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Bundesministerium der Verteidigung

Ministerium der Bundesrepublik Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg,[2] bis 1972 BMVtg[3][4]) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

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Boris Pistorius (SPD)
Bundesminister der Verteidigung

Das Bundesministerium ist innerhalb der Bundesregierung das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der Bundeswehr. Es ist höchste militärische Kommandobehörde für die Streitkräfte und oberste Dienstbehörde für die Bundeswehrverwaltung, ohne selbst Teil von beiden zu sein.[5] Das Verteidigungsministerium wird seit dem 19. Januar 2023 von Boris Pistorius (SPD) geleitet.

Neben der politischen Verantwortung hat er im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Er ist der höchste Vorgesetzte aller Soldaten seines Geschäftsbereichs und deren oberster Disziplinarvorgesetzter.[6]

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Geschichte

Bereits 1950 übertrug der damalige Bundeskanzler, Konrad Adenauer, die Leitung der Planungen für einen Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland an Theodor Blank. Im Dezember 1950 begannen etwa 20 Mitarbeiter mit intensiven Vorarbeiten in Blanks Dienststelle mit der Bezeichnung „Der Beauftragte des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Bis Juni 1955 wuchs dieses sogenannte Amt Blank auf über 1300 Beschäftigte an. Es wurde am 7. Juni 1955 in Bundesministerium für Verteidigung umbenannt und die Bezeichnung auch so im kurz darauf geänderten Grundgesetz übernommen. Am 30. Dezember 1961 wurde die Bezeichnung (jedoch nicht im Grundgesetz) – als eines der klassischen Ressorts wie Auswärtiges, Finanzen, Inneres und Justiz – in Bundesministerium der Verteidigung geändert.

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Dienstsitze

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Erster Dienstsitz des BMVg auf der Hardthöhe in Bonn, im Vordergrund die „Pyramide“ (Kantine)
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Zweiter Dienstsitz im Bendlerblock Berlin

Der erste Dienstsitz des Ministeriums befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz seit 1993 im Bendlerblock in Berlin.[7] An beiden Dienstsitzen sind insgesamt etwa 2500 Mitarbeiter tätig.[6] Bei seiner Gründung war das Ministerium in der Bonner Ermekeilkaserne untergebracht. Der Umzug auf die Hardthöhe erfolgte ab 1960.

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Organisation

Zusammenfassung
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Die Bundeswehrverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt (Art. 87b Abs. 1 Satz 1 GG). Die Organisation der Verteidigung, insbesondere die Spitzengliederung der Bundeswehr und die endgültige Organisation des Bundesministeriums der Verteidigung, bleiben besonderer gesetzlicher Regelung vorbehalten (§ 90 SG).

Ministerium

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Blankeneser Erlass vom 21. März 1970
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Kfz-Stander des Bundesministers der Verteidigung
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Verbandsabzeichen für Heeresuniformträger im BMVg

Gesetzentwürfe über die Organisation der militärischen Landesverteidigung blieben in den 1950er- und 1960er-Jahren erfolglos.[8][9] Im Hinblick auf die im Grundgesetz selbst enthaltenen Organisationsgrundsätze, vor allem das parlamentarische Budgetrecht (Art. 87a Abs. 1 Satz 2 GG), wurde die Spitzengliederung der Bundeswehr, insbesondere das Verhältnisses zwischen der militärischen und der zivilen Führung der Streitkräfte, durch Erlasse in den Jahren 1970 (Blankeneser Erlass), 2005 (Berliner Erlass), 2012 (Dresdner Erlass) und 2024 geregelt.[10][11][12][13] Aktuell gültig ist der Osnabrücker Erlass vom 30. April 2024, der seit dem 1. Mai 2024 in Kraft ist.[5]

Das BMVg ist oberste Bundesbehörde und höchste Kommandobehörde der Streitkräfte. An der Spitze stehen der Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre, zwei (beamtete) Staatssekretäre, der Generalinspekteur der Bundeswehr sowie der Leitungsbereich. Die Parlamentarischen Staatssekretäre Nils Schmid und Sebastian Hartmann (beide SPD, seit 2025) vertreten den Minister im politisch-parlamentarischen Bereich. Die beiden (beamteten) Staatssekretäre, Nils Hilmer (seit 2023) und Benedikt Zimmer (seit 2018), unterstützen ihn in der fachlichen Leitung des Ministeriums und in der Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt. Der Generalinspekteur, Carsten Breuer, berät den Minister militärisch. Er ist der ranghöchste Soldat und für die Gesamtkonzeption der Streitkräfte verantwortlich. Das Ministerium ist in zehn Abteilungen gegliedert, die aktuelle Struktur wurde zum 1. Februar 2024 eingenommen.[14]

Der Leitungsstab und der Planungs- und Führungsstab bilden den Leitungsbereich. Der Leitungsstab organisiert die tägliche Arbeit des Ministers. Er bereitet Sitzungen und Termine vor und koordiniert die Zusammenarbeit mit der Regierung und dem Parlament. Ihm gehören das Büro des Ministers, seine Adjutantur, das „Parlament- und Kabinettreferat“ sowie das Protokoll an. Zudem koordiniert er die Medienarbeit des Ministeriums. Er unterrichtet die Presse und die Öffentlichkeit über die Bundeswehr und die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik Deutschlands. Der Stab Organisation und Revision, der die Leitung bei der Gestaltung der Bundeswehr unterstützte, wurde 2023 in die Abteilung Recht integriert. Als zentrale Anlaufstelle führte er alle organisatorischen und strukturellen Angelegenheiten der militärischen und zivilen Ebenen zusammen.[6]

Das BMVg gliedert sich in zehn Abteilungen:[15]

Staatssekretär Benedikt Zimmer sind die Abteilungen Rü und CIT unmittelbar unterstellt. Staatssekretär Nils Hilmer sind die Abteilung Pol, H, Ro, P und IUD unterstellt. Dem Generalinspekteur der Bundeswehr sind die Abteilung Plg, EBU und MEO unterstellt.

Die Parlamentarischen Staatssekretäre unterstützen den Verteidigungsminister bei der parlamentarischen und politischen Vertretung der Aufgaben aus allen Abteilungen.

Das Stabselement „Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“[16] mit der Ansprechstelle „Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ ist Teil der Abteilung Personal und richtet sich an „alle aktiven und ehemaligen, zivilen und militärischen Bundeswehrangehörigen, die Mobbing, Diskriminierung, körperliche oder seelische Gewalt innerhalb der Bundeswehr erfahren oder erfahren haben. Das gilt auch im Zusammenhang mit Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Identität“.[17]

Nachgeordneter Bereich

Dem Ministerium nachgeordnet sind die Streitkräfte, die Wehrverwaltung (Bundeswehrverwaltung), die Militärseelsorge und die Rechtspflege.[5]

Die Streitkräfte bestehen aus den militärischen Organisationsbereichen[5]

Dem Ministerium unmittelbar unterstellt sind:[18]

Die zivilen Organisationsbereiche sind:[5]

Bis 2012 gliederte sich die Bundeswehrverwaltung sich in Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV) und Rüstungsbereich.

Streitkräfte und zivile Organisationsbereiche bilden zusammen die Bundeswehr. Das Bundesministerium ist als oberste Bundesbehörde weder Teil der Streitkräfte noch der Bundeswehrverwaltung.[5]

Von 1970 bis 2000 gab es die beiden dem Ministerium unterstellten militärischen Organisationsbereiche Zentrale Militärische Dienststellen und Zentrale Sanitätsdienststellen.

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Haushalt

Zusammenfassung
Kontext

Der Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung sowie der Bundeswehr als nachgeordnetem Bereich ergeben sich aus dem Einzelplan 14 des jeweiligen Bundeshaushaltsgesetzes. Gemäß Art. 87a Abs. 1 Grundgesetz müssen sich auch die „zahlenmäßige Stärke [der Streitkräfte] und die Grundzüge ihrer Organisation […] aus dem Haushaltsplan ergeben“.

Beschaffungsaufträge des Verteidigungsministeriums mit einem Wert über 25 Mio. Euro müssen, zusätzlich zur Veranschlagung und Bewilligung im Haushalt und zur Beratung im Verteidigungsausschuss des Bundestages, vor dem Vertragsabschluss gesondert durch den Haushaltsausschuss freigegeben werden. Diese sogenannte „25-Millionen-Euro-Vorlage“, ehemals „50-Millionen-DM-Vorlage“, führte der Haushaltsausschuss 1981 per Grundsatzbeschluss ein.[19]

2024

Der Haushalt für 2024 umfasst 51,95 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (22,47 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (11,18 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (15,20 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (2,65 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,44 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2023 stieg der Verteidigungshaushalt um 3,7 Prozent.[1] Im Bundeshaushalt 2024 ist die Verteilung der 2984,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Oktober 2023):[1]:176 f.

  • 1088,0 Soldaten (1090,9)
  • 1564,5 Beamte (1357)
  • 0332,0 Arbeitnehmer (412)

2023

Der Haushalt für 2023 umfasst 50,12 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (20,63 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (8,84 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (18,44 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (2,40 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,40 Milliarden Euro)
  • Besondere Finanzierungsausgaben (−0,60 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2022 fiel der Verteidigungshaushalt um 0,6 Prozent.[20] Im Bundeshaushalt 2023 ist die Verteilung der 3007,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Oktober 2022):[20]:3214 f.

  • 1110,0 Soldaten (1095,5)
  • 1539,5 Beamte (1309)
  • 0358,0 Arbeitnehmer (401)

2022

Der Haushalt für 2022 umfasst 50,4 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (19,88 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (8,40 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (20,42 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (2,10 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,36 Milliarden Euro)
  • Besondere Finanzierungsausgaben (−0,73 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2021 stieg der Verteidigungshaushalt um 7,4 Prozent.[21] Im Bundeshaushalt 2022 ist die Verteilung der 2972,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Juni 2021):[21]:2313 f.

  • 1097,0 Soldaten (1082)
  • 1500,5 Beamte (1205)
  • 0375,0 Arbeitnehmer (402)

2021

Der Haushalt für 2021 umfasst 46,93 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (19,30 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (7,62 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (18,15 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (1,93 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,57 Milliarden Euro)
  • Besondere Finanzierungsausgaben (−0,63 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2020 stieg der Verteidigungshaushalt um 4,2 Prozent.[22] Im Bundeshaushalt 2021 ist die Verteilung der 2876,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Juni 2020):[22]

  • 1092,0 Soldaten (1068)
  • 1411,5 Beamte (1137)
  • 0373,0 Arbeitnehmer (420)

2020

Der Haushalt für 2020 umfasst 45,05 Milliarden Euro. Im Einzelnen:

  • Personalausgaben (19,25 Milliarden Euro)
  • Sächliche Verwaltungsausgaben (7,21 Milliarden Euro)
  • Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. (16,59 Milliarden Euro)
  • Zuweisungen und Zuschüsse (1,84 Milliarden Euro)
  • Ausgaben für Investitionen (0,35 Milliarden Euro)
  • Besondere Finanzierungsausgaben (−0,18 Milliarden Euro)

Im Vergleich zu 2019 stieg der Verteidigungshaushalt um 4,2 Prozent.[23] Im Bundeshaushalt 2020 ist die Verteilung der 2764,5 Stellen wie folgt vorgesehen (in Klammern Ist-Besetzung zum 1. Juni 2019):[23]

  • 1083,0 Soldaten (1062)
  • 1308,5 Beamte (1054)
  • 0373,0 Arbeitnehmer (425)
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Bundesminister seit 1955

Zusammenfassung
Kontext

Nach Art. 65a Abs. 1 GG hat der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Er steht an der Spitze des Ministeriums und führt gemäß Ressortprinzip (Art. 65, Satz 2 GG) seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung und besitzt damit Weisungsbefugnis gegenüber allen Angehörigen der Bundeswehr einschließlich der zivilen Mitarbeiter.

Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen oder steht ein solches Ereignis unmittelbar bevor, können Bundestag und Bundesrat den Verteidigungsfall gem. Art. 115a GG feststellen, wodurch die Befehls- und Kommandogewalt gem. Art. 115b GG auf den Bundeskanzler übergeht.

Mit Christine Lambrecht leitete von Dezember 2021 bis Januar 2023 nach Ursula von der Leyen und Annegret Kramp-Karrenbauer zum dritten Mal in Folge eine Frau das Ministerium. Ihre Nachfolge trat am 19. Januar 2023 Boris Pistorius (SPD) an. Er gehörte zunächst dem Kabinett Scholz und seit Mai 2025 dem Kabinett Merz an.

Boris PistoriusChristine LambrechtAnnegret Kramp-KarrenbauerUrsula von der LeyenThomas de MaizièreKarl-Theodor zu GuttenbergFranz Josef JungPeter StruckRudolf ScharpingVolker RüheGerhard StoltenbergRupert ScholzManfred WörnerHans ApelGeorg LeberHelmut SchmidtGerhard Schröder (Politiker, 1910)Kai-Uwe von HasselFranz Josef StraußTheodor Blank
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Wehrdienst der Bundesverteidigungsminister und Staatssekretäre

Zusammenfassung
Kontext

Von den achtzehn Bundesministern der Verteidigung haben zwölf Wehrdienst (bzw. Kriegsdienst) geleistet. Davon bekleideten sechs einen Reserveoffizier- und vier einen Reserveunteroffizier-Dienstgrad. Von den neunzehn Parlamentarischen Staatssekretären haben neun gedient; fünf als Reserveoffiziere und einer als Reserveunteroffizier.

Hans Apel war der erste Bundesminister der Verteidigung, der keinen Kriegsdienst geleistet hatte und gehörte – wie auch seine Amtsnachfolger Manfred Wörner und Rupert Scholz – zu den sogenannten Weißen Jahrgängen, die keinen Grundwehrdienst leisten mussten. Manfred Wörner wurde während Wehrübungen bis zum Rang eines Obersts der Reserve der Luftwaffe befördert. Gerhard Stoltenberg musste aufgrund seines Geburtsjahrs zwar ebenfalls keinen Wehrdienst in der Bundesrepublik leisten, wurde aber 1944 als Marinehelfer eingezogen.

Volker Rühe und Peter Struck wurden aufgrund ihres Studiums vom Wehrdienst zurückgestellt, und danach altersbedingt nicht mehr herangezogen.

Helmut Schmidt war der erste Bundesminister der Verteidigung, der Wehrdienst im Rahmen einer Wehrübung in der Bundeswehr geleistet hat. Auch Rudolf Scharping, Franz Josef Jung, Karl-Theodor zu Guttenberg, Thomas de Maizière und Boris Pistorius leisteten Wehrdienst.

Die Bundesministerinnen der Verteidigung Ursula von der Leyen, Annegret Kramp-Karrenbauer und Christine Lambrecht waren als Frauen nicht von der allgemeinen Wehrpflicht betroffen und haben auch keinen freiwilligen Wehrdienst geleistet. Diesen hätten sie zu ihrer Zeit ausschließlich als Sanitätsoffizier leisten können.

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Siehe auch

Ehemalige Ministerien

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Literatur

  • Zweiter Beratungsgegenstand: Führung und Organisation der Streitkräfte im demokratisch-parlamentarischen Staat. In: Die Kirchen unter dem Grundgesetz. Führung und Organisation der Streitkräfte im demokratisch-parlamentarischen Staat. Aussprache zu den Berichten in den Verhandlungen der Tagung der Deutschen Staatsrechtslehrer zu Frankfurt am Main vom 4. bis 7. Oktober 1967. Mit Beiträgen von Martin Heckel, Alexander Hollerbach, Georg-Christoph von Unruh und Helmut Quaritsch. Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, 1968. De Gruyter, Reprint 2013, doi:10.1515/9783110876376.157, PDF zum Download.
  • Siegfried Mann: Das Bundesministerium der Verteidigung. Boldt, Bonn 1971, ISBN 3-87086-009-X.
  • Heinz Hoffmann (Bearbeiter): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (= Materialien aus dem Bundesarchiv. Heft 8). Wirtschaftsverlag NW GmbH, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3, S. 312–335 (596 S., einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt).
  • Christoph Reifferscheid, Ulf Bednarz: The Federal Ministry of Defence. In: Ina Wiesner (Hrsg.) German Defence Politics (= Schriften der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation. Bd. 30). Nomos, Baden-Baden 2013, ISBN 978-3-8487-0824-6, S. 103–126.
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Einzelnachweise

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