Generalstabsarzt

Dienstgrad der Bundeswehr für Sanitätsoffiziere Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Generalstabsarzt

Der Generalstabsarzt ist ein Dienstgrad der Bundeswehr und früherer deutscher Streitkräfte. In früheren deutschen Streitkräften war der Generalstabsarzt auch die Bezeichnung für eine Dienststellung.

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Generalstabsarzt Hans-Ulrich Holtherm als Kommandeur der SanAkBw

Bundeswehr

Zusammenfassung
Kontext
Schnelle Fakten
Generalstabsarzt
Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Sanitätstruppe (Humanmedizin). Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger (Humanmedizin).
Dienstgradabzeichen für Ärzte[1][A 1]
Dienstgradgruppe Generale[2]
NATO-Rangcode OF-7[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Generalstabsarzt
Dienstgrad Marine Admiralstabsarzt[4]
Abkürzung (in Listen) GenStArzt (GSA)[5]
Besoldungsgruppe B 7 nach BBesO[6]
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Der Generalstabsarzt ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr. Generalstabsärzte sind Sanitätsoffiziere mit einer Approbation als Arzt[A 2]. Der Dienstgrad Generalstabsarzt wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.

Dienststellungen

Bis März 2020, der Einführung von Hans-Ulrich Holtherm in das Amt als Leiter der gegründeten Abteilung Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit im Bundesgesundheitsministerium, waren Planstellen für Generalstabsärzte ausschließlich im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr ausgewiesen. Generalstabsärzte sind in der Regel:

Ernennung

Gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Generalstabsarzt setzt die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind die Laufbahnen dort aber nur bis zum Dienstgrad Oberstarzt reglementiert. Die Ernennung zum Generalstabsarzt ist dagegen im Wesentlichen eine vom Dienstherrn aufgrund der Eignung, Befähigung und Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. Zum Generalstabsarzt werden in der Praxis üblicherweise nur Berufsoffiziere ernannt, die die Approbation zum Arzt[A 2] aufweisen und darüber hinaus mindestens das medizinische Fachwissen eines Oberstarztes.[A 4] Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in der in der Anordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte;[A 5] in der Praxis waren Generalstabsärzte zuvor mehrere Jahre Generalärzte. Vor Beförderung in die Dienstgradgruppe der Generale ist keine besondere Prüfung abzulegen; in der Praxis haben viele Generalstabsärzte jedoch den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr absolviert.[8][9][10][A 6]

Dienstgradabzeichen

Heer
Luftwaffe
Uniformträgerbereich[A 7][1]

Das Dienstgradabzeichen für Generalstabsärzte entspricht im Wesentlichen dem für Generalmajore. Zur Unterscheidung der Generalstabsärzte dienen zusätzliche Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten[A 2] in einfacher Windung um den Stab.[4][1]

Geschichte

Der Dienstgrad wurde mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 neu geschaffen.[11]

Sonstiges

Hinsichtlich Befehlsgewalt im Sinne der Vorgesetztenverordnung[12] und Wehrdisziplinarordnung[13], hinsichtlich Besoldung[6] und hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv 14/5[2] sind im Übrigen Generalstabsärzte dem Generalmajor gleichgestellt. Besonders in medizinischen Fachfragen sind Sanitätsoffiziere häufig Fachvorgesetzte auch höherrangiger Soldaten.[12] In der nach der Soldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der dem Generalstabsarzt vorangehende Dienstgrad der Generalarzt und der nachfolgende Dienstgrad der Generaloberstabsarzt. Den Dienstgrad Generalstabsarzt führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger; der entsprechende Dienstgrad für Marineuniformträger ist der Admiralstabsarzt.[8][10]

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[14]   Höherer Dienstgrad[14]
Brigadegeneral
Flottillenadmiral
Generalarzt
Generalapotheker
Admiralarzt
Generalmajor
Konteradmiral
Generalstabsarzt
n.v.
Admiralstabsarzt
Generalleutnant
Vizeadmiral
Generaloberstabsarzt
n.v.
Admiraloberstabsarzt

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Frühere Streitkräfte

Zusammenfassung
Kontext

Preußen und Bayern

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Heinrich Gottfried Grimm

In der Preußischen Armee und in der Bayerischen Armee war der „Generalstabsarzt der Armee“ der Chef des gesamten Militärmedizinalwesens. Gleichzeitig war er in Preußen Chef der Medizinalabteilung des Preußischen Kriegsministeriums und Chef des Sanitätskorps. Ihm gleichgestellt war der Generalstabsarzt der Kaiserlichen Marine, der zugleich Vorstand der Medizinalabteilung des Reichsmarineamtes und Chef des Sanitätskorps der Marine war. Wie beim Generalleutnant war die Ernennung zum Generalstabsarzt mit dem Titel Exzellenz verbunden.

Wehrmacht

In der Wehrmacht waren der Generalstabsarzt der dem Generalarzt folgende nächsthöhere Generalsrang im Sanitätswesen. Er war ranggleich dem Generalleutnant in Heer und Luftwaffe, dem Admiralstabsarzt der Kriegsmarine sowie dem SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS. Das Schulterstück ähnelte dem des Generaloberstabsarztes, zeigte aber nur einen Generalsstern.

Österreich-Ungarn

Die Gemeinsame Armee hatte zwei etatmäßige Generalstabsärzte, die ebenfalls im Rang eines Generalmajors standen. Einer stand der Sanitätsabteilung im k.u.k. Kriegsministerium vor und war gleichzeitig Chef des militärärztlichen Offizierkorps, der andere war Präses des Militärsanitätskomitees. Auch die Sanitätschefs einiger Generalkommandos waren Generalstabsärzte.

Anmerkungen

  1. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger (Humanmedizin). Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger (Humanmedizin).
  2. Der Inspizient Zahnmedizin, höchster Fachvorgesetzter aller Zahnärzte, war bisher Generalarzt (bzw. Admiralarzt) und ist zukünftig Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zukünftig ist der höchste für Zahnärzte erreichbare Dienstgrad daher bis auf weiteres der Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zahnärzte im Dienstgrad Generalstabsarzt (bzw. Admiralstabsarzt) hat es in der Bundeswehr bisher nicht gegeben und wird es bis auf weiteres nicht geben. Die ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die ZDv 20/7 „Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“, die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten sowie die Soldatenlaufbahnverordnung stehen einer Ernennung (und der Kennzeichnung ihres Dienstgrades) von Zahnärzten zum Generalstabsarzt (bzw. Admiralstabsarzt) nicht entgegen, jedoch sehen (und sahen) der Stellenplan und der Haushalt keine entsprechende Dienststellung vor.
  3. Kann alternativ auch von einem Admiralstabsarzt bekleidet werden.
  4. Zum Generalstabsarzt können im Grunde Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) fast nur Berufsoffiziere zum Generalstabsarzt befördert werden, die Facharzt in einem ärztlichen Fachgebiet sind. Die Ernennung von Generalstabsärzten d. R. ist analog zum → Brigadegeneral d. R. denkbar, in der Praxis aber fast unmöglich. Generalstabsärzte a. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie werden aber üblicherweise nicht weiter befördert und leisten auch keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten zum Generalstabsarzt (und deren Weiterbeförderung) zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechende Planstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderte Beorderung erfolgen kann. Im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alle Generalärzte werden im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Sanitätsoffizieren gezählt. Im Geltungsbereich der Soldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Sanitätsoffiziere aber nur innerhalb einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberstarzt hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Sanitätsoffizierdienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale daher sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere, die gemäß Soldatenlaufbahnverordnung die Approbation als Arzt vorweisen müssen.
  5. Mindestdienstzeiten seit Ernennung zu einem vorangehenden Dienstgrad sind formal also keine Voraussetzungen. Theoretisch könnte der Dienstgrad Generalstabsarzt auch von Oberstärzten und Generalärzten „übersprungen“ werden oder bereits kurz nach Ernennung zum Oberstarzt oder Generalarzt erreicht werden; theoretisch möglich ist auch eine Einstellung mit dem Dienstgrad Generalstabsarzt. Ein seltenes Beispiel für einen dieser „Sonderfälle“, das uneingeschränkt auf Heeres- und Luftwaffenuniformträger und den Dienstgrad Generalstabsarzt übertragbar wäre, ist Ulrich Weisser, der 1992 zunächst zum Flottillenadmiral ernannt wurde und noch im selben Jahr zum Vizeadmiral ernannt wurde. Weisser übersprang den Dienstgrad Konteradmiral, vgl. Hans Ehlert: Ein Leben für die Bundeswehr. Minensucher, Superhirn, graue Eminenz. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Werner D’Inka, Berthold Kohler, Günther Nonnenmacher, Holger Steltzner, 6. Mai 2011, abgerufen am 15. August 2014 (Erstausgabe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. April 2011. Nr. 97 / Seite 8).
  6. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  7. Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeresuniformträger und Luftwaffenuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildete hochrote Flachlitze ist bei Heeresuniformträgern stets das Kennzeichen für die Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale. Neben den hier auf den Schulterklappen aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufen für die Feldbluse im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.

Einzelnachweise

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