Infolge der napoleonischen Kriege stand die Niedergrafschaft vom 20. November 1806 bis zum 1. November 1813 unter französischer Verwaltung. Durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses wurde sie von Hessen-Kassel an Preußen abgetreten. Preußen tauschte die Niedergrafschaft gegen nassauische Gebiete. Am 17. November 1816 nahm das Herzogtum Nassau, welches 1806 aus den Fürstentümern Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg hervorgegangen war, sie in Besitz. Das Amt Nastätten bestand damals aus folgenden Teilen:[1]
Kirchspiel Nastätten: Nastätten mit dem Schwallerhof;
Nach dem Übergang an das Herzogtum Nassau wurde durch die Ibell’sche Verwaltungsreform (1816) ein Neuaufteilung aller Ämter vorgenommen.
Zum Amt Nastätten gehörten danach folgende 35 Ortschaften:[1]
1820 bestand das Amt aus 31 Gemeinde-Bezirken, davon einer Stadt, 2 Flecken, 32 Dörfern und 61 Höfen und Mühlen. Im Amt wohnten 2.308 Familien und 9.119 Einwohner. Davon waren 8041 evangelisch, 903 katholisch, 4 Mennoniten und 117 Juden.
Das Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt Folgendes an:[2]
Flächen: 46.268 Steuernormalmorgen (wobei ein Morgen 2500 m² entsprechen) mit 159 Morgen Gebäudestellen, 99 Morgen Gartenland, 22.453 Morgen Ackerland, 2876 Morgen Wiesen, 3 Morgen Weiher, 10.476 Morgen Hochwald, 5.723 Morgen Niederwald, 1.467 Morgen Trieschland (abwechselnde 3 bis 5-jährige Acker- und 10- bis 20-jährige Wiesennutzung), Weideplätze etc., 913 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften.
Gemeinden: 36 Gemeindebezirke bestehend aus einer Stadt, drei Flecken, 32 Dörfern und 61 Hőfen und Mühlen.
Bevölkerung: 9.285 Einwohner in 2.308 Familien, davon 8.221 evangelisch, 807 Katholiken, drei Mennoniten und 174 Juden.
Viehbestand: 615 Pferde, 28 Esel und Maulesel, 3.483 Stück Rindvieh, 9.823 Schafe, 2.383 Schweine, 346 Ziegen und 536 Bienenstöcke.
Einfacher Jahressteuersatz (Steuersimplus, konnte auch mehrfach erhoben werden): 5.959 fl. 26 kr., nämlich 4.801 fl. 44 kr. Grund- und 1157 fl. 42 fr. Gewerbesteuer.
Amtsgemeinden:
Naståtten: 320 Familien, 1341 Einwohner; Stadt und Amtssitz, der Otto-Hof, von Soler’scher Hof, das steinerne Haus, 2 Mühlen innerhalb, 6 Mühlen außerhalb des Ortes.
Allendorf: 62 Familien, 227 Einwohner; der Kurpfälzer Herrn- und Rüdelsbergerhof.
Berg: 47 Familien, 164 Einwohner; zwei Höfe.
Berghausen: 36 Familien, 164 Einwohner; eine Mühle, zwei Höfe.
Berndroth: 75 Familien, 288 Einwohner; Höfe Ackerbach und Hasenberg, Rotherhof, eine Mühle.
Katzenelnbogen: 164 Familien, 622 Einwohner; Flecken mit einem alten Schloss, dem Burg-, Herrn-, und Rüdelsbergerhof, die Fleckengrund-, Heiden- und Itzenhaufer Mühle, einem Hüttenwerk.
Diethardt: 58 Familien, 235 Einwohner; ein Hof und zwei Mühlen.
Dörsdorf: 40 Familien, 185 Einwohner; eine Mühle und 2 Höfe.
Ehr: 24 Familien, 68 Einwohner.
Eisighofen: 35 Familien, 165 Einwohner; eine Mühle.
Endlichhofen: 24 Familien, 102 Einwohner; der Klosterhof.
Ergeshausen: 17 Familien, 80 Einwohner; von Sohlern’scher und Gronauer Hof, 4 Mühlen.
Herold: 49 Familien, 205 Einwohner; Gronauer Hof, die Haarmühle und die Dillberger Mühle.
Himmighofen: 54 Familien, 224 Einwohner.
Holzhausen an der Haide: 126 Familien, 514 Einwohner; Gronauer Hof.
Hunzel: 44 Familien, 171 Einwohner.
Klingelbach: 62 Familien, 262 Einwohner; Stiftshof, Kloster Gronau, Hof Schelbusch, eine Mühle.
Im Jahr 1836 wurde das Amt Nastätten wie folgt beschrieben:[3]
„Das Amt Naståtten. Von den 65.719 Morgen des Amtes Nastätten sind 233 Morgen Gebäudestellen, 154 Morgen Gartenland, 32.343 Morgen Ackerland, 6.640 Morgen Wiesen, 23.124 Morgen Waldungen, 1.891 Morgen Dreschland und Waideplätze und 1.334 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften. In den 1.776 Wohnhäusern leben 10.649 Menschen in 2.542 Familien. Darunter sind 9.346 Evangelische, 1.061 Katholiken, 8 Menoniten und 234 Juden. Nastätten oder Nasstädten, unter 25° 31' 30" Länge und 50° 12' Breite, auf beiden Seiten der Mühlbach, Städtchen mit 3 Kirchen, 220 Häusern und 1.580 Einwohnern, Sauerbrunnen. Allendorf, Dorf mit einem Mineralbrunnen und 250 Einwohnern. Dörsdorf, Dorf mit einem Mineralbrunnen und 190 Einwohnern. Holzhausen an der Haide, an der Straße von Nassau nach Wiesbaden. Dorf mit einem Mineralbrunnen und 610 Einwohnern. Katzenelnbogen, unter 25° 38' 30° Länge und 50° 16' Breite, Flecken mit den Trümmern eines Bergschlosses, am Dörschbache, welcher sich von der linken Seite, in die Lahn ergießt, mit 730 Einwohnern. Hüttenwerk. Marienfels, eine Meile südlich von Nassau, Dorf mit einem Mineralbrunnen und 274 Einwohnern. Miehlen, 1⁄2 Meile nordnordwestwärts von Nastätten, Flecken mit 1.230 Einwohnern und 8 Mühlen. Rettert, unter 25° 36' 20" Länge und 50° 14' Breite, Flecken mit 410 Einwohnern.“
– Vollrath Hoffmann: Deutschland und seine Bewohner
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau. 1847 gibt Folgendes an:[4]
Politische Eintheilung: 36 Gemeindebezirke, bestehend aus einer Stadt, 3 Flecken und 32 Ortschaften, mit 9 Höfen und einzelnen Wohnhäusern, 38 Mühlen, 2 Ziegelhütten und einem Hüttenwerk.
Bevölkerung: 3027 Familien in 2.027 Wohnhäusern und 12.092 Einwohner, nämlich 10.588 evangelisch-christliche, 1278 Katholiken und 226 Juden.
Viehbestand: 597 Pferde, 19 Esel und Maulesel, 7783 Stück Rindvieh, 8304 Schafe, 2652 Schweine, 700 Ziegen und 527 Bienenstöcke.
Betrag eines Steuersimplums: 7.956 fl. 38 kr., nämlich 5451 fl. 37 kr. Grund-, 714 fl. 22 kr. Gebäude- und 1.790 fl. 38 kr. Gewerbesteuer.
Amtmann: Friedrich Müller.
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft.[5] Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Nastätten wurden vom Kreisamt Langen-Schwalbach wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Nastätten. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.[6]
Kurz vor der Annektierung durch Preußen gab des Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau. 1866[7] folgendes an:
Politische Eintheilung: 35 Gemeindebezirke, bestehend aus einer Stadt, 3 Flecken und 31 Ortschaften mit 9 Höfen und einzelnen Wohnhäusern, 49 Mühlen, 3 Ziegelhütten, einer Blei-, Silber- und Kupfererzgrube, 21 Eisenstein-, 6 Tongruben und einer Dachschiefergrube.
Bevölkerung, nach der Zählung am Schlüsse des Jahres 1865: 3.782 Familien in 2.337 Wohnhäusern, und 15.307 Einwohner, nämlich: 10.709 evangelisch-christliche, 4.238 Katholiken und 260 Juden.
Viehbestand: 736 Pferde, 19 Esel und Maulesel, 7.645 Stück Rindvieh, 6.157 Schafe, 2.475 Schweine, 697 Ziegen und 611 Bienenstöcke.
Betrag eines Steuersimplums: 8113 fl. 26 kr., nämlich: 9 fl. 13 kr. 5.261 kr. Grund- und Gebäudesteuer und 1.861 fl. 33 kr. Gewerbesteuer.
Amtmann: Justizrat Friedrich Schenck.
Amtsortschaften:
Weitere Informationen Amtsgemeinde, Fam- ilien ...
Amtsgemeinde
Fam- ilien
Ein- wohner
1. Nastätten, Stadt und Amtssitz; die Rosen-, Ober- und Unterheubachsmühle, Hahnen-, Funken- und Thurnsmühle und die zwei Bremigmühlen, Hof und drei Mühlen nebst einem Sauerbrunnen im Schwall und der Neuhof.
435
1679
2. Allendorf, ein Mineralbrunnen.
86
359
3. Berg, die Steg- und Rauschenmühle
56
191
4. Berghausen, die Weidgesmühle, eine Mineralquelle.
53
178
5. Berndroth, eine Mühle, Höfe Ackerbach, Hasenberg und Rotherhof.
83
348
6. Bettendorf
57
191
7. Bogel
101
394
8. Buch, zwei Mühlen, ein Mineralbrunnen
99
319
9. Casdorf
83
249
10. Katzenelnbogen, Flecken, mit einem alten Schlosse, die Moor-, Neu-, Hunde- und Jtzhäusermühle, eine Ziegelhütte und zwei Kalkbrennereien
258
1040
11. Diethardt, die Weißmühle und die Schmidtsmühle
72
265
12. Dörsdorf, ein Mineralbrunnen
70
316
13. Ebertshausen
23
121
14. Ehr, eine Mühle
21
85
15. Eisighofen, eine Oel- und Mahlmühle
48
200
16. Endlichhofen
38
130
17. Ergeshausen, die Brücken-, Kessel- und Brei- denbacher Mahlmühle und eine Oelmühle
20
108
18. Herold, die Haar und Dillenberger Mühle
55
280
19. Himmighofen
74
270
20. Holzhausen an der Haide, ein Mineralbrunnen
183
739
21. Hunzel
53
173
22. Klingelbach, eine Mühle
100
393
23. Marienfels, ein Mineralbrunnen, die Klein-, die Käs- und Kaltenbornermühle
85
308
24. Miehlen, Flecken, Hof Aftholderbach, 8 Mahl- und Oelmühlen
368
1405
25. Mittelfischbach
24
107
26. Mudershausen, mit den Bewohnern von Hohenfels und der Bohnscheuer, eine Mühle zu Hohlenfels, das Zollhaus im Aarthal und eine Ziegel- und Kalkbrennerei
87
343
27. Münchenroth
17
57
28. Oberfischbach
49
219
29. Obertiefenbach, der Spriesterbacherhof, die Plätzermühle und ein Hofhaus daselbst
104
395
30. Oelsberg
91
331
31. Pissighofen
46
139
32. Reckenroth, die Sanders- und Ortsmühle
59
206
33. Rettert, Flecken, die Hollermühle
100
461
34. Ruppertshofen
101
378
35. Weidenbach, die Rabensteins-, Mahl- und Oelmühle
Erst im Rahmen dieser Neuordnung wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, waren zunächst die richterlichen Beamten in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Runkel gebildet.[9] Aber auch nach der Kreisgründung blieb die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte, dass „die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“ blieben.[10] Die ehemaligen Ämter bildeten die drei Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsandten die Bezirke, also die ehemaligen Ämter, jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und war Organ des Landrates. Als am 1. April 1886 die neue Kreisordnung der Provinz Hessen-Nassau in Kraft trat, wurde der westliche Teil des Amtes um Nastätten dem neu geschaffenen Kreis Sankt Goarshausen zugeordnet, während der östliche Teil um Katzenelnbogen bei dem verkleinerten Unterlahnkreis blieb.
Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 gehörten die Amtsstrukturen endgültig der Vergangenheit an.[11]
1885–1886: Wilhelm (Willy) Friedrich Christian Adolph von Motz
Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 170–172
Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409)