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Der Kreis Friedeberg Nm. (Nm. steht für Neumark), bis ins 19. Jahrhundert auch Friedeberger Kreis genannt, war ein preußischer Landkreis, der bis 1945 bestand. Er gehörte bis 1938 zur Provinz Brandenburg und danach zur Provinz Pommern. Der Kreis umfasste zuletzt die drei Städte Driesen, Friedeberg Nm. und Woldenberg Nm., weitere 73 Gemeinden und zwei Forst-Gutsbezirke.[1] Das Kreisgebiet liegt heute im Powiat Strzelecko-Drezdenecki (Friedeberg-Driesen) der polnischen Woiwodschaft Lebus.
In der nachmittelalterlichen Zeit bildete sich in der Mark Brandenburg eine Gliederung in Kreise heraus. Einer dieser historischen Kreise war der Friedeberger Kreis bzw. der Kreis Friedeberg, der einen der vier sogenannten Hinterkreise in der Neumark bildete.[2]
Im Rahmen der Bildung von Provinzen und Regierungsbezirken in Preußen erfolgte 1816 im Regierungsbezirk Frankfurt eine Kreisreform, durch die der Umfang des Kreises nicht geändert wurde.[3] Der Kreis umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Driesen, Friedeberg Nm. und Woldenberg Nm. Das Landratsamt war in Friedeberg Nm.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 30. September 1929 kam es im Kreis Friedeberg Nm. entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen zu einer Gebietsreform, durch die alle Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am 1. Oktober 1938 wurde der Kreis Friedeberg Nm. in die Provinz Pommern umgegliedert und gehörte nun zum Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Nach Beendigung der Kampfhandlungen wurde das Kreisgebiet seitens der sowjetischen Besatzungsmacht der Volksrepublik Polen zur Verwaltung überlassen. Die einheimische Bevölkerung wurde von den polnischen Verwaltungsbehörden vertrieben.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Der Kreis Friedeberg war schon seit 1847/48 durch den Abschnitt Arnswalde-Kreuz der Stargard-Posener Eisenbahn-Gesellschaft an das Eisenbahnnetz angeschlossen worden >116.c<. Im folgenden Jahrzehnt durchzog ab 1857 die Preußische Ostbahn, die Berlin mit Ostpreußen verband, das Kreisgebiet parallel zur Netze >115.0<.
Die Station Friedeberg lag jedoch 7 km von der Kreisstadt entfernt, sodass der Kreis Friedeberg 1897 eine Kleinbahn zur Stadt erbaute. Von hier führte ab 1902 die Kleinbahn Friedeberg-Alt Libbehne GmbH, an der Kreis und Gemeinden beteiligt waren, weiter nach Norden >115.k+k²<.
Um die nach 1919 polnisch gewordenen Gebiete zu umfahren, erbaute die Deutsche Reichsbahn 1936 die Nebenlinie Altbeelitz-Schwerin (Warthe) >116.g<.
(Die Zahlen in >< beziehen sich auf das Deutsche Kursbuch 1939).
Im Jahr 1932 gab es im Kreis Friedeberg 30 Amtsbezirke:
Dem Kreis Friedeberg Nm. gehörten zuletzt die folgenden Städte und Gemeinden an:
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Zum Kreis gehörten außerdem die gemeindefreien Gutsbezirke Forst Lubiathfließ und Forst Steinspring.
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