Herkunftsbezeichnung

gesetzlich geregelte Angabe zur Herkunft einer Ware Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Herkunftsbezeichnung

Geografische Herkunftsbezeichnungen, Herkunftsangaben oder Ursprungsbezeichnungen sind Namen von Orten, Landschaften oder andere geografische Angaben, welche die Herkunft einer Ware bezeichnen. Sie geben im Geschäftsverkehr dem Käufer und Verbraucher einen Hinweis darauf, in welcher Gegend die Ware hergestellt oder verarbeitet wurde. Solche Angaben findet man nicht nur bei Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sondern auch bei Industriegütern und prinzipiell auch Dienstleistungen. Viele geografische Herkunftsangaben sind markenrechtlich oder durch Gesetze und Verordnungen geschützt und werden in der Werbung mit Siegeln und Logos angepriesen. In der Europäischen Union gibt es hunderte unionsweit nach einem einheitlichen System registrierte und geschützte Herkunftsangaben.

Aus manchen Bezeichnungen geht die Herkunft unmittelbar hervor, beispielsweise beim Nürnberger Lebkuchen. In anderen Fällen wird eine Bezeichnung, die an sich keinen Ort benennt, gleichwohl gedanklich damit verbunden – wie der Feta mit Griechenland. In anderen Fällen ist die geschützte Herkunft auch bei einer Ortsangabe nicht unmittelbar ersichtlich, so bei Parmigiano-Reggiano aus einem größeren Gebiet in Norditalien.

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Südtiroler Apfel g. g. A.

Schutz in der Europäischen Union

Zusammenfassung
Kontext

Geschichte

Herkunftsbezeichnungen konnten in vielen (nord-)europäischen Ländern auf nationaler Ebene lange Zeit wegen eines sogenannten Freihaltebedürfnisses nicht als Marke eingetragen werden. Weil markenrechtlicher Schutz deshalb nicht möglich war, wurden manche Herkunftsbezeichnungen missbräuchlich, dabei oft für billige Imitate aus anderen Orten genutzt. So enthielt sogenanntes Lübecker Marzipan, das bis zu Beginn der 1980er Jahre in Deutschland überwiegend südlich von Hannover produziert war, weit weniger Mandeln als das Original aus Lübeck, dafür mehr Zucker, wodurch es billiger herstellbar war.

Nationalstaatliche Vorbilder für den Schutz in EU waren beispielsweise das seit 1935 in Frankreich und seit 1997 in der Schweiz bestehende AOC-Siegel, die DOP-, DOC- und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich. Erster internationaler Vorläufer war 1951 die Konvention von Stresa, die erste internationale Vereinbarung über Käsenamen, an der sich die sieben Länder Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und Schweiz beteiligten.

Markenschutz

Dem Bedürfnis nach Schutz örtlicher Erzeuger, vor allem aber der Harmonisierung des Binnenmarktes und der Unterrichtung der Verbraucher vor ihrer Wahl von Lebensmitteln und landwirtschaftliche Erzeugnisse dienten die 1992 eingeführten Regeln „zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“ der Verordnung (EWG) 2081/1992.[1] Diese wurden 2006 mit der Verordnung (EG) Nr. 510/2006[2] und 2012 mit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012[3] modifiziert und erweitert. Seit 13. Mai 2024 gilt die Verordnung (EU) 2024/1143[4], welche die vorige Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 ersetzt.

In das Unionsregister der geografischen Angaben eingetragene Bezeichnungen sind geschützt vor jedem Missbrauch und gegen Nachahmung[5]. Das gilt auch, wenn in der Kennzeichnung oder Werbung daneben ein richtiger Herkunftsort genannt ist, bei Nennung in einer sprachlichen Übersetzung oder bei Anspielungen in Zusätzen wie „nach […]er Art“ oder „Typ...“.

2006 waren in der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1898/2006[6] neue grafische Zeichen, also Siegel oder Logos für in der EU geschützte Herkunftsbezeichnungen festgelegt. Zunächst konnten sie verwendet werden als freiwilliger Hinweis auf diesen Schutz. Seit 2012 sind diese Zeichen verpflichtend auf den Waren zu ihrer Kennzeichnung anzubringen. Ihr Text ist in allen 24 Amtssprachen der EU veröffentlicht und ihre Bilder könnten über eine Netzseite der Europäischen Kommission als Druckvorlage heruntergeladen werden.[7]

Nach ihrer Aussage sind die Kennzeichnungen zweistufig, nämlich unterschieden in geschützte Ursprungsbezeichnung (abgekürzt. g. U.) und geschützte geographische Angabe (g. g. A.). Das in gleicher Verordnung geregelte EU-Qualitätssiegel garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) beschreibt hingegen ein traditionelles Herstellungsverfahren und keine Herkunft; es ist ohne geographische Herkunftsangaben. So wird das traditionell durch spontane Gärung gewonnene Bier Gueuze g. t. S. zwar regelmäßig nur in und um Brüssel produziert und diese Herstellungsmethode daher als garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) geschützt. Es könnte und dürfte aber auch andernorts produziert werden.[7] Die Verfahren vom Antrag bis zur Vergabe des Siegels sowie dessen Registrierung in der DOOR-Datenbank sind allerdings so wie bei den Zeichen für g. U. und g. g. A., mit denen es auch das äußere Grundmuster des Siegels teilt.

Geschützte Ursprungsbezeichnung

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EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)[8]

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U., engl. PDO) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Beispielsweise zählen dazu Feta- und Manouri-Käse aus Griechenland, alle französischen AOP-Käse, alle italienischen DOP-Käse und anderen DOP-Produkte, AOC-Produkte wie Käse, Oliven, Schinken, Würste und einige regionalen Brot-Sorten oder Parmaschinken, der nach neueren Urteilen sogar in der Region Parma geschnitten sein muss.

Andere Sprachen:

  • englisch protected designation of origin (PDO)
  • französisch appellation d’origine protégée (AOP)
  • griechisch προστατευόμενη ονομασία προέλευσης (ΠΟΠ) Prostatevomeni Onomasia Proelefsis (POP)
  • italienisch Denominazione d’Origine Protetta (DOP)
  • polnisch chroniona nazwa pochodzenia (CNP)
  • portugiesisch Denominação de Origem Protegida (DOP)
  • spanisch denominación de origen protegida (DOP)
  • tschechisch chráněné označení původu (CHOP)

Geschützte geografische Angabe

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EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)[8]

Für eine geschützte geografische Angabe (g. g. A.) reicht es bereits, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) im benannten Herkunftsgebiet erfolgt.[3]

Übersetzt heißt sie:

  • englisch: protected geographical indication (PGI)
  • französisch: indication géographique protégée (IGP)
  • griechisch: προστατευόμενη γεωγραφική ένδειξη (ΠΓΕ) Prostatevomeni Geografiki Endixi (PGE)
  • italienisch: indicazione geografica protetta (IGP)
  • polnisch: chronione oznaczenie geograficzne (COG)
  • portugiesisch: indicação geográfica protegida (IGP)
  • spanisch: indicación geográfica protegida (IGP)
  • slowakisch: chránené zemepisné označenie (CZO)
  • slowenisch: zaščitena geografska označba (ZGO)
  • tschechisch: chráněné zeměpisné označení (CHZO)
  • ungarisch: oltalom alatt állo földrajzi jelzés (OFJ)

Europäisches Register

Die geschützten Bezeichnungen werden in das europäische „Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben“, kurz „EU-Qualitätsregister“, eingetragen. Das Register führt die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission.[9]

Letztere nahm ab 1. April 2019 auch die Online-Datenbank eAmbrosia in Betrieb. Sie enthält Informationen über somit geschützte Weine, Spirituosen und sonstige Lebensmittel und ersetzte die bisherigen drei Datenbanken E-SPIRIT-DRINKS, DOOR und E-BACCHUS zum 31. Dezember 2019.

Lebensmittelrechtlicher Schutz

Neben dem Markenschutz dienen auch lebensmittelrechtliche Lauterkeitsregeln dem Schutz der Verbraucher vor irreführender Kennzeichnung und Werbung. Dies auch ohne Registrierung als Marke[10], was den nationen Lebensmittelüberwachungsbehörden polizeiliche Kontrollen und Maßnahmen eröffnet.

Deutsche geschützte Produkte

Zusammenfassung
Kontext

Regelungsübersicht

Geografische Herkunftsangaben sind in Deutschland durch Regelungen im Markengesetz geschützt. Im 7. Teil des Markengesetzes wird der Schutz der geographischen Herkunftsangaben geregelt, welcher in drei Abschnitte unterteilt ist. Abschnitt 1 enthält die allgemeinen Schutzvorschriften (§§ 126–129 MarkenG). Abschnitt 2 enthält Vorschriften zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1143 (§§ 130–136 MarkenG). Der 3. Abschnitt enthält Regelungen über die Kompetenz, Rechtsverordnungen zu erlassen, die dem Schutz einzelner geographischer Herkunftsangaben dienen, sowie Verfahrensregelungen bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EU) 2024/1143 und Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung (§§ 137–139 MarkenG). Weitere Vorschriften, die den Schutz von geographischen Herkunftsangaben betreffen, wie Straf- und Bußgeldvorschriften, sind im 9. Teil des MarkenG (§§ 143–151 MarkenG) zu finden.

Deutsche g. U.-Produkte

(Stand: 24. Juli 2024)

Fleisch, frisch

Käse

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Weine

Alle 13 deutschen Qualitätsweinanbaugebiete siehe Weinbau in Deutschland#Anbaugebiete sowie

Andere Erzeugnisse

Deutsche g. g. A.-Produkte

Stand: 24. Juli 2024

Fleisch, frisch

Fleischerzeugnisse

Käse

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs

Fette

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

  • Aischgründer Karpfen
  • Fränkischer Karpfen / Frankenkarpfen / Karpfen aus Franken
  • Glückstädter Matjes
  • Oberlausitzer Biokarpfen
  • Oberpfälzer Karpfen
  • Peitzer Karpfen
  • Schwarzwaldforelle

Andere Erzeugnisse

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck

Senfpaste

  • Düsseldorfer Mostert / Düsseldorfer Senf Mostert / Düsseldorfer Urtyp Mostert / Aechter Düsseldorfer Mostert

Teigwaren

Bier

Weine

Alle 26 deutschen Landweingebiete siehe Weinbau in Deutschland#Anbaugebiete sowie

Spirituosen

  • Bärwurz
  • Bayerischer Gebirgsenzian
  • Bayerischer Kräuterlikör
  • Benediktbeurer Klosterlikör
  • Berliner Kümmel
  • Bergischer Korn/Kornbrand
  • Blutwurz
  • Chiemseer Klosterlikör
  • Deutscher Weinbrand
  • Emsländer Korn/Kornbrand
  • Ettaler Klosterlikör
  • Fränkischer Obstler
  • Fränkisches Kirschwasser
  • Fränkisches Zwetschgenwasser
  • Genièvre aux fruits/Vruchtenjenever/Jenever met vruchten/Fruchtgenever
  • Genièvre/Jenever/Genever
  • Hamburger Kümmel
  • Haselünner Korn/Kornbrand
  • Hasetaler Korn/Kornbrand
  • Hüttentee
  • Königsberger Bärenfang
  • Korn/Kornbrand
  • Münchener Kümmel
  • Münsterländer Korn/Kornbrand
  • Ouzo
  • Ostfriesischer Korngenever
  • Ostpreußischer Bärenfang
  • Pfälzer Weinbrand
  • Rheinberger Kräuter
  • Schwarzwälder Himbeergeist
  • Schwarzwälder Kirschwasser
  • Schwarzwälder Mirabellenwasser
  • Schwarzwälder Williamsbirne
  • Schwarzwälder Zwetschgenwasser
  • Sendenhorster Korn/Kornbrand
  • Steinhäger

Österreichische g. g. A.- und g. U.-Produkte

Stand 24. Juli 2024 [13]

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck

  • Lesachtaler Brot (g. g. A.)

Käse

Fleischerzeugnisse

Obst und Gemüse

Öle und andere Fette

Getränke

Wein

siehe Weinbau in Österreich

Geschützte Herkunftsbezeichnungen in der Schweiz

Zusammenfassung
Kontext
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Zeichen für Schweizer Lebensmittel mit geschütztem Ursprung

In der Schweiz gibt es zwei geschützte Herkunftsbezeichnungen: Appellation d’Origine Protégée (AOP, geschützte Ursprungsbezeichnung) und Indication géographique protégée (IGP, geschützte geografische Angabe). Beide sind offizielle, staatlich geschützte Bezeichnungen, die von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert werden. Für jedes Produkt gibt es ein exaktes Pflichtenheft, in dem die Qualität und die regionstypischen Eigenschaften definiert sind. Am 7. Mai 2013 wurde die Bezeichnung Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) durch Appellation d’Origine Protégée (AOP) ersetzt.

Die beiden Herkunftsbezeichnungen werden in der Schweiz von der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP[14] vertreten. Die Organisation verfolgt folgende Ziele:

  • den Schweizer Konsumenten die Grundlagen von AOP und IGP zu erklären
  • den Produzenten je ein AOP- und IGP-Logo anzubieten
  • alle von den geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben profitierenden Branchenorganisationen in einem Forum zu vereinigen
  • die Wahrnehmung der Interessenvertretung der Branchen innerhalb der AOP-IGP-Politik

Die offiziellen Qualitätszeichen AOP und IGP sind landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einer engen und traditionellen Verbindung zu ihrem Ursprungsgebiet vorbehalten.

Offiziell zuständig für die Zulassung von Produkten und Führung des Registers der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geografischen Angaben (GGA/IGP) ist das Bundesamt für Landwirtschaft.[15]

Appellation d’Origine Protégée (AOP)

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB, französisch Appellation d’Origine Protégée, AOP) darf nur für Qualitätsprodukte verwendet werden, die im Ursprungsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt worden sind. AOP-Produkte der Schweiz sind:

Kandidaten für AOP

Folgende landwirtschaftlichen Erzeugnisse haben einen Antrag zur Registrierung als AOP gestellt:[16]

Indication géographique protégée (IGP)

Die geschützte geografische Angabe (GGA, französisch Indication géographique protégée (IGP)) dient zur Auszeichnung von traditionellen und typischen Spezialitäten einer klar definierten Region. Ein Produkt muss im Herkunftsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Beispielsweise darf das Fleisch für eine IGP-Wurst auch von Tieren stammen, die ausserhalb der Region aufgezogen wurden.[17] IGP-Produkte der Schweiz sind:[18]

Kandidaten für IGP

Folgende landwirtschaftlichen Erzeugnisse haben einen Antrag zur Registrierung als IGP gestellt:[23]

Wein

siehe Weinbau in der Schweiz

Griechische g. g. A.- und g. U.-Produkte

Stand März 2021

  • Patata Naxou Πατατά Νάξου (Kartoffel von der Insel Naxos) (g. g. A.)
  • Rodi Ermionis Ρόδι Ερμιόνις (Granatapfel aus Ermioni) (g. U.)
  • Ladotyri Mytilinis Λαδοτύρι Μυτιλήνης (Ladotyri aus Mytilini) (g. U.)
  • Kopanisti Κοπανιστί (g. U.)
  • Kalathaki Limnou Καλαθάκι Λίμνου (g. U.)
  • Kaseri Κασέρι (g. U.)
  • Feta Φέτα (g. U.)
  • Graviera Naxou Γραβιέρα Νάξου (g. U.)
  • Graviera Kritis Γραβιέρα Κρίτης (g. U.)
  • Graviera Agrafon Γραβιέρα Αγραφών (g. U.)
  • Kefalograviera Κεφαλογραβιέρα (g. U.)

Italienische g. g. A.- und g. U.-Produkte (Auswahl)

In Italien gibt es 315 Produkte (Stand Mai 2021) sowie 405 Weine mit geschützten Bezeichnungen.[24][25] Zudem tragen weitere 5335 Produkte die nationale Kennzeichnung Prodotto agroalimentare tradizionale (PAT).[26]

Polnische g. g. A.- und g. U.-Produkte

Zusammenfassung
Kontext
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Oscypki“ g. U. (geräucherter Schafskäse) aus der polnischen Tatra

Stand August 2014

  • Bryndza Podhalańska (g. U.)
  • Oscypek (g. U.)
  • Miód wrzosowy z Borów Dolnośląskich (g. g. A.)
  • Rogal świętomarciński (g. g. A.)
  • Wielkopolski ser smażony (g. g. A.)
  • Andruty kaliskie (g. g. A.)
  • Truskawka kaszubska (poln.) / Kaszëbskô malëna (csb.) (g. g. A.)
  • Redykołka (g. U.)
  • Wiśnia nadwiślanka (g. U.)
  • Fasola korczyńska (g. g. A.)
  • Miód kurpiowski (g. g. A.)
  • Podkarpacki miód spadziowy (g. U.)
  • Suska sechlońska (g. g. A.)
  • Kiełbasa lisiecka (g. g. A.)
  • Krupnioki śląskie (g. g. A.), seit 2016
  • Obwarzanek krakowski (g. g. A.)
  • Śliwka szydłowska (g. g. A.)
  • Jabłka łąckie (g. g. A.)
  • Chleb prądnicki (g. g. A.)
  • Karp zatorski (g. U.)
  • Miód drahimski (g. g. A.)
  • Kołocz śląski / kołacz śląski (g. g. A.)
  • Jabłka grójeckie (g. g. A.)
  • Fasola Wrzawska (g. U.)
  • Fasola Piękny Jaś z Doliny Dunajca / Fasola z Doliny Dunajca (g. U.)
  • Ser koryciński swojski (g. g. A.)
  • Jagnięcina podhalańska (g. g. A.)
  • Cebularz lubelski (g. g. A.)

Slowakische g. g. A.- und g. U.-Produkte

Stand August 2014

Spanische g. g. A.- und g. U.-Produkte

Tschechische g. g. A.- und g. U.-Produkte

  • Budějovické pivo (Budweiser Bier – Budweiser Budvar)[29]
  • Budějovický měšťanský var (Budweiser Bürgerbräu)[29]
  • Českobudějovické pivo (Böhmisch Budweiser Bier)[29]
  • Hořické trubičky (Höritzer Röllchen)[29]
  • Špekáček, eine in Tschechien verbreitete Speckwurst[30]
  • Karlovarské oplatky und Karlovarské trojhránky, deutsche Bezeichnung „Karlsbader Oblaten“, seit 2016 darf der Begriff „Karlsbader Oblaten“ nicht mehr für Waffeln verwendet werden, die der Spezifikation für „Karlovarské oplatky“ nicht entsprechen.[31]
  • Karlovarský suchar (Karlsbader Zwieback)[29]
  • Lomnické suchary (Lomnitzer Zwieback)[29]
  • Nošovické kysané zelí (Noschowitzer Sauerkraut)[29]
  • Pardubický perník (Pardubitzer Lebkuchen)[29]
  • Pohořelický kapr (Pohrlitzer Karpfen)[29]
  • Štramberské uši (Stramberger Ohren)[29]
  • Žatecký chmel (Saazer Hopfen)[29]
  • Olomoucký tvarůžek (Olmützer Quargel)

Ungarische g. g. A.- und g. U.-Produkte

(Stand Juli 2014)

  • Alföldi kamillavirágzat
  • Budapesti téliszalámi
  • Csabai kolbász / Csabai vastagkolbász
  • Gönci kajszibarack
  • Gyulai kolbász / Gyulai pároskolbász
  • Hajdúsági torma
  • Kalocsai fűszerpaprika örlemény
  • Magyar szürkemarha hús
  • Makói vöröshagyma / Makói hagyma
  • Szegedi fűszerpaprika-őrlemény / Szegedi paprika
  • Szegedi szalámi / Szegedi téliszalámi (Salami aus Szeged)
  • Szentesi paprika
  • Szőregi rózsatő

Afrikanische g. g. A.- und g. U.-Produkte

Der südafrikanische Rooibos-Tee hat im Juni 2021 als erstes afrikanisches Produkt den PDO- und PGI-Status erhalten.[32]

Herkunftsbezeichnungen Non-Food

Herkunftsbezeichnungen haben sich auch im Non-Food Bereich als Recht etabliert und werden von Gerichten in der gesamten EU anerkannt. So werden für Parfum, Duftwasser folgende Bezeichnungen als eingetragene Marken geführt.

  • Echt Kölnisch Wasser (Original Eau de Cologne) aus Köln[33]
  • Original Eau de Cologne unter Nr. 39978180.3 eingetragene Marke beim DPMA
  • Echt Kölnisch Wasser unter Nr. 39978178.1 eingetragene Marke beim DPMA

Herkunftshinweis „Made in …“

Neben den geschützten Herkunftsbezeichnungen wird auf vielen Produkten auf das Herstellungsland hingewiesen.

Beispiele

Einzelnachweise

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