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Deutsche Akkreditierungsstelle

deutsche Organisation privaten Rechts mit hoheitlichen Aufgaben, nationale Akkreditierungsstelle im Sinn der EU-Verordnung 765/2008 Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Deutsche Akkreditierungsstelle
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Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist eine privatwirtschaftliche Organisation in Deutschland, deren Anteilseigner mehrheitlich Bund und Länder sind. Sie nimmt die Funktion der nationalen Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland wahr. Sitz ist in Berlin, Braunschweig und Frankfurt/Main. Im Sinne des § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist die DAkkS eine Behörde.

Schnelle Fakten
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Aufgabe

Die DAkkS beschreibt ihre Aufgabe als Akkreditierungsstelle selbst vereinfacht mit „staatliche Prüfung der Prüfer“.[2] Zielgruppe sind Stellen zur Konformitätsbewertung, die Prüfungen im hoheitlichen Auftrag erbringen. Dazu zählen zum Beispiel:[3]

Aufgabe der DAkkS ist es also, diese Stellen wiederum regelmäßig zu überprüfen, ihre Unabhängigkeit, Kompetenz und Arbeitsweise anhand internationaler Normen zu bestätigen und sie damit staatlich zu akkreditieren.[2]

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Gründungsgeschichte

Im Zuge der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Artikel 4 Absatz 1) müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. In Verbindung mit dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) musste die Dachorganisation Deutscher Akkreditierungsrat (DAR) mit den folgenden vier Fachgesellschaften für bestimmte Gebiete im öffentlichen Interesse zur DAkkS fusionieren:

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Organisation

Die DAkkS ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Die DAkkS arbeitet nicht gewinnorientiert. Bei Tätigkeiten der hoheitlichen Akkreditierung unterliegt die DAkkS dem deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und weiteren verwaltungsrechtlichen Vorgaben[4]

Die GmbH-Anteilseigner der DAkkS sind jeweils zu einem Drittel:

Die Bundesländer wurden primär beteiligt, um die bestehenden Organisationen der Länder leichter in die DAkkS zu überführen, „wodurch parallele Strukturen und Aktivitäten auf Landesebene verzichtbar werden“.[5]

Kritik

Rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit einer Behörde werden umgangen, indem die hoheitlichen Aufgaben auf eine privatrechtliche Institution übertragen werden.[6]

In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten im Herbst 2017 die drei Verbände Eurolab-D, der Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) und der Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Reform der Gebührenverordnung für die Akkreditierungsstelle. Die Preissteigerungsrate schade dem Mittelstand und somit dem Wirtschaftsstandort Deutschland.[7]

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Siehe auch

Einzelnachweise

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