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Das k.k. Ministerium für Landesverteidigung (umgangssprachlich auch Landwehrministerium genannt) mit Sitz in Wien war eines von drei im Frieden formal unabhängig voneinander agierenden Streitkräfteministerien der österreichisch-ungarischen Monarchie. Die anderen beiden Ministerien waren:
Das Landwehrministerium wurde am 30. Dezember 1867 als k.k. Ministerium für Landesverteidigung und öffentliche Sicherheit eingesetzt, 1870 in k.k. Ministerium für Landesverteidigung umbenannt und bestand bis zum 11. November 1918.[1] Es war zuständig für Finanzierung, Organisation und Verwaltung der ab 1868 in der cisleithanischen Reichshälfte der Doppelmonarchie neben dem gemeinsamen Heer Österreich-Ungarns aufgestellten militärischen Verbände, die als kaiserlich-königliche Landwehr bezeichnet wurden. Die gesetzlichen Grundlagen dazu, vor allem das Budget und das Wehrgesetz, wurden auf Antrag des Ministeriums vom Reichsrat beschlossen und vom Kaiser sanktioniert (genehmigt).
Nach dem verlorenen Krieg mit Preußen (den Preußen begonnen hatte) war Kaiser Franz Joseph I. 1866 / 1867 gezwungen, dem seit der gescheiterten Sezession 1849 in passivem Widerstand verharrenden Königreich Ungarn mit dem so genannten österreichisch-ungarischen Ausgleich Teilsouveränität und Gleichberechtigung mit Österreich einzuräumen. Dazu musste das bis dahin einheitlich geführte Kaisertum Österreich (mit Ungarn als Teil) verfassungsrechtlich in die so genannte „Doppelmonarchie“ umgebaut werden.
Obwohl das gemeinsame Heer den Hauptteil der gesamten bewaffneten Macht bildete, gab es kein gemeinsames Wehrgesetz beider Reichshälften. Diese hatten sich 1867 Autonomie bei der Rekrutierung vorbehalten.
Ab 1868 bestanden in Österreich-Ungarn drei de jure selbstständige Heereskörper nebeneinander, von denen jedoch das gemeinsame Heer als bei weitem größte Institution führend war. So wurden etwa im Jahr 1896 für das Heer 140,2 Mio., für die Landwehr 15,7 Mio. und für die Honvéd (1895) 14,7 Mio. Gulden budgetiert.[2] Auf Grund der wesentlich geringeren Rekrutenzahl der Landwehr war diese jedoch budgetär nicht automatisch schlechter gestellt: Im Heeresbudget waren z.B. auch Kosten für Festungsbauten enthalten; die Landwehr konnte sich hingegen auf Ausbildung und Ausrüstung konzentrieren. Die fünf Regimenter der k.k. Gebirgstruppe waren bei Kriegsbeginn die am besten ausgebildeten und ausgerüsteten Truppenteile Österreich-Ungarns.
Das k.k. Ministerium für Landesverteidigung befand sich in Wien, 1. Bezirk, in der Babenbergerstraße 5 in unmittelbarer Nähe zur Hofburg als Wohn- und Arbeitsort des Kaisers und zum Parlament.
Den allerhöchsten Oberbefehl hatte bis Juli 1914 Kaiser Franz JosephI. selbst inne; mit Kriegsbeginn ernannte er General der Infanterie Erzherzog Friedrich von Österreich-Teschen zum Armeeoberkommandanten, dem alle Landstreitkräfte Österreich-Ungarns unterstanden. Am 2.Dezember 1916 übernahm KarlI./IV. den ah.Oberbefehl selbst und behielt ihn bis zum Zerfall des gemeinsamen Heeres Anfang November 1918. Zur Verantwortung des Waffenstillstands vom 3.November und der Demobilisation vom 6.November berief der Kaiser am 3.November 1918 Arthur Arz von Straußenburg, am 4.November an dessen statt Hermann Kövess von Kövesshaza zum Armeeoberkommandanten.
Der Minister wurde vom Kaiser im Einvernehmen mit dem ebenfalls von ihm ernannten k.k.Ministerpräsidenten ernannt und enthoben.
Eduard Graf Taaffe, 30. Dezember 1867 – 15. Jänner 1870 (zugleich Stv. Ministerpräsident, ab 24. September 1868 k.k. Ministerpräsident des Bürgerministeriums)
Ignaz von Plener, 15. Jänner – 1. Februar 1870, zugleich k.k. Ministerpräsident
Feldmarschalleutnant Johann von Wagner, 1. Februar – 12. April 1870
Eduard Graf Taaffe, 12. April 1870 – 1871, zugleich k.k. Minister des Innern
Generalmajor Heinrich Freiherr von Scholl, 6. Februar 1871 – 22. November 1871
Die in der Folge dargestellte Gliederung bezieht sich auf den Stand vom Juli 1914 unmittelbar vor Beginn des Ersten Weltkriegs.
Das Ministerium setzte sich aus mehreren Sektionen zusammen, die in Departements (Abteilungen) und Bureaux (Büros) gegliedert waren. Die aktuelle Gliederung wurde im Schematismus der k.k. Landwehr und der k.k. Gendarmerie der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder publiziert, der jährlich in der k.k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien erschien.[6]
Die k.k. Gendarmerie wurde 1849 als militärischer Wachkörper für zivile Sicherheit gegründet. Ab 1869 wurde sie in den Großstädten Cisleithaniens, da den Gendarmen polizeiliche Ausbildung zumeist fehlte und oft Sprachbarrieren auftraten, durch die nicht militärische, bald dem Innenminister unterstehende k.k. Sicherheitswache ersetzt; in den ländlichen Gegenden Österreichs blieb die spätere Bundesgendarmerie bis 2005 erhalten. K.k. Landesgendarmeriekommandos bestanden in Wien, Prag, Innsbruck, Brünn, Lemberg, Graz, Triest, Linz, Zara, Troppau, Salzburg, Laibach, Czernowitz und Klagenfurt.
Die k.k. Gendarmerie unterstand bis 1876 dem k.u.k. Kriegsministerium, was seit dem Ausgleich mit Ungarn von 1867 regelwidrig war, da das Kriegsministerium nur für gemeinsame Streitkräfte zuständig sein sollte, die Gendarmerie nach dem Ausgleich aber nur in Cisleithanien tätig war und mit dem Königreich Ungarn nichts mehr zu tun hatte. 1876 wurde dies geändert und die Gendarmerie strukturell (militärisch, ökonomisch, administrativ) dem cisleithanischen Landwehrministerium unterstellt. Im öffentlichen Sicherheitsdienst unterstand die Gendarmerie den politischen k.k. Bezirks- und Landesbehörden.[12]
Acht „Landwehr-Feldkanonendivisionen“ (unter anderem bei der Artillerie wurden Verbände in Bataillonsstärke als „Divisionen“ bezeichnet) waren je einer Landwehr-Infanterietruppendivision zugeteilt und mit der gleichen Nummer versehen.
Acht „Landwehr-Feldhaubitzdivisionen“ waren je einer Landwehr-Infanterietruppendivision zugeteilt und mit der gleichen Nummer versehen.
k.u.k. Kriegsministerium „Dislokation und Einteilung des k.u.k. Heeres, der k.u.k. Kriegsmarine, der k.k. Landwehr und der k.u. Landwehr“ in: Seidels kleines Armeeschema – Herausg.: Seidel & Sohn Wien 1914
Stefan Rest, M. Christian Ortner, Thomas Ilming: „Des Kaisers Rock im 1. Weltkrieg. Uniformierung und Ausrüstung der österreichisch-ungarischen Armee von 1914 bis 1918“. Verlag Militaria, Wien 2002, ISBN 3-9501642-0-0
Walter Wagner: Die k.(u.)k. Armee – Gliederung und Aufgabenstellung. In: Adam Wandruzska, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848-1918 Band 5 – Die bewaffnete Macht. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1987, ISBN 3 7001 1122 3.
Österreichisch-Ungarische Monarchie. Heerwesen und Kriegsmarine in: Meyers Konversations-Lexikon, 13. Band, Bibliographisches Institut, Leipzig und Wien 1896, S. 302 f.