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Bestandteil von Ortsnamen, der auf das Vorhandensein eines Bads hinweist Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bad ist im deutschen Sprachraum ein häufiger Bestandteil von Ortsnamen, der auf das Vorhandensein eines Kurbads, insbesondere eines Heilbads, hinweist.
Als geschütztes Prädikat dürfen in Deutschland nur staatlich anerkannte Heilbäder den Städtebeinamen Bad erhalten. Dieser ist indes nicht zwangsläufig an den Status einer selbständigen Gemeinde gekoppelt, sondern kann auch von Stadtteilen geführt werden, wie z. B. Bonn-Bad Godesberg oder Stuttgart-Bad Cannstatt. Unter bestimmten Umständen ist es aber möglich, dass ein Ort auch nach Aberkennung des Prädikats „staatlich anerkanntes Heilbad“ den Ortsnamenszusatz „Bad“ weiterführen darf und in Ortsnamenslisten weiter unter „B“ wie „Bad“ alphabetisch eingereiht bleibt. Als Begründung für die „pragmatische“ Regelung wurde 2013 angeführt: „Der Aufwand und die Kosten etwa für die Änderung von Vereinsfahnen und Uniformen, die Umstellung von Fahrplänen, Karten oder Ortsschildern stehen in keinem Verhältnis zu einem wie auch immer gearteten Nutzen beim Wegfall des Namenszusatzes ‚Bad‘.“[1]
In Österreich sind Heilbäder, Thermalbäder oder Luftkurorte dann dazu berechtigt, diesen Titel zu tragen, wenn er ihnen von der jeweiligen Landesregierung verliehen worden ist.
Auswahl von gemeinen Figuren, die einen Badeort darstellen:
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