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staatlich anerkannter industrieller Ausbildungsberuf Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Industrieelektriker ist ein seit 2009 staatlich anerkannter industrieller Ausbildungsberuf in Deutschland nach dem Berufsbildungsgesetz.
Die Ausbildungszeit zum Industrieelektriker beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.[1]
Der Beruf verfügt über die beiden Fachrichtungen
Die Ausbildungsordnung ist in Zeitrahmen strukturiert, d. h. die Vermittlung der fachrichtungsspezifischen Inhalte erfolgt integrativ mit den Kernqualifikationen des Berufes und nicht, wie früher üblich, nacheinander.
Industrieelektriker arbeiten in der Metall- und Elektroindustrie, in der Automobilindustrie, aber auch bei Energieversorgungsunternehmen oder Anlagenbauern. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Im Zuge der Neuordnung im Jahr 2009 haben Sachverständige aus der Praxis die beruflichen Fähigkeiten von Industrieelektrikern in einem Ausbildungsprofil beschrieben:[2]
Industrieelektriker (beide Fachrichtungen)
Industrieelektriker in der Fachrichtung Betriebstechnik (zusätzlich)
Industrieelektriker der Fachrichtung Geräte und Systeme (zusätzlich)
In der Ausbildung findet eine Zwischen- und Abschlussprüfung statt.
Der Industrieelektriker absolviert zum Beginn des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung, um den Leistungsstand des Auszubildenden feststellen zu können. Sie besteht aus der Bearbeitung von schriftlichen Aufgaben, die in 90 Minuten zu lösen sind.
Der Industrieelektriker weist nach, dass er auf Grundlage messtechnischer Unterlagen und unter Zuhilfenahme technischer Dokumentationen die Funktionsfähigkeit und Sicherheit eines Anlagenteils analysieren und bewerten kann.
Durch die Abschlussprüfung wird die berufliche Handlungskompetenz der Industrieelektriker festgestellt.
Die Abschlussprüfung besteht aus insgesamt vier Prüfungsbereichen:
Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich in der Fachrichtung Betriebstechnik nachweisen, dass er
Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich in der Fachrichtung Geräte und Systeme nachweisen, dass er
In beiden Fachrichtungen führt der Auszubildende in acht Stunden eine komplexe Arbeitsaufgabe durch, die mit situativen Gesprächsphasen von höchstens 10 Minuten und schriftlichen Aufgabenstellungen angereichert ist. Die Bearbeitung der schriftlichen Aufgabenstellungen soll maximal 90 Minuten beanspruchen.
In diesem Prüfungsbereich soll der Auszubildende nachweisen, dass er
Um diesen Nachweis zu erbringen, soll er in fünf Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen, der mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert wird. Anschließend führt er ein Fachgespräch von maximal 20 Minuten Dauer mit dem Prüfungsausschuss.
Durch die Festlegung der nachzuweisenden Kompetenzen ist der Spielraum für die Auswahl des betrieblichen Auftrags im Gegensatz zu anderen industriellen Elektroberufen, wie z. B. dem Elektroniker für Automatisierungstechnik eher gering. In der Praxis kommt hier eine standardisierte Erst- oder Wiederholungsprüfung zum Tragen.
In diesem Prüfungsbereich bearbeitet der Auszubildende in maximal 90 Minuten schriftliche Aufgaben. Dabei soll er nachweisen, dass er
Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich in 60 Minuten nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Die Prüfungsbereiche werden wie folgt gewichtet:
Arbeitsauftrag | 50 Prozent |
Elektrische Sicherheit | 20 Prozent |
Schaltungs- und Funktionsanalyse | 20 Prozent |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent |
Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Leistungen des Auszubildenden
bewertet worden sein.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten Dauer ist in den Prüfungsbereichen möglich, in denen ausschließlich schriftliche Leistungen erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass mit der Ergänzungsprüfung die Abschlussprüfung bestanden werden kann. Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur Verbesserung der Note ist nicht möglich.
Wer seine Berufsausbildung zum Industrieelektriker erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich entweder zum Meister oder Techniker fortbilden oder in einem verwandten Beruf seine Ausbildung fortsetzen:
Wenn sich der Auszubildende mit seinem Ausbildungsbetrieb einig wird, kann er die Berufsausbildung im dritten und vierten Ausbildungsjahr des jeweiligen Berufes fortsetzen. Er muss allerdings in diesem Fall beide Teile der gestreckten Abschlussprüfung ablegen. Eine Befreiung von Prüfungsteilen ist nicht möglich.
In den übrigen industriellen Elektroberufen kann die Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr fortgesetzt werden. Auch hier ist keine Anrechnung der bereits erbrachten Prüfungsleistungen als Industrieelektriker möglich.
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