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Person, die durch Befragen, Beobachten, Zuhören überprüft, wie sich eine Person oder Organisation entwickelt und ob Vorgaben eingehalten werden Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Auditor (von lateinisch audire „hören, vernehmen, zuhören, verhören“) ist eine Person, die ein Audit durchführt und dabei durch Befragen, Beobachten, Zuhören überprüft, wie sich eine Person oder Organisation entwickelt und ob Vorgaben eingehalten werden.
Der Auditor überprüft regelmäßig das Managementsystem in Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungen und Organisationen.
Der interne Auditor prüft im Auftrag der Geschäftsleitung in internen Audits die Entwicklung des Managementsystems oder Teile davon in Abteilungen und Filialen eines Unternehmens durch System- und Prozessaudits ebenso wie Lieferanten durch Lieferantenaudits.
Es ist einer Organisation erlaubt und möglich die Funktion des internen Auditors an externe Dienstleister, beispielsweise Unternehmensberatungen zu vergeben. Der Dienstleister führt dann im Auftrag der Organisation die meist jährlich anfallenden Überprüfungsaudits durch.
Der externe Auditor ist von der zu untersuchenden Firma unabhängig und überprüft im Auftrag einer Zertifizierungsgesellschaft im Rahmen der fortlaufenden Zertifizierung regelmäßig, meist alle drei Jahre, den aktuellen Stand des Managementsystems. Dabei werden das gesamte Managementsystem, wichtige zentrale und stichpunktartig einzelne weitere Prozesse untersucht. Bei positivem Resultat wird eine Erstzertifizierung erteilt bzw. die Aufrechterhaltung des Zertifikats bestätigt.
Eingesetzt wird der externe Auditor in jener Branche, in der er der Zertifizierungsgesellschaft nachzuweisende, fundierte fachliche Erfahrung besitzt.
Die Ausbildung von Auditoren für Managementsysteme ist in der ISO 19011 geregelt. Für die verschiedenen Managementsysteme und Audittypen gibt es zahlreiche Anbieter zur Ausbildung interner und externer Auditoren.
Auditoren waren u. a. Beamte der römischen Kurie: Mit Auditoriat wurde die päpstliche Gesandtschaftsschreiberei bezeichnet. Noch heute wird ein höherrangiger diplomatischer Mitarbeiter einer Nuntiatur als „Uditore“ bezeichnet, ebenso die Rechtsbeistände der päpstlichen Behörden.[1] Des Weiteren heißen die Vernehmungsrichter an römisch-katholischen Kirchengerichten „Auditoren“.[2]
Auditoren (oidores) bildeten im Rechtswesen des Königreichs Kastilien seit dem Hochmittelalter eine von zwei Arten von königlichen Richtern (neben den alcaides).[3] Die Bezeichnung breitete sich von hier aus auf der iberischen Halbinsel und im gesamten spanischen Imperium aus und ist in dessen Nachfolgestaaten teils noch heute geläufig. Bis heute werden im spanischen Gerichtssystem kollegiale Berufungs- und Obergerichte als Audiencia bezeichnet, und die dort tätigen Richter hießen noch im 19. Jahrhundert oidores.[4]
In der Militärjustiz der Schweiz bezeichnet Auditor bzw. Oberauditor eine Funktion als Justizoffizier nach Art. 4 des Militärstrafprozesses (MStP).[5] Der Auditor erlässt die Einstellungsverfügung oder das Strafmandat; gegebenenfalls erhebt er Anklage und vertritt die Anklage vor Gericht (Art. 4b MStP). Der Oberauditor ist für die Verwaltung der Militärjustiz unter Aufsicht des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zuständig. Er überwacht die Tätigkeit der Auditoren und Untersuchungsrichter und teilt den Gerichten die Gerichtsschreiber zu. Der Oberauditor und sein Stellvertreter werden vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Oberauditor bekleidet den Grad eines Brigadiers, sein Stellvertreter den Grad eines Obersten oder Oberstleutnants (Art. 16, 17 MStP).
Im Kanton Zürich ist ein Auditor eine Person, die für ihre Ausbildung bei einem Gericht zu arbeiten wünscht.[6][7] Ein juristisches Praktikum in der zürcherischen Rechtspflege (Auditorat) von mindestens zwölf Nettomonaten ist Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltsprüfung.[8]
Im Manichäismus, Teilen der Gnosis und späteren, an diese anschließenden Bewegungen wie zum Beispiel bei den Katharern wurden als Auditores oder Audientes jene Mitglieder bezeichnet, welche nicht alle Verpflichtungen dieser Religion übernehmen wollten oder konnten, und daher nur als „Zuhörer“ an rituellen Vollzügen und Glaubensunterweisungen (etwa vergleichbar dem Katechumenat des Christentums) teilnahmen (vgl. auch Electi).
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