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Gesetzlich geregelte Angabe zur Herkunft einer Ware Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Geografische Herkunftsbezeichnungen, Herkunftsangaben oder Ursprungsbezeichnungen sind Namen von Orten, Landschaften oder andere geografische Angaben, welche die Herkunft einer Ware bezeichnen. Sie geben im Geschäftsverkehr dem Käufer und Verbraucher einen Hinweis darauf, in welcher Gegend die Ware hergestellt oder verarbeitet wurde. Solche Angaben findet man nicht nur bei Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sondern auch bei Industriegütern und prinzipiell auch Dienstleistungen. Viele geografische Herkunftsangaben sind markenrechtlich oder durch Gesetze und Verordnungen geschützt und werden in der Werbung mit Siegeln und Logos angepriesen. In der Europäischen Union gibt es hunderte unionsweit nach einem einheitlichen System registrierte und geschützte Herkunftsangaben.
Aus manchen Bezeichnungen geht die Herkunft unmittelbar hervor, beispielsweise beim Nürnberger Lebkuchen. In anderen Fällen wird eine Bezeichnung, die an sich keinen Ort benennt, gleichwohl gedanklich damit verbunden – wie der Feta mit Griechenland. In anderen Fällen ist die geschützte Herkunft auch bei einer Ortsangabe nicht unmittelbar ersichtlich, so bei Parmigiano-Reggiano aus einem größeren Gebiet in Norditalien.
Herkunftsbezeichnungen konnten in vielen (nord-)europäischen Ländern auf nationaler Ebene lange Zeit wegen eines sogenannten Freihaltebedürfnisses nicht als Marke eingetragen werden. Weil markenrechtlicher Schutz deshalb nicht möglich war, wurden eine Reihe von Herkunftsbezeichnungen missbräuchlich bzw. für billige Imitate anderer Herkunft genutzt. Ein Beispiel war das Lübecker Marzipan, das unter dieser Bezeichnung bis zu Beginn der 1980er Jahre überwiegend südlich von Hannover produziert wurde. Im Gegensatz zum Original aus Lübeck wies diese Ware einen viel geringeren Mandelanteil auf (der Zuckeranteil war dafür umso höher), wodurch sie billiger produziert werden konnte.
Der Schutzrechtslücke wurde begegnet, indem man auf europäischer Ebene im Jahr 1992 erstmals Regeln „zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“ erließ. Die zugrundeliegende Verordnung (EWG) 2081/1992[1] wurde in den Jahren 2006 (Verordnung (EG) Nr. 510/2006[2]) und 2012 (Verordnung (EU) Nr. 1151/2012[3]) dann nochmals modifiziert und erweitert. Seit dem 13. Mai 2024 gilt die Verordnung (EU) 2024/1143[4], welche die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 aufgehoben hat.
Geografische Angaben, die in das Unionsregister der geografischen Angaben eingetragen sind, werden gemäß Artikel 26 Verordnung (EU) 2024/1143 rechtlich geschützt vor jedem Missbrauch des Namens oder Nachahmung, selbst wenn der richtige Herkunftsort angegeben ist oder wenn die Benennung in übersetzter Form erfolgt oder ein anderer Name von Zusätzen wie „nach […]er Art“ oder „Typ“ begleitet ist.
2006 wurden im Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006[5] neue grafische Zeichen bzw. Logos für EU-weit geschützte Herkunftsbezeichnungen festgelegt, die zunächst freiwillig verwendet werden konnten, um auf den Schutz der Herkunftsbezeichnung hinzuweisen. Seit 2012 sind diese Zeichen verpflichtend auf den Waren anzubringen. Sie stehen mit einem Textteil in allen 24 Amtssprachen der EU zur Verfügung und können in verschiedenen Bildformaten von einer Website der Europäischen Kommission als Druckvorlage heruntergeladen werden.[6]
Nationalstaatliche Vorbilder für den Schutz in der EU sind beispielsweise das seit 1935 in Frankreich und seit 1997 in der Schweiz bestehende AOC-Siegel, die DOP-, DOC- und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich. Der erste internationale Vorläufer war 1951 die Konvention von Stresa, die erste internationale Vereinbarung über Käsenamen, an der sich die sieben Länder Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und Schweiz beteiligten.
Unterschieden werden bei Vergabe der geschützten EU-Herkunftsbezeichnungen zwei Stufen: geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und geschützte geographische Angabe (g. g. A.).
Das EU-Qualitätssiegel garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) beschreibt ein traditionelles Herstellungsverfahren und ist keine Herkunftsbezeichnung, da es keine geographischen Herkunftsangaben beinhaltet. Beispielsweise wird das traditionell durch spontane Gärung gewonnene Bier Gueuze g. t. S. in der Regel nur in und um Brüssel produziert. Seine Herstellungsmethode ist geschützt, weil es sich um eine garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) handelt. Es könnte aber auch irgendwo anders produziert werden.[6] Die einzelnen Schritte vom Antrag bis zur Vergabe des Siegels sowie dessen Registrierung in der DOOR-Datenbank durchlaufen jedoch den gleichen Prozess wie bei den beiden geschützten Herkunftssiegeln g. U. und g. g. A. Auch das äußere Grundmuster des Siegels ist identisch.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U., engl. PDO) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise der Parmaschinken, der nach neueren Urteilen sogar in der Region Parma geschnitten werden muss. Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind beispielsweise Feta- und Manouri-Käse aus Griechenland, alle französischen AOP-Käse und alle italienischen DOP-Käse und andere DOP-Produkte, AOC-Produkte wie Käse, Oliven, Schinken, Würste und sogar einige regionale Brot-Sorten.
Andere Sprachen:
Für eine geschützte geografische Angabe (g. g. A., engl. PGI) ist es ausreichend, wenn bereits eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand.[3]
Andere Sprachen:
Die geschützten Bezeichnungen werden in das europäische „Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben“, kurz „EU-Qualitätsregister“, eingetragen, welches die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission führt.[8]
Beginnend mit 1. April 2019 wurde die Online-Datenbank eAmbrosia von der Europäischen Kommission in Betrieb gesetzt, die Informationen über geschützte Weine, Spirituosen und Lebensmittel in der Europäischen Union auflistet und die bisherigen drei verschiedenen Datenbanken: E-SPIRIT-DRINKS, DOOR und E-BACCHUS zum 31. Dezember 2019 ablöste.
Geografische Herkunftsangaben sind in Deutschland durch Regelungen im Markengesetz geschützt. Im 7. Teil des Markengesetzes wird der Schutz der geographischen Herkunftsangaben geregelt, welcher in drei Abschnitte unterteilt ist. Abschnitt 1 enthält die allgemeinen Schutzvorschriften (§§ 126–129 MarkenG). Abschnitt 2 enthält Vorschriften zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1143 (§§ 130–136 MarkenG). Der 3. Abschnitt enthält Regelungen über die Kompetenz, Rechtsverordnungen zu erlassen, die dem Schutz einzelner geographischer Herkunftsangaben dienen, sowie Verfahrensregelungen bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EU) 2024/1143 und Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung (§§ 137–139 MarkenG). Weitere Vorschriften, die den Schutz von geographischen Herkunftsangaben betreffen, wie Straf- und Bußgeldvorschriften, sind im 9. Teil des MarkenG (§§ 143–151 MarkenG) zu finden.
(Stand: 24. Juli 2024)
Alle 13 deutschen Qualitätsweinanbaugebiete siehe Weinbau in Deutschland#Anbaugebiete sowie
Stand: 24. Juli 2024
Alle 26 deutschen Landweingebiete siehe Weinbau in Deutschland#Anbaugebiete sowie
Stand 24. Juli 2024 [11]
siehe Weinbau in Österreich
In der Schweiz gibt es zwei geschützte Herkunftsbezeichnungen: Appellation d’Origine Protégée (AOP, geschützte Ursprungsbezeichnung) und Indication géographique protégée (IGP, geschützte geografische Angabe). Beide sind offizielle, staatlich geschützte Bezeichnungen, die von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert werden. Für jedes Produkt gibt es ein exaktes Pflichtenheft, in dem die Qualität und die regionstypischen Eigenschaften definiert sind. Am 7. Mai 2013 wurde die Bezeichnung Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) durch Appellation d’Origine Protégée (AOP) ersetzt.
Die beiden Herkunftsbezeichnungen werden in der Schweiz von der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP[12] vertreten. Die Organisation verfolgt folgende Ziele:
Die offiziellen Qualitätszeichen AOP und IGP sind landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einer engen und traditionellen Verbindung zu ihrem Ursprungsgebiet vorbehalten.
Offiziell zuständig für die Zulassung von Produkten und Führung des Registers der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geografischen Angaben (GGA/IGP) ist das Bundesamt für Landwirtschaft.[13]
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB, französisch Appellation d’Origine Protégée, AOP) darf nur für Qualitätsprodukte verwendet werden, die im Ursprungsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt worden sind. AOP-Produkte der Schweiz sind:
Folgende landwirtschaftlichen Erzeugnisse haben einen Antrag zur Registrierung als AOP gestellt:[14]
Die geschützte geografische Angabe (GGA, französisch Indication géographique protégée (IGP)) dient zur Auszeichnung von traditionellen und typischen Spezialitäten einer klar definierten Region. Ein Produkt muss im Herkunftsgebiet entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden. Beispielsweise darf das Fleisch für eine IGP-Wurst auch von Tieren stammen, die ausserhalb der Region aufgezogen wurden.[15] IGP-Produkte der Schweiz sind:[16]
Folgende landwirtschaftlichen Erzeugnisse haben einen Antrag zur Registrierung als IGP gestellt:[21]
siehe Weinbau in der Schweiz
Stand März 2021
In Italien gibt es 315 Produkte (Stand Mai 2021) sowie 405 Weine mit geschützten Bezeichnungen.[22][23] Zudem tragen weitere 5335 Produkte die nationale Kennzeichnung Prodotto agroalimentare tradizionale (PAT).[24]
Stand August 2014
Stand August 2014
(Stand Juli 2014)
Der südafrikanische Rooibos-Tee hat im Juni 2021 als erstes afrikanisches Produkt den PDO- und PGI-Status erhalten.[30]
Herkunftsbezeichnungen haben sich auch im Non-Food Bereich als Recht etabliert und werden von Gerichten in der gesamten EU anerkannt. So werden für Parfum, Duftwasser folgende Bezeichnungen als eingetragene Marken geführt.
Neben den geschützten Herkunftsbezeichnungen wird auf vielen Produkten auf das Herstellungsland hingewiesen.
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