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Kirchenoberhaupt mit Jurisdiktionshoheit Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Patriarch ist in vorreformatorischen Kirchen ein höchstrangiger Bischof mit alleiniger Jurisdiktionshoheit über ein Patriarchat.
Patriarchen gibt es in den orthodoxen und altorientalischen Kirchen sowie in der römisch-katholischen Kirche, sie stehen an der Spitze der kirchlichen Hierarchie über dem Großerzbischof. Unter Patriarchen gibt es keine hierarchische Reihenfolge, sondern allenfalls protokollarische Ehrenvorränge. Ein Patriarch kann traditionell in seinem Gebiet patriarchale Synoden abhalten, Bischöfe und andere Ordinarien ernennen, Bistümer und Bistumsgrenzen festlegen, Kirchengesetze erlassen und Kirchenrecht auslegen. Ein Titularpatriarch hat wie ein Titularbischof keine patriarchale Jurisdiktion.
Die Anrede der Patriarchen lautet „Euer Heiligkeit“ bei autonomen und „Euer Seligkeit“ bei unierten Kirchen oder lateinischen Patriarchen (der römisch-katholischen Kirche). In manchen Kirchen wird anstatt oder zusätzlich zu Patriarch der Titel Katholikos benutzt, der im Wesentlichen dem eines Patriarchen entspricht. Die kirchliche Verwaltungseinheit heißt dementsprechend Katholikat.
Das Wort stammt vom griechischen πατριάρχης patriarches „Stammvater eines Geschlechts“, „Urvater“[1] (aus πατήρ patér „Vater“ und ἄρχων archon „Herrscher, Gebieter“[2], zurückgehend auf αρχή arché „Spitze/Anfang einer von Männern (Vätern) dominierten Gemeinschaft“, vergl. -archie; später übertragen auf „Führer“), siehe auch Patriarchat. Im Neugriechischen bedeutet αρχη „Beginn, Start“, im Altgriechischen „Anfang, Anfangspunkt, Regierung, Oberbefehl“.[3] In der Septuaginta bezeichnete das griechische Wort die drei biblischen Erzväter des Volkes Israel, Abraham, Isaak und Jakob.
Orthodoxe Patriarchen stehen an der Spitze der vier verbleibenden spätantiken (altkirchlichen) Patriarchate (Konstantinopel, Antiochien, Alexandrien, Jerusalem) und einiger großer orthodoxer Landeskirchen (das heißt der serbischen, russischen, bulgarischen und rumänischen orthodoxen Kirche). Die anderen orthodoxen Kirchen haben Metropoliten oder Erzbischöfe als Oberhäupter.
Die griechisch-orthodoxen Patriarchen sehen ihre Kirchen als Teil der „einen katholischen und apostolischen Kirche“ mit dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel als Ehrenoberhaupt. Weitere autonome Kirchen unterstehen einem der folgenden Patriarchen, die ein Mitspracherecht bei der Besetzung des jeweiligen Kirchenoberhauptes haben:
Die gleiche Stellung wie ein Patriarch – nicht dem Namen nach – haben Kirchenoberhäupter anderer Kirchentitel, die einer autokephalen orthodoxen Kirche vorstehen, siehe orthodoxe Kirchen.
Die Kirchen der Altorientalischen Patriarchen erkennen das Konzil von Chalcedon nicht an. Folgende Patriarchen und Katholikoi stehen Kirchen vor, die autokephal sind oder sich als solche betrachten:
Einige Kirchenoberhäupter tragen den Titel Katholikos zusätzlich oder anstelle eines Patriarchentitels. Bei den Armeniern gehen die Katholikoi den Patriarchen voran.
Das altkirchliche Patriarchat der Westkirche in Rom ist heute Papstsitz und der Papst Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche. Der den römischen Bischöfen im 5. Jahrhundert verliehene Titel „Patriarch des Abendlandes“ (oder „Patriarch des Okzidents'“) wurde von Benedikt XVI. 2005 abgelegt, wird aber seit 2024 von Papst Franziskus wieder geführt.[4][5][6]
In der römisch-katholischen Kirche gibt es zehn Patriarchen, vier lateinische und sechs in den Katholischen Ostkirchen. Sieben Patriarchen und der Papst haben eine eigene Jurisdiktion, während drei lateinische Patriarchen keine eigene Jurisdiktion besitzen. Das melkitische griechisch-katholische Patriarchat gliedert sich in drei Patriarchalsitze, die aber von einem Patriarchen geführt werden.
Den Anspruch der Jurisdiktionsgewalt über die Weltkirche einschließlich der anderen Patriarchate bezieht der Papst nicht aus der patriarchalen Jurisdiktion, sondern dem Jurisdiktionsprimat. Die Patriarchen der römisch-katholischen Kirche benötigen teilweise die Bestätigung bestimmter Rechtshandlungen durch den Papst. Eine vergleichbare Stellung, aber keine patriarchale Jurisdiktion besitzen die Großerzbischöfe. Sie sind Oberhäupter katholischer Ostkirchen, die nicht zu den altkirchlichen Patriarchaten oder Katholikaten zählen, oder aus Gründen der Ökumene mit anderen Kirchen keinen Patriarchentitel führen. Bei Großerzbischöfen muss der Papst die Wahl bestätigen, bevor der Erwählte inthronisiert werden und sein Amt antreten kann.[7] Für Patriarchen ist eine Bestätigung der Wahl nicht erforderlich. Der neugewählte Patriarch bittet den Papst lediglich schriftlich um die sogenannte Ecclesiastica communio.[8]
Innerhalb der lateinischen Kirche gibt es vier Patriarchen. Drei von ihnen stehen Diözesen mit Patriarchalsitz vor, einer steht als Erzbischof einem Erzbistum vor:
Auch die Oberhäupter der Katholisch-apostolischen Kirche Brasiliens und der Tschechoslowakischen hussitischen Kirche werden als Patriarchen bezeichnet.
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