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Europawahl in Deutschland 2019

Wahl zum 9. Europäischen Parlament in Deutschland am 26. Mai 2019 Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Europawahl in Deutschland 2019 war die neunte Direktwahl zum Europäischen Parlament in Deutschland. Als Teil der EU-weiten Europawahl 2019 fand sie am 26. Mai 2019 statt.[3][4]

← 2014Europawahl in Deutschland 20192024 →
Wahlbeteiligung: 61,4 %
 %
30
20
10
0
28,9
20,5
15,8
11,0
5,5
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2,4
2,2
1,4
1,0
5,9
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2014
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+3,9
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+2,0
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+0,7
+0,2
+0,4
+2,2
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
k darunter FAMILIE 0,7 (−), Volt 0,7 (neu), PIRATEN 0,7 (−0,7)
Deutsche Sitze im Europaparlament
nach Parteien[1]
              
Insgesamt 96 Sitze
nach Fraktionen[2]
        
Insgesamt 96 Sitze

In Deutschland wurden 96 Europaabgeordnete gewählt; dies entsprach der nach dem Vertrag von Lissabon möglichen Höchstzahl von Mandaten für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Parallel zur Europawahl fanden weitere Wahlen auf Landes- und Kommunalebene statt.

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Wahltermin

Der Wahltermin musste nach Artikel 10 und 11 Direktwahlakt[5] fünf Jahre nach der vorangehenden Europawahl in einem Zeitraum zwischen Donnerstag und Sonntag liegen. Den genauen Termin musste der Rat mindestens ein Jahr vor dem vorgesehenen Termin festlegen. Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union konnte innerhalb dieses Zeitraums selbst festlegen, wann in seinem Land die Wahllokale geöffnet sind. In Deutschland ist dies in der Regel ein Sonntag.

Parallel zur Europawahl fand im Land Bremen die Bürgerschaftswahl statt. Dazu kamen in mehreren Ländern der Bundesrepublik Wahlen auf kommunaler Ebene, nämlich die Hamburger Bezirksversammlungswahlen 2019 sowie Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland.

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Wahlrecht

Zusammenfassung
Kontext

Deutsche Rechtsgrundlagen für die Europawahl sind das Europawahlgesetz (EuWG)  das in vielen Bereichen auf das Bundeswahlgesetz (BWG) verweist –, die Europawahlordnung (EuWO),[6] das Wahlstatistikgesetz (WStatG) und das Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG).[7] Die Wahl ist eine Verhältniswahl, das heißt, jede Partei bekommt Sitze entsprechend ihrem Anteil an den bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen zugeteilt. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren.[8]

Die meisten Parteien treten mit bundesweiten Wahllisten an, sie können aber auch mit Landeslisten antreten, wie dies traditionell CDU und CSU machen.[9] Die Wahllisten sind geschlossen; das heißt, die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden genau in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt. Es kann eine Stimme vergeben werden, mit der die bevorzugte Liste gewählt wird.

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist in Deutschland, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und seit mindestens drei Monaten seine Wohnung oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union hat oder gemäß § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes als Auslandsdeutscher wahlberechtigt ist oder
  • als nichtdeutscher Unionsbürger seit mindestens drei Monaten seine Wohnung oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Kein Wahlrecht besteht, wenn dieses durch richterliches Urteil entzogen wurde.[10] Bei Betreuung in allen Angelegenheiten und bei Unterbringung in der Psychiatrie wegen einer im schuldunfähigen Zustand begangenen Straftat ist im Gesetz ebenfalls ein Wahlrechtsausschluss festgelegt; der identische Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2019 für verfassungswidrig erklärt.[11] Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2019 sind diese beiden Ausschlussgründe nicht anzuwenden bei Anträgen auf Eintragung ins Wählerverzeichnis (bis zum 21. Tag vor der Wahl möglich) und bei Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis während der Einsichtsfrist (20. bis 16. Tag vor der Wahl).[12]

Im EU-Ausland lebende Deutsche und EU-Ausländer, die in Deutschland leben, müssen entscheiden, ob sie in ihrem Heimatland oder im Land, in dem sie wohnen, wählen wollen. Sie werden in Deutschland nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Ein solcher Antrag ist nicht erforderlich, wenn ein EU-Ausländer bereits bei einer vorherigen Europawahl in Deutschland ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurde und nicht zwischenzeitlich ins Ausland fortgezogen ist.[13][14] Doppelte Stimmabgabe durch Personen mit Staatsbürgerschaften von zwei Mitgliedstaaten der EU ist strafbar.

Wählbar sind Deutsche, außerdem nichtdeutsche Unionsbürger mit Wohnung oder sonstigem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Weitere Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind das Mindestalter von 18 Jahren und das Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 6b Absatz 3 und 4 Europawahlgesetz.[15]

Sperrklausel

Es gab 2019 keine Sperrklausel.[16] Pläne zur Wiedereinführung einer Sperrklausel bereits zur Europawahl 2019 ließ die Große Koalition im November 2018 fallen.[17] Durch das Sitzzuteilungsverfahren ergibt sich abhängig vom Ergebnis aller Parteien eine Hürde von ca. 0,5 % der gültigen Stimmen. Bei 96 Sitzen sowie 41 teilnehmenden Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen ist ab etwa 0,433 % der gültigen Stimmen ein Sitz möglich, ab etwa 0,658 % ein Sitz sicher.[18]

Die 2013 eingeführte Dreiprozenthürde wurde vor der Europawahl 2014 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig aufgehoben.[19] Im Juni 2018 beschlossen der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament auf deutsches Drängen hin die Einführung einer Sperrklausel von 2 % bis 5 % für Länder mit Wahlkreisen mit mindestens 35 Sitzen bis 2024.[20][21] Diese Regelung tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn sie von sämtlichen EU-Staaten ratifiziert wird. In Deutschland ist dafür eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig. Im Juni 2023 wurde ein Beschluss über die Einführung einer Sperrklausel im Bundestag verabschiedet und diesem Entschluss wurde am 7. Juli 2023 vom Bundesrat zugestimmt. Die Höhe der Sperrklausel ist aber noch nicht festgelegt.[22]

Wahlberechtigte in Deutschland

Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes befanden sich am 26. Mai 2019 etwa 64,8 Millionen Wahlberechtigte (ca. 60,8 Millionen Deutsche und fast vier Millionen sonstige EU-Bürger) in Deutschland.[23]

Einreichung von Listen

Zur Europawahl konnten politische Parteien und sonstige politische Vereinigungen Listen einreichen. Die Listen mussten bis zum 4. März 2019 (83. Tag vor der Wahl) zusammen mit Unterstützungsunterschriften eingereicht werden. Bundesweite Listen mussten von 4.000 Wahlberechtigten, Landeslisten von 1 Promille, maximal jedoch 2.000 Wahlberechtigten des jeweiligen Bundeslandes unterstützt werden (§ 9 Abs. 5 EuWG). Von der Pflicht zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften ausgenommen waren Parteien, die im Bundestag, einem Landtag oder dem Europäischen Parlament seit dessen letzter Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Dies waren die Bundestagsparteien CDU, CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und Grüne sowie die Freien Wähler, die im Bayerischen Landtag vertreten waren.

Reihenfolge der Listen auf den Stimmzetteln

Die Reihenfolge der Listen auf den Stimmzetteln richtete sich gemäß § 15 Absatz 3 des Europawahlgesetzes nach den Stimmenzahlen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Europawahl im Bundesland. Die Listen der übrigen Wahlvorschlagsberechtigten folgten in alphabetischer Reihenfolge ihrer Namen. Bis einschließlich Position 18 war deshalb die Reihenfolge in den Bundesländern unterschiedlich.[24]

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Ausgangslage

Zusammenfassung
Kontext
Deutsche MdEP nach Fraktionen
vor der Wahl 2019
         
Insgesamt 96 Sitze
  • GUE/NGL (Die Linke, Parteiloser): 8
  • S&D (SPD): 27
  • Grüne/EFA (Grüne, ÖDP, Parteilose): 13
  • ALDE (FDP, Freie Wähler): 4
  • EVP (CDU, CSU): 34
  • EKR (Bündnis C, LKR, Parteilose): 6
  • EFDD (AfD): 1
  • ENF (Die Blauen): 1
  • Fraktionslos (NPD, Die PARTEI): 2

Bei der Europawahl 2014 verzeichnete die SPD starke Zugewinne. Die erst 2013 gegründete euroskeptische AfD konnte auf Anhieb über 7 % erreichen. Sie schloss sich im Europäischen Parlament der Fraktion Europäische Konservative und Reformer der britischen Tories an. Herbe Verluste musste die FDP hinnehmen und konnte nur auf Grund der Abschaffung der Sperrklausel erneut ins Parlament einziehen. Insgesamt zog die Rekordzahl von 14 deutschen Parteien ins Europaparlament ein, sieben davon mit jeweils einem Abgeordneten. Bis auf zwei fanden jedoch alle Abgeordneten Anschluss an eine der Fraktionen im Europäischen Parlament, auch die Parteien mit nur einem Abgeordneten:

Im Laufe der Wahlperiode kam es zu einigen Partei- und Fraktionsübertritten. Der Abgeordnete der Tierschutzpartei Stefan Bernhard Eck verließ im Dezember 2014 die Partei. Von den sieben Abgeordneten der AfD traten sechs im Laufe der Wahlperiode aus der Partei aus. Fünf davon, angeführt vom ehemaligen AfD-Parteisprecher Bernd Lucke, gründeten im Juli 2015 die Partei ALFA, die später in Liberal-Konservative Reformer umbenannt wurde, bis auf Lucke verließen alle die Partei im September 2018. Der AfD-Abgeordnete Marcus Pretzell wurde im April 2016 aus der EKR-Fraktion ausgeschlossen und schloss sich der ENF-Fraktion an; im September 2017 trat er zur Blauen Partei über. Die verbliebene AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch entzog sich dem Ausschluss aus der EKR-Fraktion, indem sie zur EFDD-Fraktion übertrat; nach ihrem Ausscheiden im Oktober 2017 schloss sich ihr Nachfolger AfD-Parteisprecher Jörg Meuthen ebenfalls der EFDD an. Der Abgeordnete der Familienpartei Arne Gericke wechselte im Mai 2017 zu den Freien Wählern und im Herbst 2018 zum Bündnis C. Der Abgeordnete der Piratenpartei Felix Reda verließ im März 2019 die Partei.

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Parteien und Kandidaten

Zusammenfassung
Kontext

Insgesamt traten 41 politische Vereinigungen zur Europawahl an.[25] Mit Ausnahme der CDU (alle Länder außer Bayern) und der CSU (nur in Bayern) traten alle Vereinigungen bundesweit an und kandidierten mit einer Bundesliste:

Weitere Informationen Partei, Kurzbezeichnungen ...
# 
Manfred Weber (CSU) ist gemeinsamer Spitzenkandidat von CDU (15 Landeslisten) und CSU (1 Landesliste).
(ALDE) 
Der Spitzenkandidat Chris Pyak ist Mitglied der ALDE-Partei.

59 politische Vereinigungen hatten fristgemäß Listen eingereicht.[26] Der Bundeswahlausschuss entschied am 15. März 2019 über die Zulassungen der Listen. Folgende Vereinigungen hatten Listen eingereicht, die vom Bundeswahlausschuss wegen zu geringer Anzahl von Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen wurden: Allianz Deutscher Demokraten (AD-Demokraten); Arbeitnehmer und Rentner Union (ARU); Deutsche Zentrumspartei (Zentrum); dieKlimaretter; Europäische Sammelbewegung für die Legalisierung und Liberalisierung von Cannabis (CANNABIS!); Gartenpartei; Internationale Europäische Deutsche Löwen Partei (IEDLP); LigaPLUS; Partei für Freiheit Gleichheit Brüderlichkeit (PfFGB); PAN – die Parteilosen; Sozialliberale Demokratische Partei (SLDP); Unabhängige für bürgernahe Demokratie; Wählergemeinschaft für eine repräsentative Volksvertretung (LOS); Wohnraum-Verteidigungs-Liga (W-V-L); Unu-Tero-Partio (Eine-Erde-Partei) (UTOPIO). Die blaue Partei (Blaue #TeamPetry) und Die deutsche Hundepartei hatten Listen eingereicht, aber vor der Sitzung des Ausschusses zurückgezogen. Die V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer wurde aufgrund von „Mängeln des demokratischen Aufstellungsverfahrens“ nicht zur Europawahl zugelassen.

Am 3. Mai 2019 schaltete die Bundeszentrale für politische Bildung den Wahl-O-Mat zur Europawahl frei.[27] Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Mai 2019 (Az.: 6 L 1056/19) wurde er deaktiviert, weil der Anzeigemechanismus von maximal 8 Parteien eine faktische Benachteiligung der kleineren und unbekannteren Parteien darstelle.[28] Durch eine außergerichtliche Einigung zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung und der Partei Volt Deutschland ging er am Abend des 23. Mai wieder online.[29]

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Umfragen

Zusammenfassung
Kontext

Sonntagsfrage

Für die Sonntagsfrage gaben die Demoskopen folgende Anteile (in Prozent) an:

Weitere Informationen Institut, Datum ...
n. a. 
nicht ausgewiesen, bei Sonstigen enthalten

Ältere Umfragen

Weitere Informationen Oktober 2018 – April 2019, Institut ...

Verlauf

Thumb
Verlauf der Umfragen von der Wahl 2014 bis zur Wahl 2019

Sonntagsfragen in einzelnen Bundesländern

Baden-Württemberg

Weitere Informationen Institut, Datum ...

Bayern

Weitere Informationen Institut, Datum ...

Berlin

Weitere Informationen Institut, Datum ...

Hessen

Weitere Informationen Institut, Datum ...

Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen Institut, Datum ...

Saarland

Weitere Informationen Institut, Datum ...
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Ergebnis

Zusammenfassung
Kontext
Thumb
Stimmenstärkste Partei in den Landkreisen
Thumb
Wahlbeteiligung in den Landkreisen

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung an der Europawahl in Deutschland lag bei 61,4 % und damit deutlich höher als bei den vier vorangegangenen Europawahlen; zuletzt lag sie 1994 mit 60,0 % ähnlich hoch. Bei der Europawahl 2014 lag sie bei 48,1 %, 2004 und 2009 jeweils bei etwa 43 %.[49][50]

Parteien

Weitere Informationen Listen, Stimmen ...

Regionale Verteilung

Alle Parteien mit mindestens 2 % der Stimmen

Neue und Alte Bundesländer

Europawahl in den alten Ländern und West-Berlin 2019[51]
Wahlbeteiligung: 61,7 % (+ 13,4 %)
 %
40
30
20
10
0
30,5
22,5
16,6
8,8
5,6
3,8
2,3
2,2
1,2
6,1
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2014
 %p
 12
 10
   8
   6
   4
   2
   0
  −2
  −4
  −6
  −8
−10
−12
−14
−6,0
+10,9
−12,3
+2,0
+2,0
−0,7
+1,7
+0,7
−0,2
+1,7
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
j Davon ÖDP 1,1 % (+ 0,4 %), Volt 0,7 % (neu), PIRATEN 0,7 % (– 0,7 %), FAMILIE 0,6 % (+ 0,1 %)
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Neues Ergebnis nicht 100%Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang
Europawahl in den neuen Ländern und Ost-Berlin 2019[52]
Wahlbeteiligung: 60,2 % (+ 12,9 %)
 %
30
20
10
0
21,5
21,1
13,4
12,2
11,6
4,4
2,8
2,1
1,6
9,3
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu
 %p
 14
 12
 10
   8
   6
   4
   2
   0
  −2
  −4
  −6
  −8
−10
−8,6
+12,8
−7,2
−7,9
+5,2
+2,1
+1,9
+0,8
+0,1
+0,8
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
j Davon FAMILIE 1,5 % (– 0,6 %), NPD 0,8 % (– 2,1 %), Volt 0,6 % (neu), PIRATEN 0,6 % (– 1,1 %), ÖDP 0,5 % (+ 0,3 %)
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang

Bundesländer

Europawahl 2019 – Baden-Württemberg
Wahlbeteiligung: 64,0 %
 %
40
30
20
10
0
30,8
(−8,5)
23,3
(+10,1)
13,3
(−9,7)
10,0
(+2,1)
6,8
(+2,7)
3,2
(+0,8)
3,1
(−0,5)
2,0
(+1,5)
1,2
(+0,2)
6,3
(+2,8)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Bayern
Wahlbeteiligung: 60,8 %
 %
50
40
30
20
10
0
40,7
(+0,2)
19,1
(+7,0)
9,3
(−10,8)
8,5
(+0,4)
5,3
(+1,0)
3,4
(+0,3)
3,1
(+0,4)
2,4
(−0,5)
2,0
(+1,5)
6,4
(+1,5)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Berlin
Wahlbeteiligung: 60,6 %
 %
30
20
10
0
27,8
(+8,7)
15,2
(−4,8)
14,0
(−10,0)
11,9
(−4,3)
9,9
(+2,0)
4,8
(+3,2)
4,7
(+1,9)
2,0
(+0,4)
1,2
(n. k.)
7,4
(+1,3)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Brandenburg
Wahlbeteiligung: 59,5 %
 %
30
20
10
0
19,9
(+11,4)
18,0
(−7,0)
17,2
(−9,7)
12,3
(−7,4)
12,3
(+6,2)
4,4
(+2,3)
2,4
(+1,7)
2,2
(+1,4)
1,9
(+0,1)
9,1
(+1,4)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Bremen
Wahlbeteiligung: 63,0 %
 %
40
30
20
10
0
24,5
(−9,9)
22,7
(+5,1)
21,9
(−0,5)
7,9
(−1,7)
7,7
(+1,9)
4,7
(+1,4)
3,3
(+2,3)
1,1
(−0,4)
0,9
(−1,1)
5,1
(+3,3)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Hamburg
Wahlbeteiligung: 61,9 %
 %
40
30
20
10
0
31,2
(+14,0)
19,8
(−14,0)
17,7
(−6,9)
7,0
(−1,6)
6,5
(+0,5)
5,6
(+1,9)
3,8
(+2,9)
1,4
(+0,4)
1,2
(n. k.)
6,1
(+2,3)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Hessen
Wahlbeteiligung: 58,4 %
 %
40
30
20
10
0
25,8
(−4,8)
23,4
(+10,5)
18,4
(−11,9)
9,9
(+0,8)
6,4
(+2,3)
4,4
(−1,2)
2,5
(+1,8)
1,7
(+0,8)
1,5
(+0,3)
5,8
(+2,1)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Mecklenburg-Vorpommern
Wahlbeteiligung: 58,4 %
 %
40
30
20
10
0
24,5
(−10,1)
17,7
(+10,7)
15,6
(−5,6)
13,9
(−5,7)
10,8
(+5,7)
3,9
(+2,0)
2,1
(+1,5)
1,7
(+0,1)
1,4
(+0,2)
7,9
(+1,8)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Niedersachsen
Wahlbeteiligung: 61,5 %
 %
40
30
20
10
0
29,9
(−9,5)
22,6
(+11,7)
20,9
(−11,6)
7,9
(+2,5)
5,0
(+2,5)
3,8
(−0,2)
2,4
(+1,9)
1,5
(+0,4)
0,6
(−0,6)
5,4
(+3,4)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Nordrhein-Westfalen
Wahlbeteiligung: 61,4 %
 %
40
30
20
10
0
27,9
(−7,7)
23,2
(+13,1)
19,2
(−14,5)
8,5
(+3,1)
6,7
(+2,7)
4,2
(−0,5)
2,3
(+1,7)
1,5
(+0,3)
0,7
(−0,7)
5,6
(+3,4)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Rheinland-Pfalz
Wahlbeteiligung: 64,8 %
 %
40
30
20
10
0
31,3
(−7,1)
21,3
(−9,4)
16,7
(+8,6)
9,8
(+3,1)
5,8
(+2,1)
3,1
(−0,6)
2,9
(+0,9)
2,1
(+1,6)
1,5
(−0,2)
5,4
(+2,0)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Saarland
Wahlbeteiligung: 66,4 %
 %
40
30
20
10
0
32,5
(−2,4)
23,1
(−11,3)
13,2
(+7,2)
9,6
(+2,8)
6,0
(−0,6)
3,7
(+1,5)
2,5
(+1,9)
2,0
(+0,3)
1,3
(−0,2)
6,3
(+1,9)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Sachsen
Wahlbeteiligung: 63,6 %
 %
40
30
20
10
0
25,3
(+15,2)
23,0
(−11,5)
11,7
(−6,6)
10,3
(+4,3)
8,6
(−7,0)
4,7
(+2,1)
2,9
(+1,3)
2,9
(+2,0)
1,5
 0,0)
9
(+1,4)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Sachsen-Anhalt
Wahlbeteiligung: 54,7 %
 %
40
30
20
10
0
23,2
(−7,5)
20,4
(+14,1)
14,4
(−7,4)
12,5
(−9,2)
9,2
(+4,4)
4,9
(+2,3)
2,3
(+1,6)
1,7
(−0,4)
1,7
(−0,1)
9,5
(+3,3)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Schleswig-Holstein
Wahlbeteiligung: 59,7 %
 %
40
30
20
10
0
29,1
(+16,7)
26,2
(−8,2)
17,1
(−14,8)
7,4
(+0,6)
5,9
(+2,1)
3,7
(−0,8)
2,3
(+1,7)
1,5
(+0,2)
0,9
(−0,6)
5,9
(+3,6)
2014  2019 
Europawahl 2019 – Thüringen
Wahlbeteiligung: 61,5 %
 %
40
30
20
10
0
24,7
(−7,1)
22,5
(+15,1)
13,8
(−8,7)
11,0
(−7,4)
8,6
(+3,6)
4,4
(+2,3)
2,4
(+0,6)
2,4
(+1,7)
1,5
(−0,2)
8,5
(+1,0)
2014  2019 
Weitere Informationen Wahlergebnisse in den Bundesländern (in %), Bundesland ...

Fraktionen im Europäischen Parlament

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Siehe auch

Commons: Europawahl in Deutschland 2019 – Sammlung von Bildern und Videos
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Einzelnachweise

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