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Managementkategorie der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die IUCN-Kategorien für Schutzgebiete (englisch IUCN protected area categories) sind ein System der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) zur Klassifizierung von Schutzgebieten nach den Kriterien Schutzziele, Schutzmaßnahmen und Gebietsmanagement. Das System der IUCN-Kategorien ist die internationale Referenz für die vielfältigen Klassifizierungen von Schutzgebieten.[1]
Die 1948 gegründete Nichtregierungsorganisation IUCN richtete ein Komitee für Nationalparks ein, aus dem eine Kommission und nach weiteren Umbenennungen 1996 die World Commission on Protected Areas (WCPA) hervorging. Die Kommission stellte 1962 auf der ersten Weltkonferenz über Nationalparks in Seattle Richtlinien für die Einrichtung von Nationalparks und vergleichbaren Schutzgebieten vor. In der Folgezeit wurden die Kriterien mehrmals geändert. Das heutige System wurde 1978 eingeführt und 1994 überarbeitet.
Das System der IUCN-Kategorien wird weltweit bei der Planung und der Ausgestaltung neuer Schutzgebiete angewendet oder zumindest als Maßstab beachtet, ebenso bei der Definition von Schutzklassen im Umweltrecht. In der UN List of Protected Areas (letzte Ausgabe 2018) und der World Database on Protected Areas (wird monatlich aktualisiert) wird die IUCN-Kategorie des jeweiligen Schutzgebiets angegeben.
Referenz:[2]
Das System soll keine Bewertungsskala in dem Sinne sein, dass Kategorie I wertvoller wäre als Kategorie II usw. Es klassifiziert Gebiete im Blick auf die Ziele und die Art des Schutzgebietsmanagements.[3] Eine grobe Korrelation besteht zwischen IUCN-Kategorie und Naturnähe. Es gibt jedoch Ausnahmen. Beispielsweise ist die Kategorie VI In Estland eine wesentlich strengere Schutzklasse als Kategorie II. Das liegt daran, dass der Fokus des estnischen Naturschutzrechts – dem europäischen Natura-2000-Gedanken folgend – auf Wiederherstellung der Biodiversität liegt, während die Nationalparks (Kategorie II) in Estland als Erholungsgebiete im Sinne eines Naturparks gelten.[4]
Die letzteren beiden Klassen entsprechen nicht mehr dem Naturschutzgedanken im klassischen Sinne (Wildnisgedanke), sondern einem moderneren Biosphärengedanken, also Gebieten, in denen Ressourcenschonung als Habitat des Menschen zusammen mit der „restlichen“ Natur im Vordergrund steht. Hier werden insbesondere anthropogen geprägte Landschaften als Ökosystem einbezogen, die als Kulturlandschaften umrissen sind.[3] Außerdem fallen darunter Schutzgebiete, die im deutschsprachigen Raum unter Umweltschutz fallen (Schutz der Natur mit der Intention, Interessen des Menschen zu wahren), und ähnliche Schutzgebiete. Diese Trennung ist mit der zeitgenössischen Erkenntnis, dass Naturwerte, etwa die Erholungsfunktion, ebenfalls grundlegendes Interesse des Menschen darstellen, hinfällig geworden.
Die Klasse II (National Park) sorgt international für gewisse Verwirrung, sie entstammt dem US-amerikanischen Nationalpark-Konzept, trifft aber keinerlei Aussagen über den „nationalen“ Charakter eines Schutzgebiets.[4] Daher sind in vielen Ländern die Nationalparks – als Schutzgebiete nationaler Bedeutung – nicht in Kategorie II klassierbar. Typisches Beispiel ist der Schweizer Nationalpark, der nach IUCN Ia als Strenges Naturreservat klassiert ist.
In der World Database on Protected Areas (WDPA) verteilten sich die erfassten Schutzgebiete im Dezember 2023 wie folgt auf die IUCN-Kategorien:[5]
In der Datenbank waren zum selben Zeitpunkt außerdem vorhanden:[5]
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