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Liste der Päpste

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Liste der Päpste
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Die Liste der Päpste führt alle Bischöfe von Rom (Päpste) auf. Diese tragen seit dem 5. Jahrhundert, nach dem Vorbild ihrer Amtsbrüder aus Alexandria, den Ehrentitel Papa.

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Amtierender Papst Leo XIV. (2025)

Die katholische Kirche zählt offiziell 267 Päpste. Dabei ist die Herrschaft von Benedikt IX. im Zuge der seinerzeitigen Machtkämpfe auf drei Pontifikate in den Jahren 1032 bis 1048 aufgeteilt; er wird daher dreimal – und als einziger Papst mehr als einmal – gezählt. Somit umfasst die Liste 265 natürliche Personen, von denen aber wiederum einige der ersten nicht historisch gesichert sind.

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Die Frage des Monepiskopats

Es ist nicht dokumentiert, ob – gemäß der Frage nach der Herausbildung des Monepiskopats – die Gemeinde in Rom in den ersten 200 Jahren von einem einzigen Bischof oder von einem Rat von Presbytern (griechisch πρεσβύτεροι, Ältestenrat) geleitet wurde, wird aber von katholischer Seite traditionell so gelehrt. Es wird angeführt, dass sich schon bei Clemens I. (vermutlich etwa 88 bis 97) zeige, dass ein einziger Bischof besondere Leitungsfunktionen innehaben konnte. Darüber hinaus genüge es zur Sicherung der apostolischen Sukzession, lediglich seinen Namen festzuhalten (Irenäus). Die spezifische, historisch nicht sichere Quellenlage ist deshalb in Bezug auf potentielle Bischöfe mindestens der ersten 200 Jahre zu beachten.

Ein frühes Zeugnis stammt von Eusebius von Caesarea (um 260 – um 340). Er bezeichnet Hippolyt als Bischof, allerdings ohne den Ort anzugeben.[1] Gleichzeitig nennt er ihn einen Zeitgenossen von Zephyrin († 217), weswegen er hier als Gegenpapst geführt wird. Den Bischofstitel bestätigt allerdings auch Apollinaris von Laodicea (um 315 – um 390), der Hippolyt darüber hinaus jedoch ausdrücklich „Bischof von Rom“ nennt,[2] was auf mehrere Christengemeinden in der Stadt bzw. der Region hinweist.

Zur Entstehung des Titels

Der später im Mittelalter offiziell verwendete römische Titel Papa ist vom griechischen Πάππα (kindliche Anrede des Vaters) entlehnt. Im griechischen Kulturkreis wurde diese familiäre, vertraute Anrede für ältere Würdenträger (Presbyter) auch in den sich etablierenden christlichen Gemeinden der ersten Jahrhunderte verwendet. (Bis heute ist παπάς die Bezeichnung für den einfachen Pfarrer einer griechischen Gemeinde,[3] während παππού der deutschen Anrede Opa entspricht.) Patriarch Heraklas (reg. 232–248) gilt als erster Bischof, der diesen Ehrentitel (Πάππας) führte. Seine Nachfolger, die Päpste der koptisch-orthodoxen Kirche (aktuell seit November 2012 Tawadros II.), tragen diesen Titel bis heute. Erst 70 Jahre nach Heraclas wurde erstmals ein römischer Amtsbruder mit diesem Titel bezeichnet. Marcellinus, 304 gestorben, ist der erste römische Bischof, für den durch eine zeitgenössische Inschrift die Bezeichnung Papa bezeugt ist; Siricius, von 384 bis 399 Papst, der erste, der sie auch als Eigenbezeichnung verwendete. Seit Leo dem Großen von 440 bis 461 etabliert sie sich als übliche Bezeichnung auch des Bischofs von Rom. Erst seit Gregor VII. von 1073 bis 1085 nimmt die römische Kirche den Titel als exklusives Vorrecht des römischen Bischofs in Anspruch. Der davon abgeleitete deutsche Begriff Papst tritt ab dem späten Mittelalter in unterschiedlichen Schreibweisen auf. Nichtsdestoweniger werden heute auch die frühen Bischöfe Roms traditionell in der deutschen historischen Literatur als Päpste bezeichnet.

Das Christentum als Institution des öffentlichen Rechts

Mit dem Toleranzedikt des Galerius von 311 wurde die Christenverfolgung im Römischen Reich beendet. In der Mailänder Vereinbarung gewährte der halbgriechische Kaiser Konstantin der Große 313 gemeinsam mit dem im griechischen Osten amtierenden Mitkaiser Licinius die Freiheit zur Ausübung jeglicher Religion im Reich und stellte damit das sich unter den Griechen ausbildende Christentum mit den anderen Religionen gleich. 324 übernahm Konstantin die Alleinherrschaft und verlegte ein Jahr später seine kaiserliche Hauptresidenz ins griechische Byzantion, also in die Region der Heimatstadt seiner Mutter Helena, einer griechischen Christin. Mit einigem finanziellen Aufwand organisierte er dort eine erste Ökumenische Synode im nahen Nicäa. Seine Einladung erging an die Επίσκοποι (Bischöfe)[4] aller christlichen Gemeinden und deckte sämtliche Reisekosten für ca. 2000 Gäste. Auf der Synode erwirkte er eine Niederlegung der innerchristlichen Richtungskämpfe und ein gemeinsames Glaubensbekenntnis. In Nicäa verkündete Konstantin seinen Anspruch, den Kirchen auch als „Bischof der Bischöfe“ und nicht nur generell als Augustus vorzustehen. Da in jener Zeit alle Bischöfe, als gewählte Vertreter ihrer Gemeinden, gleichberechtigt waren, schloss Konstantin damit eine unabhängige Kirchenhierarchie innerhalb der Jurisdiktion des Römischen Reiches aus.

Legitimität des Bischofs von Rom

Die seit dem Mittelalter viel diskutierte Frage der Rechtmäßigkeit einzelner römischer Bischöfe (Gegenpapst) erlangte erst lange nach der „Verstaatlichung“ des römischen Episkopats überhaupt Bedeutung. Die römisch-katholische Kirche führt Silvester I. (im 4. Jahrhundert) als legitimen Papst unter Konstantin, dessen Episkopat mit 22 Jahren ungewöhnlich lange gedauert haben soll, bis zum 19. Jahrhundert das längste der Geschichte. Über sein Wirken ist aber kaum etwas bekannt. Berühmt sind die historischen Fälschungen im 6. und 10. Jahrhunderts,[5] die im Nachhinein den päpstlichen Anspruch der Vorrangstellung im Abendland propagierten.

Bis zum Konzil von Konstanz von 1414 bis 1418 kam es immer wieder zu Schismen, die die Frage aufwarfen, wer rechtmäßiger Papst sei und wer nicht. Die jeweilige Sachlage ist bis heute nicht immer geklärt und lässt sich oft nicht mehr klären. So nannte sich zum Beispiel Angelo Roncalli nicht Johannes XXIV. (vergleiche Papstname), weil er die – schon seit dem Konstanzer Konzil offene – Frage nach der Rechtmäßigkeit des Gegenpapstes Johannes XXIII. durch seine Namenszählung nicht nachträglich zu dessen Gunsten entscheiden wollte.

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Tafel der im Petersdom bestatteten Päpste
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Päpste auf Münzen der Vatikanischen Lira
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Statistik

  • Bis zum heutigen Tage gab es, ohne Rücksicht auf die Legitimation, insgesamt 308 kirchenhistorisch relevante Päpste.
  • Davon waren 31 Gegenpäpste in Rom, zwei in Pisa und fünf in Avignon.
  • Bei vier Päpsten ist die Legitimität unklar.
  • Von den verbleibenden 267 Päpsten amtierten 260 in Rom und 7 in Avignon, die jedoch von dort aus Bischöfe von Rom blieben.
  • Drei Päpste (Stephan (II.), Coelestin IV. und Hadrian V.) starben vor der zeremoniellen Amtseinführung in ihr päpstliches Amt. Coelestin IV. war immerhin Kardinalbischof (von Sabina), Stephan war nur Priester (ohne Bischofsweihe), Hadrian war sogar nur Diakon (er hatte weder die Priester- noch die Bischofsweihe empfangen).
  • Zwei Päpste (Coelestin V. und Benedikt XVI.) traten aus freien Stücken von ihrem Amt zurück, weil sie sich ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen fühlten. Andere Päpste (u. a. Pontianus, Silverius und Gregor XII.) verzichteten unter äußerem Druck auf ihr Amt.
  • 82 Päpste und ein Gegenpapst werden als Heilige verehrt. Neun Päpste wurden seliggesprochen, für drei Päpste läuft ein Seligsprechungsprozess.
  • Der am häufigsten gewählte Name ist mit 24-mal Johannes bis Papst Johannes XXIII.: 21 legitime Päpste (I.-XV., XVII.-XIX., XXI.-XXIII.) und drei Gegenpäpste (VIII., XVI. und XXIII.). Johannes VIII. und XXIII. wurde für einen rechtmäßigen und einen Gegenpapst vergeben, XVI. nur für einen Gegenpapst und XX. wurde nicht vergeben. Außerdem kommt der Name nach Papst Johannes XXIII. bisher zzgl. zweimal im Doppelnamen Johannes Paul vor.
  • Zwei Päpste erhielten den Titel eines Kirchenlehrers: Gregor der Große und Leo der Große.
  • Zwischen dem Jahr 33, dem Beginn des Pontifikats des Petrus, und dem Jahr 2025, dem Ende des Pontifikats Franziskus‘, liegen 1992 Jahre. Das Päpstliche Jahrbuch erkennt in dieser Zeit 266 Päpste an. Alle sieben längeren Sedisvakanzen dauerten zusammen etwa 16,5 Jahre. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Pontifikatsdauer von 7 Jahren und 5 Monaten: (1992  16,5) / 266 = 7,43.
  • Der Papst mit der längsten Amtszeit war Pius IX. (1846–1878) mit 31 Jahren und 8 Monaten. Dahinter folgen Johannes Paul II. (1978–2005) mit 26 Jahren 5 Monaten und 18 Tagen sowie Leo XIII. (1878–1903) mit 25 Jahren 5 Monaten.[6]
  • Der Papst mit der kürzesten Amtszeit war Stephan (II.) mit 4 Tagen. Darauf folgen Urban VII. mit 12 Tagen und Bonifatius VI. mit 15 Tagen.
  • Papst Leo XIII. (1878–1903) war, als er mit 93 Jahren und 140 Tagen starb, der bisher älteste Papst. Ihm folgt Franziskus (2013–2025) mit 88 Jahren und 125 Tagen als zweitältester Papst im Amt. Franziskus‘ Vorgänger Benedikt XVI. übertraf das Lebensalter aller anderen Päpste und wurde 95 Jahre und 259 Tage alt; er hatte allerdings schon 2013 im Alter von 85 Jahren und 318 Tagen auf sein Amt verzichtet.
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Bischöfe von Rom und Päpste

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Anmerkungen:

Weitere Informationen Nr. (nach Zäh­lung des Va­ti­kan), Bild ...
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Siehe auch

Commons: Liste der Päpste – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Literatur

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Einzelnachweise

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