI.Bez. Getreidemarkt 9)
(Wien IX. Bez. Währinger Straße 25)
(Wien I. Bez. Fleischmarkt 19)
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