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Die Liste der Päpste führt alle Bischöfe von Rom (Päpste) auf. Diese tragen seit dem 5.Jahrhundert, nach dem Vorbild ihrer Amtsbrüder aus Alexandria, den Ehrentitel Papa.
Die katholische Kirche zählt offiziell 267 Päpste. Dabei ist die Herrschaft von Benedikt IX. im Zuge der seinerzeitigen Machtkämpfe auf drei Pontifikate in den Jahren 1032 bis 1048 aufgeteilt; er wird daher dreimal – und als einziger Papst mehr als einmal – gezählt. Somit umfasst die Liste 265 natürliche Personen, von denen aber wiederum einige der ersten nicht historisch gesichert sind.
Es ist nicht dokumentiert, ob – gemäß der Frage nach der Herausbildung des Monepiskopats – die Gemeinde in Rom in den ersten 200 Jahren von einem einzigen Bischof oder von einem Rat von Presbytern (griechisch πρεσβύτεροι, Ältestenrat) geleitet wurde, wird aber von katholischer Seite traditionell so gelehrt. Es wird angeführt, dass sich schon bei ClemensI. (vermutlich etwa 88 bis 97) zeige, dass ein einziger Bischof besondere Leitungsfunktionen innehaben konnte. Darüber hinaus genüge es zur Sicherung der apostolischen Sukzession, lediglich seinen Namen festzuhalten (Irenäus). Die spezifische, historisch nicht sichere Quellenlage ist deshalb in Bezug auf potentielle Bischöfe mindestens der ersten 200Jahre zu beachten.
Ein frühes Zeugnis stammt von Eusebius von Caesarea (um 260 – um 340). Er bezeichnet Hippolyt als Bischof, allerdings ohne den Ort anzugeben.[1] Gleichzeitig nennt er ihn einen Zeitgenossen von Zephyrin (†217), weswegen er hier als Gegenpapst geführt wird. Den Bischofstitel bestätigt allerdings auch Apollinaris von Laodicea (um 315 – um 390), der Hippolyt darüber hinaus jedoch ausdrücklich „Bischof von Rom“ nennt,[2] was auf mehrere Christengemeinden in der Stadt bzw. der Region hinweist.
Zur Entstehung des Titels
Der später im Mittelalter offiziell verwendete römische Titel Papa ist vom griechischen Πάππα (kindliche Anrede des Vaters) entlehnt. Im griechischen Kulturkreis wurde diese familiäre, vertraute Anrede für ältere Würdenträger (Presbyter) auch in den sich etablierenden christlichen Gemeinden der ersten Jahrhunderte verwendet. (Bis heute ist παπάς die Bezeichnung für den einfachen Pfarrer einer griechischen Gemeinde,[3] während παππού der deutschen Anrede Opa entspricht.) PatriarchHeraklas (reg. 232–248) gilt als erster Bischof, der diesen Ehrentitel (Πάππας) führte. Seine Nachfolger, die Päpste der koptisch-orthodoxen Kirche (aktuell seit November 2012 Tawadros II.), tragen diesen Titel bis heute. Erst 70 Jahre nach Heraclas wurde erstmals ein römischer Amtsbruder mit diesem Titel bezeichnet. Marcellinus, 304 gestorben, ist der erste römische Bischof, für den durch eine zeitgenössische Inschrift die Bezeichnung Papa bezeugt ist; Siricius, von 384 bis 399 Papst, der erste, der sie auch als Eigenbezeichnung verwendete. Seit Leo dem Großen von 440 bis 461 etabliert sie sich als übliche Bezeichnung auch des Bischofs von Rom. Erst seit Gregor VII. von 1073 bis 1085 nimmt die römische Kirche den Titel als exklusives Vorrecht des römischen Bischofs in Anspruch. Der davon abgeleitete deutsche Begriff Papst tritt ab dem späten Mittelalter in unterschiedlichen Schreibweisen auf. Nichtsdestoweniger werden heute auch die frühen Bischöfe Roms traditionell in der deutschen historischen Literatur als Päpste bezeichnet.
Das Christentum als Institution des öffentlichen Rechts
Mit dem Toleranzedikt des Galerius von 311 wurde die Christenverfolgung im Römischen Reich beendet. In der Mailänder Vereinbarung gewährte der halbgriechische Kaiser Konstantin der Große 313 gemeinsam mit dem im griechischen Osten amtierenden Mitkaiser Licinius die Freiheit zur Ausübung jeglicher Religion im Reich und stellte damit das sich unter den Griechen ausbildende Christentum mit den anderen Religionen gleich. 324 übernahm Konstantin die Alleinherrschaft und verlegte ein Jahr später seine kaiserliche Hauptresidenz ins griechische Byzantion, also in die Region der Heimatstadt seiner Mutter Helena, einer griechischen Christin. Mit einigem finanziellen Aufwand organisierte er dort eine erste Ökumenische Synode im nahen Nicäa. Seine Einladung erging an die Επίσκοποι (Bischöfe)[4] aller christlichen Gemeinden und deckte sämtliche Reisekosten für ca. 2000 Gäste. Auf der Synode erwirkte er eine Niederlegung der innerchristlichen Richtungskämpfe und ein gemeinsames Glaubensbekenntnis. In Nicäa verkündete Konstantin seinen Anspruch, den Kirchen auch als „Bischof der Bischöfe“ und nicht nur generell als Augustus vorzustehen. Da in jener Zeit alle Bischöfe, als gewählte Vertreter ihrer Gemeinden, gleichberechtigt waren, schloss Konstantin damit eine unabhängige Kirchenhierarchie innerhalb der Jurisdiktion des Römischen Reiches aus.
Legitimität des Bischofs von Rom
Die seit dem Mittelalter viel diskutierte Frage der Rechtmäßigkeit einzelner römischer Bischöfe (Gegenpapst) erlangte erst lange nach der „Verstaatlichung“ des römischen Episkopats überhaupt Bedeutung. Die römisch-katholische Kirche führt Silvester I. (im 4. Jahrhundert) als legitimen Papst unter Konstantin, dessen Episkopat mit 22 Jahren ungewöhnlich lange gedauert haben soll, bis zum 19. Jahrhundert das längste der Geschichte. Über sein Wirken ist aber kaum etwas bekannt. Berühmt sind die historischen Fälschungen im 6. und 10. Jahrhunderts,[5] die im Nachhinein den päpstlichen Anspruch der Vorrangstellung im Abendland propagierten.
Bis zum Konzil von Konstanz von 1414 bis 1418 kam es immer wieder zu Schismen, die die Frage aufwarfen, wer rechtmäßiger Papst sei und wer nicht. Die jeweilige Sachlage ist bis heute nicht immer geklärt und lässt sich oft nicht mehr klären. So nannte sich zum Beispiel Angelo Roncalli nicht JohannesXXIV. (vergleiche Papstname), weil er die– schon seit dem Konstanzer Konzil offene– Frage nach der Rechtmäßigkeit des Gegenpapstes JohannesXXIII. durch seine Namenszählung nicht nachträglich zu dessen Gunsten entscheiden wollte.
Tafel der im Petersdom bestatteten PäpstePäpste auf Münzen der Vatikanischen Lira
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Statistik
Bis zum heutigen Tage gab es, ohne Rücksicht auf die Legitimation, insgesamt 308 kirchenhistorisch relevante Päpste.
Davon waren 31 Gegenpäpste in Rom, zwei in Pisa und fünf in Avignon.
Bei vier Päpsten ist die Legitimität unklar.
Von den verbleibenden 267 Päpsten amtierten 260 in Rom und 7 in Avignon, die jedoch von dort aus Bischöfe von Rom blieben.
Zwei Päpste (Coelestin V. und Benedikt XVI.) traten aus freien Stücken von ihrem Amt zurück, weil sie sich ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen fühlten. Andere Päpste (u.a. Pontianus, Silverius und Gregor XII.) verzichteten unter äußerem Druck auf ihr Amt.
82 Päpste und ein Gegenpapst werden als Heilige verehrt. Neun Päpste wurden seliggesprochen, für drei Päpste läuft ein Seligsprechungsprozess.
Der am häufigsten gewählte Name ist mit 24-mal Johannes bis Papst Johannes XXIII.: 21 legitime Päpste (I.-XV., XVII.-XIX., XXI.-XXIII.) und drei Gegenpäpste (VIII., XVI. und XXIII.). Johannes VIII. und XXIII. wurde für einen rechtmäßigen und einen Gegenpapst vergeben, XVI. nur für einen Gegenpapst und XX. wurde nicht vergeben. Außerdem kommt der Name nach Papst Johannes XXIII. bisher zzgl. zweimal im Doppelnamen Johannes Paul vor.
Zwischen dem Jahr 33, dem Beginn des Pontifikats des Petrus, und dem Jahr 2025, dem Ende des Pontifikats Franziskus‘, liegen 1992 Jahre. Das Päpstliche Jahrbuch erkennt in dieser Zeit 266 Päpste an. Alle sieben längeren Sedisvakanzen dauerten zusammen etwa 16,5 Jahre. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Pontifikatsdauer von 7Jahren und 5Monaten: (1992–16,5)/266=7,43.
Der Papst mit der längsten Amtszeit war Pius IX. (1846–1878) mit 31 Jahren und 8 Monaten. Dahinter folgen Johannes Paul II. (1978–2005) mit 26 Jahren 5 Monaten und 18 Tagen sowie Leo XIII. (1878–1903) mit 25 Jahren 5 Monaten.[6]
Papst Leo XIII. (1878–1903) war, als er mit 93 Jahren und 140 Tagen starb, der bisher älteste Papst. Ihm folgt Franziskus (2013–2025) mit 88 Jahren und 125 Tagen als zweitältester Papst im Amt. Franziskus‘ Vorgänger Benedikt XVI. übertraf das Lebensalter aller anderen Päpste und wurde 95 Jahre und 259 Tage alt; er hatte allerdings schon 2013 im Alter von 85 Jahren und 318 Tagen auf sein Amt verzichtet.
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Bischöfe von Rom und Päpste
Zusammenfassung
Kontext
Anmerkungen:
Gegenpäpste sind mittelgrau hinterlegt und kursiv gesetzt.
Die sogenannte Päpstin Johanna (Johannes Anglicus) ist nicht aufgeführt, da ihre Existenz historisch nicht belegt ist und sie als legendäre Gestalt gilt.
Es existierten keine Päpste mit den Namen MartinII. oder MartinIII., da im späten Mittelalter Marinus I. und Marinus II. irrtümlich unter diesen Namen gelistet waren. Ebenso gibt es keinen Johannes XX., der irrtümlich übersprungen wurde.
Es gab zwei Päpste mit dem Namen StephanII.: Stephan(II.) und StephanII. Der Erstere hatte eine nur viertägige Amtszeit und wird wegen fehlender Bischofsweihe heute nicht gezählt. Überdies gibt es zwei Gegenpäpste mit dem Namen ViktorIV., aber keinen legitimen Papst dieses Namens.
Außerordentlich lange Sedisvakanzen sind mit (Sedisvakanz) markiert und violett hinterlegt.
Problematisch sind die Pontifikate der beiden in Pisa von einer Fraktion des römischen Kardinalskollegiums gewählten Päpste AlexanderV. und JohannesXXIII., die erst seit dem 20. Jahrhundert von der katholischen Kirche als Gegenpäpste betrachtet werden.
Er ist historisch fassbar, ebenso wie sein Aufenthalt in Rom, wo er geboren wurde. Ob er Bischof von Rom war, ist aber unsicher. Er ist der Verfasser zumindest eines Briefes.
Daten unsicher. Er soll wichtige Traditionen wie die Passionszeit, die Weihnachtsmesse um Mitternacht und das Feiern von Ostern an einem Sonntag eingeführt haben.
Die biografischen Daten über ihn sind nicht gesichert. Es gibt Hinweise, dass er der erste von den Presbytern der römischen Gemeinde(n) gemeinsam gewählte Episkopos (Bischof) war. Er bekämpfte die Gnostiker.
Die überlieferten biografischen Daten über ihn sind zum Teil unglaubwürdig. Er verdammte den Montanismus als Häresie und bekämpfte Gnostizismus und Markionismus. Die Vorschrift, dass Priester keine langen Haare tragen dürfen, wird ihm zugeschrieben.
Er versuchte vergeblich, innerhalb des römischen Episkopats dessen griechischen Ursprung zurückzudrängen. Viktor exkommunizierte ganze kleinasiatische Gemeinden, die das Osterfest wie gewohnt am 14. Nisan (Pessach) des jüdischen Kalenders feierten, während es im fernen Rom am Sonntag danach gefeiert wurde. Um die Gefahr eines Schismas zu vermeiden, nahm er dies aber wieder zurück. Außerdem bekämpfte er den Monarchianismus und schloss dessen führende Mitglieder von der Kirche aus.
Von ihm stammt die erste wörtlich überlieferte dogmatische Erklärung: „Ich weiß einen Gott, Jesus Christus, und außer ihm keinen anderen, der geboren ist und gelitten hat.“ Ansonsten ist wenig über ihn bekannt.
Der Zeitgenosse Hippolyt, der ihn aufgrund des während seines Episkopats eingeführten Ablasses verabscheute, berichtet, dass Calixt Sklave gewesen sei und aufgrund von kriminellen Geldgeschäften mehrmals verhaftet und sogar als Minenarbeiter eingesetzt worden sei. Er verfolgte den modalistischen Monarchianismus und exkommunizierte dessen Führer Sabellius.
Römisches Reich, mutmaßlich aus dem Ostteil des röm. Reiches stammend
0217(?)–235(?)
Er verfasste zahlreiche geistliche Werke wie die Traditio Apostolica, Refutatio omnium haeresium, eine Streitschrift gegen Häretiker, eine Weltchronik und Hilfen zur Errechnung des Ostertermins. Ob er Gegenpapst war, ist nicht eindeutig bewiesen, genauso wie das Schisma, das er dadurch hätte auslösen müssen. Wenn ja, wäre er der erste und einzige heilige Gegenpapst.
Einige unbewiesene Taten wie der Erlass, liturgisches Gerät nur aus Silber zu fertigen, und das gefälschte Dekret in Pseudoisidor sind das einzig Bemerkenswerte über ihn.
Nachdem er von Maximinus Thrax als Minenarbeiter nach Sardinien geschickt worden war, trat er als erster römischer Bischof von seinem Amt zurück. Aufgrund seines Todes in den Minen gilt er als erster Papst, dessen Martyrium historisch belegbar ist.
Sehr wahrscheinlich, aber nicht eindeutig bewiesen, ist seine Neuordnung der Kirche und deren Ausbreitung ins heutige Frankreich. Er hielt engen Kontakt mit seinem Zeitgenossen Origenes und teilte Rom in sieben Diakonatsbezirke ein.
Er sprach sich für die Wiederaufnahme von abgefallenen Gläubigen aus, wodurch das erste Schisma der Kirchengeschichte ausgelöst wurde. Er arbeitete eng mit seinem Zeitgenossen Cyprian von Karthago zusammen, wurde aber 253 von KaiserTrebonianus Gallus ins Exil nach Centumcellae geschickt, wo er starb.
Er ist der erste historisch greifbare Gegenpapst. Im Gegensatz zu seinem Gegner Cornelius vertrat er die Auffassung, dass abtrünnige Christen und schwere Sünder nie mehr in die Kirche zurückkehren dürften. Die durch ihn begründete Sekte der Novatianer bestand teilweise noch bis ins 5. Jahrhundert.
Auch er stand während seines vergleichsweise friedlichen Pontifikats im Konflikt mit Novatian, zerstritt sich jedoch zusätzlich im Ketzertaufstreit mit Theologen aus Nordafrika. Er setzte sich außerdem für die Unauflöslichkeit der Ehe ein und erfand den Verlobungsring.
Er legte den Ketzertaufstreit bei und wurde auf Befehl von Kaiser Valerian getötet. Er war der erste römische Bischof, der einen Namen trug, den schon einer seiner Vorgänger getragen hatte.
Trotz Verfolgungen erlebte die Christenheit unter seinem Episkopat eine ruhige Periode, in der zahlreiche neue Kirchen gebaut werden konnten. Er verfügte, dass ein zukünftiger Bischof zuvor Lektor, Exorzist, Akolyth, Subdiakon, Diakon und Priester gewesen sein muss.
In seiner Amtszeit beginnt die Christenverfolgung unter Diokletian. Er war der erste Bischof von Rom, für den der Titel papa verwendet wurde, jedoch nicht als Selbstbezeichnung.
Er organisierte die Kirche nach der Verfolgung neu und trat dabei für die Bestrafung von während der Verfolgung abgefallenen Christen ein. Aufgrund daraus entstehender Gewalttätigkeiten innerhalb der Gemeinde wurde er von Kaiser Maxentius, der die Unruhen nicht billigte, aus Rom verbannt.
Während seines Episkopats setzten sich die blutigen Auseinandersetzungen fort. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger plädierte er für eine Rückkehr von aus Angst um ihr Leben abgefallenen Christen, wurde aber ebenso verbannt. Einige Quellen datieren seine Amtszeit und seinen Tod auf das Jahr 310, wodurch die folgende Sedisvakanz entfiele.
Der Vollzug der Konstantinischen Wende, Kaiser Konstantins Inanspruchnahme des Christentums durch seine Selbstbezeichnung „Bischof der Bischöfe“ wie auch das unter seiner Leitung 325 einberufene Erste Konzil von Nicäa als erstes ökumenisches Konzil, auf dem er ein einheitliches Glaubensbekenntnis durchsetzte und auf dem Silvester nicht erschien, sind als wichtige Ereignisse dessen Episkopats zu nennen.[10] Die angeblich von ihm entgegengenommene Konstantinische Schenkung erwies sich als historische Fälschung der Franken gleich nach Karls Kaiserkrönung im Jahre 800.
Er hatte eine heftige aus dem Konzil von Nicäa resultierende Auseinandersetzung mit dem Arianismus (Arianischer Streit) zu bestehen, in die auch der Kaiser eingriff.
Vertrat ursprünglich die Position seines Vorgängers, wurde aber von Kaiser Constantius II. zu Zugeständnissen gezwungen, nachdem dieser ihn zwischenzeitlich verbannt hatte. Er ist der erste nicht heiliggesprochene legitime Papst.
Wurde als Arianer von Constantius II. nach der Vertreibung des Liberius zum römischen Bischof erhoben. Nach dessen Rückkehr aus dem Exil musste er ihm aber wegen seiner Unbeliebtheit beim Volk weichen.
Römisches Reich, Idanha-a-Velha, heute zu Portugal
0366–384
18Jahre 2Monate 10Tage
Obwohl er sich gegen den Minderheitskonkurrenten Ursinius behaupten musste, baute er erfolgreich seine Vormachtstellung als Nachfolger Petri aus, indem er die kirchliche Gerichtshoheit im Westen ausübte. Er verlangte einen gesetzlichen Zölibat und gab die lateinische Vulgata-Übersetzung der Bibel in Auftrag. Die Beilegung des Arianischen Streits fand 381 auf dem Konzil von Konstantinopel statt.
Er wurde von Minderheiten zum römischen Bischof gewählt und versuchte, seine Wahl mit Gewalt und Diplomatie durchzusetzen, scheiterte aber und wurde der Stadt verwiesen. Bis zu seinem Tod erhoben er und seine Anhänger weiter Anspruch auf den Bischofsstuhl.
Er verwendete erstmals den Titel papa („Papst“) als Eigenbezeichnung und erließ Dekrete als Befehlsschreiben. Darüber hinaus bestimmte er, dass Bischöfe in Zukunft nur von mehreren Amtskollegen und mit päpstlicher Zustimmung geweiht werden durften. Bußstrafen wurden gemildert, der Zölibat verschärft. Während seiner Amtszeit wurde das Christentum durch Kaiser Theodosius I. de facto zur Staatsreligion des Römischen Reiches erklärt.
Die einzigen von ihm erhaltenen Dokumente sind drei Briefe, in denen er im ausgebrochenen origenistischen Streit den Theologen Origenes (185–254) verurteilt.
Der Machtverlust des Weströmisches Reich wurde in seiner Amtszeit durch die Plünderung Roms (410) durch die Westgoten deutlich. Er verlangte weiterhin seine Vormachtstellung als Papst und Nachfolger Petri. Möglicherweise war er der Sohn seines Vorgängers.
Versuchte durch die Errichtung eines Erzbistums in Arles seine Macht nach Gallien auszuweiten und lag mit der nordafrikanischen Kirche wegen der Handhabung der Lehren von Pelagius und Caelestius im Streit.
Wurde als Presbyter nicht von den Diakonen gewählt, konnte sich aber mithilfe von Kaiser Honorius durchsetzen. War weiter im Konflikt mit der nordafrikanischen Kirche und dem Pelagianismus.
Von Stephan VI. auf der Leichensynode 897 posthum als Häretiker verdammt, nach Leichenschändung wieder im Petersdom beigesetzt, 904 von SergiusIII. ein zweites Mal exhumiert, erneut nach Leichenschändung im Petersdom beigesetzt.
Einziger minderjähriger Papst. Bei einem inneritalienischen Konflikt wurde er unter Druck gesetzt, den Ostfranken Otto I. zu Hilfe zu rufen. Dieser erzwang vom Minderjährigen seine Krönung zu einem Kaiser des Römischen Reiches, ohne vorher die Legitimation durch den römischen Kaiser in Konstantinopel einzuholen. Johannes fügte sich, wandte sich aber nach dessen Abreise gegen ihn. Otto rückte militärisch in Rom ein, setzte eine Synode ein, und zwang sie, zum ersten Male in der römischen Geschichte den Bischof abzusetzen.
Unter militärischem Druck Ottos I. wurde Leo entgegen Kanonischem Recht von einer Synode als Laie zum Papst gewählt. Gleich nach Ottos Abreise demonstrierte dieselbe Synode ihre Unabhängigkeit, setzte Leo als illegitim ab und bestätigte die Legitimität seines Vorgängers Johannes XII. als Bischof von Rom.
Mit nur 24 Jahren erster deutschsprachiger Papst aus dem heutigen Österreich. In manchen Veröffentlichungen als erster deutscher Papst oder der erste und einzige österreichische Papst bezeichnet.[11][12][13] Erster nicht vom örtlichen Klerus und Volk gewählter Bischof, stattdessen unrechtmäßig von seinem Vetter, dem 14-jährigen Otto III., eingesetzt. Jener wurde sodann vom Papst zum Kaiser gekrönt. Gregor wurde gleich nach der Abreise Ottos von den Römern abgesetzt und ihr ehemaliger griechischer Kanzler Italiens zum Bischof gewählt.
Gegenpapst. Bis heute letzter griechischer Bischof von Rom. Ein erfahrener Theologe, der von den Römern rechtmäßig zum Bischof gewählt wurde. Er war unter Otto II. Kanzler von Italien, Erzbischof, Abt und Lehrer von Otto III. und seinem Vetter Bruno (Gregor V.) gewesen. Er wurde von seinen Gegnern verstümmelt und in einem offiziellen Akt seines Amtes enthoben.
Führte drastische Reformen ein, u.a. hohe Strafen für Ehebruch, und generierte dadurch hohe Einnahmen; am Ende seines Pontifikats einer der reichsten Herrscher Europas
Sozialenzyklika Rerum Novarum 1891. Drittlängstes Pontifikat der Geschichte (9281 Tage); soweit bekannt ältester amtierender Papst (93 Jahre und 4 Monate).
Starb 33Tage nach der Wahl; erster Papst mit Doppelnamen und einziger, der die Ordnungszahl „I.“ in seinen Namen aufnahm; Seligsprechungsverfahren 2003 eröffnet; Seligsprechung am 4. September 2022.
Erster polnischer Papst, erster nicht-italienischer Papst seit 1523; Seligsprechung 1. Mai 2011. Die Heiligsprechung fand am 27. April 2014 statt. Zweitlängstes Pontifikat der Geschichte (9666 Tage).
Einziger Papst mit deutscher Staatsangehörigkeit. Verzichtete zum 28. Februar 2013 auf das Amt; soweit bekannt der Papst mit dem höchsten Lebensalter der Kirchengeschichte (95 Jahre, 259 Tage), er erreichte, als Papa emeritus, dieses Alter nicht im Amt.
Theodor Klauser: Die Anfänge der römischen Bischofsliste. in: ders.: Gesammelte Arbeiten zur Liturgiegeschichte, Kirchengeschichte und Christlichen Archäologie. Aschendorff, Münster 1974, ISBN 3-402-07053-7, S.121–138.
Michael Matheus, Lutz Klinkhammer (Hrsg.): Eigenbild im Konflikt. Krisensituationen des Papsttums zwischen Gregor VII. und Benedikt XV. WBG, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-20936-1.
P.G. Maxwell-Stuart: Chronik der Päpste. Vom heiligen Petrus zu Benedikt XVI. Koehler & Amelang, Leipzig 2006, ISBN 978-3-7338-0342-1.
Roberto Monge: Das große Buch der Päpste. Kösel, 2007, ISBN 3-466-36760-3.
Ludwig von Pastor: Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters. 16 Bände. 1886–1933, Neudruck Freiburg 1955–1961.