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Flussgebietseinheit

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Die Flussgebietseinheit (FGE) ist ein Begriff aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es sind die Einzugsgebiete der Flüsse, den Staaten zugeordnet, und Kleingebiete zu systematischen Gruppen zusammengefasst.

Definition

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In Artikel 2 der Richtlinie wird der Begriff Flussgebietseinheit folgendermaßen definiert:

„ein […] als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht“

Richtlinie 2000/60/EG, Artikel 2, Definition 15[1]

Die Flussgebietseinheiten sind die gemeinsamen und nationalen Planungsräume für die Umsetzung der WRRL, in denen wasserrechtliche Bewirtschaftungspläne erstellt werden.

Erklärungen:

  • Bei großen Flusssystemen ist die Flussgebietseinheit das hydrologische Einzugsgebiet (Oberflächen- und Grundwasserkörper) zuzüglich der nahe der Mündung liegenden Küstengewässer.
  • In küstennahen Landschaften mit vielen kleinen Flusssystemen können die Einzugsbereiche der Meereszuflüsse eines Küstenabschnittes und die Küstengewässer, in die sie münden, für administrative Zwecke zu einer Flussgebietseinheit zusammengefasst werden oder der Flussgebietseinheit des nächstgelegenen Stroms zugeschlagen werden. Ein gutes Beispiel ist die nach einer Bucht und dem größten der kleinen Flüsse benannte Flussgebietseinheit Schlei/Trave, die alle Meereszuflüsse der schleswig-holsteinischen Ostseeküste umfasst und mit dem Einzugsgebiet der Stepenitz bis nach Mecklenburg-Vorpommern hineinreicht.
  • Da die Flussgebietseinheiten ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen festgelegt wurden, gibt es demnach nationale Flussgebietseinheiten, wenn alle betroffenen Gewässer ein und demselben Nationalstaat zuzuordnen sind, und internationale Flussgebietseinheiten, wenn mehrere europäische Nationalstaaten betroffen sind. In diesem Fall müssen alle Planungen auch im Kontext der betroffenen Staaten erfolgen.
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Nationales

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Deutschland

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Flussgebietseinheiten in Deutschland

Deutschland umfasst die folgenden Flussgebietseinheiten:[K 1]

Flussgebietseinheit Donau
Flussgebietseinheit Eider
Flussgebietseinheit Elbe
Flussgebietseinheit Ems
Flussgebietseinheit Maas
Flussgebietseinheit Oder
Flussgebietseinheit Rhein
Flussgebietseinheit Schlei/Trave
Flussgebietseinheit Warnow/Peene
Flussgebietseinheit Weser

Österreich

Österreich hat Anteil an den Flussgebietseinheiten (Flusseinzugsgebieten) Donau (80.593 km², 96 % des österreichischen Staatsgebiets), Rhein (2,8 %, in Vorarlberg) A6 und Elbe (1,1 %, kleines Gebiet im Mühl- und Waldviertel).[2]

Die Flussgebietseinheiten (Planungsräume) des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NPG) sind:[3][K 2]

Weitere Informationen Code, Bezeichnung ...
A1 
mit einigen Bächen aus dem Sauwald zur Donau zwischen Innmündung bei Passau und Jochenstein; ab dort Donauzuflüsse beiderseits österreichisch; da der Pegel Achleiten 1955 im Stausee Jochenstein ersoffen ist, ist der Jochenstein unterhalb der neue hydrometrische Markstein.
A2 
March mit den Anteilen in Tschechien
A3 
mit dem in die slowakische Donau entwässernden Grundwasserkörper bei Kittsee
A4 
sowie Leithakanal und Grundwasserkörper der Parndorfer Platte bei Nickelsdorf über Ungarn zur Leitha
A5 
Endorheisches Becken, über den Einser-Kanal an das System Rabnitz angeschlossen
A6 
mit einem kleinen Areal am Arlberg in Tirol

Frankreich

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Flussgebietseinheiten im metropolitanen Frankreich

Der Begriff „Flussgebietseinheit“ nennt sich in Frankreich District hydrographique.[4]

Weitere Informationen Code, Kurzbezeichnung ...

Italien

Italien besitzt seit der Neuregelung von 2016 sieben Flussgebietseinheiten, im Italienischen als „distretti idrografici“ bezeichnet.[5][6]

Weitere Informationen Code, Kurzbezeichnung ...
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Siehe auch

Zusammenfassung
Kontext
Wiktionary: Flussgebietseinheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Nationales:

Karten:

  1. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Karte der zuständigen Behörden. In: Bericht der Bundesrepublik Deutschland. 18. Juni 2004, S. 2. bmu.de (Memento des Originals vom 7. Dezember 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmu.de (PDF-Datei; 232 kB)
  2. Lage und Abgrenzung von Grundwasserkörpern. (PDF; 1,5 MB) Arbeitskarte, WRRL-Arbeitskreis „Grundwasser“ (Stand Oktober 2002); Graphik: Umweltbundesamt GmbH, Vincze, Oktober 2002, im Auftrag des BMLFUW; Datenquelle: Wassergüteerhebung in Österreich, Bundesministerium f. Land-, u. Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Ämter der Landesregierungen
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Einzelnachweise

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