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Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Landratsbezirk Butzbach war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen, der 1829 in Landratsbezirk Friedberg umbenannt wurde. Er bestand von 1821 bis 1832.
Im Zuge einer Verwaltungsreform im Großherzogtum wurden 1821 auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Butzbach entstand dabei aus:[1]
1821 bestand die Patrimonialgerichtsbarkeit des Adels in den genannten Teilen des Landratsamts Butzbach noch in vollem Umfang. Im Gegensatz zu der Bezeichnung waren damit auch Rechte im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung verbunden. Dies stellte ein Ärgernis für den Staat da, der auf sein Gewaltmonopol und eine ungeteilte staatliche Hoheit bedacht sein musste.
Der Staat versuchte deshalb, die hoheitlichen Rechte der Patrimonialgerichtsherren zu übernehmen, was in zwei Fällen durch den Kompromiss gelang, dass der Staat zwar die Aufgabe übernahm, sie aber im Namen der jeweiligen Patrimonialgerichtsherren ausübte. Derartige Abkommen wurden geschlossen für:
1829 wurde der Sitz des Landrates von Butzbach nach Friedberg verlegt und die Bezeichnung des Landratsbezirks in Landratsbezirk Friedberg geändert.[7]
1824–1830 Johann Christoph Trapp (1768-1830)[8], Vater des späteren Kreisrates von Friedberg, Adolf Karl Friedrich Wilhelm Trapp.
In einer Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.[9] Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt, wobei die Landratsbezirke Friedberg und Vilbel zum Kreis Friedberg vereinigt wurden.[10]
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