Königheim (Landschaftsschutzgebiet)
Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Gebiet Königheim ist ein mit Verordnung vom 6. April 1981 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 1.28.007) im Gebiet der baden-württembergischen Gemeinde Königheim im Main-Tauber-Kreis in Deutschland.[1]
Landschaftsschutzgebiet
„Königheim“ | ||
![]() Landschaftsschutzgebiet Königheim und Naturschutzgebiet Haigergrund | ||
Lage | Königheim im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 7,723 km² | |
Kennung | 1.28.007 | |
WDPA-ID | 319748 | |
Geographische Lage | 49° 37′ N, 9° 36′ O | |
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Einrichtungsdatum | 6. April 1981 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Stuttgart |
Am 6. April 1981 wurde das Landschaftsschutzgebiet Königheim durch Verordnung des Landratsamtes des Main-Tauber-Kreises als untere Naturschutzbehörde ausgewiesen. Durch die Ausweisung neuer Natur- und Landschaftsschutzgebiete verringerte sich die Fläche im Zeitraum von 1990 bis 2006 mehrfach:[1]
Das rund 773 Hektar große Schutzgebiet Königheim gehört naturräumlich zu Brehmbachtal. Es ist gekennzeichnet durch Tallagen und nur extensiv oder gar nicht mehr bewirtschaftete Hanglagen. Daneben bietet es Rückzugsräume für die Tier- und Pflanzenwelt.[2]
„Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung des typischen Landschaftscharakters der unter Schutz stehenden Gebiete, insbesondere die Erhaltung der Tallagen und die Sicherung der extensiv oder gar nicht mehr bewirtschafteten Hanglagen vor landschaftsfremden Einflüssen, insbesondere Aufforstungen mit landschaftsfremden Nadelgehölzen. Des Weiteren sollten der Tier- und Pflanzenwelt als Rückzugsräume dienende ökologisch sehr wertvolle extensiv oder nicht mehr bewirtschaftete Flächen in ihrer bestehenden Natürlichkeit bewahrt bleiben.“[1]
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