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Adelsgeschlecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Löw von Steinfurth (auch Löw von und zu Steinfurth, seltener Löw zu Steinfurth) sind ein ursprünglich mittelrheinisches, heute hessisches Adelsgeschlecht, das vor allem in der Wetterau ansässig ist.
Die Familie Löw von Steinfurth ist ein sehr altes Niederadelsgeschlecht. Die älteste Namensnennung eines Erwinus dictur Leo de Stenford stammt aus dem Jahr 1301.[1] In den frühesten Quellen wird eine Nähe zu den Herren von Kransberg deutlich, mit denen die Löw von Steinfurth das Kranichwappen und in dieser Zeit auch den Leitnamen Erwin gemeinsam hatten. Die Herren von Kransberg starben im Jahr 1326 aus, hatten ihren Besitz um die Burg Kransberg bei Usingen aber bereits 1310 an die Falkensteiner verkauft. Als weitere Parallele kann der Löw’sche Besitz in Kransberg angesehen werden, von dem Erwin Löw im Jahr 1378 dem Pfalzgrafen zehn fl. für den Erwerb der Burgmannschaft auf der Burg Lindenfels anwies.[2]
Im Jahr 1311 wird erstmals Besitz der Familie in Steinfurth als Gerichtslehen erwähnt.[3] Der frühe Familienbesitz besaß damit wohl zwei regionale Schwerpunkte. Die Löw von Steinfurth gehören damit zu den zahlreichen, an den König gebundenen Dienstmannen, deren Ursprünge zeitlich in der staufischen Hausgut-Politik in der Wetterau nach dem Aussterben der Grafen von Nürings zu fixieren sind.
Mit der Ausbildung größerer Territorialherrschaften im ausgehenden Mittelalter schlossen sich diese Niederadligen in der mittelrheinischen Reichsritterschaft und der Burggrafschaft Friedberg zusammen, um sich ihre Eigenständigkeit zu erhalten. Die Löw von Steinfurth stellen unter den Friedberger Burgmannen zwischen 1473 und 1806 mit 30 die weitaus meisten Mitglieder, dazu kommen insgesamt fünf (zusammen mit den Kransbergern sogar sieben) Burggrafen.[4] Zu den Besitzungen als Friedberger Burglehen kamen Lehen bei verschiedenen größeren Landesherren, zunächst den Herren von Falkenstein sowie deren Nachfolgern, den Herren von Eppstein, Kurmainz, Abtei Fulda, Kurpfalz, Grafschaft Isenburg-Büdingen und Grafschaft Hanau. Zwei Komture des Deutschen Ordens sind 1357 und 1459 auf dem Schiffenberg und in Prozelten nachweisbar.
1405 konnten die Löw von Steinfurth ihrem Besitz einen weiteren Schwerpunkt durch Erwerb eines Anteils an der Ganerbschaft Staden um die Burg Staden bei Florstadt hinzufügen. Zu Anfang bestand diese aus vier Teilen und 19 Teilhabern, die sich im Laufe der Zeit stark reduzierten, weil beim Aussterben einer Familie in männlicher Linie der Besitz an die Ganerbschaft insgesamt zurückfiel. 1806 war die Ganerbschaft auf drei Teilhaber zusammengeschmolzen: Burg Friedberg 12/57, Grafschaft Isenburg 13/57 und die Freiherren Löw von Steinfurth mit 32/57.[5] Zur Ganerbschaft gehörten die Orte Ober-Florstadt, Nieder-Florstadt und Stammheim, der zugehörige Gerichtsbezirk umfasste noch weitere Orte.[6]
Ein Familienvertrag aus dem Jahr 1537 bestimmte zunächst die ungeteilte Erbfolge in männlicher Linie. Seit dem 18. Jahrhundert wurde, wie bei allen reichsritterschaftlichen Familien, der Titel Freiherr üblich, formal wurde die Familie im Jahr 1680 in diesen Stand erhoben. 1710 wurde eine Teilung vollzogen: die ältere Linie behielt ihren Sitz in Steinfurth, die jüngere residierte in Staden, ging nach Verkauf des dortigen Schlosses nach Wiesbaden und kehrte erst 1957 nach Steinfurth zurück. In der napoleonischen Zeit verloren die Löw von Steinfurth ihre reichsunmittelbare Stellung, und die Landeshoheit fiel an das Großherzogtum Hessen. Sie wurden dem hessischen Adel gleichgestellt und zu hessen-darmstädtischen Standesherren. Seit dem 19. Jahrhundert finden sich zahlreiche Familienangehörige in großherzoglichen Diensten als Hofmeister und Kammerherren.
Auf blauem Grund ein silberner Kranich. Der Wappenschild ist meist mit sieben dolchartigen, goldenen Kreuzen bestreut. Als Helmzier dient der gleiche Kranich zwischen einem offenen, mit blauen und goldenen Kreuzen bestreuten Flug, die Helmdecken sind blau und gold. Als Schildhalter erscheinen gelegentlich zwei Löwen. Das Wappen existiert in zahlreichen Varianten, der Kranich schreitet sowohl nach links als auch nach rechts, nicht immer ist sein Bein erhoben. Die Kreuze werden gelegentlich als echte Dolche dargestellt. Ein Löwenkopf oben rechts oder ein Stein in der Kralle des Kranichs sind freie Hinzufügungen, um das Wappen „sprechend“ zu machen.[7]
Im Herrschaftsbereich der Familie wurde das Solmser Landrecht zum Gewohnheitsrecht. Hintergrund war, dass auch umliegende Territorien dieses damals „moderne“, systematisch und schriftlich aufgezeichnete Recht von 1571, das zudem aus der unmittelbaren Nachbarschaft stammte, übernahmen. Das Gemeine Recht galt nun nur noch, wenn das Solmser Landrecht für einen Sachverhalt keine Bestimmungen enthielt. Das Solmser Landrecht blieb auch im Großherzogtum Hessen geltendes Recht[8], das erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.
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