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Das Amt Langen-Schwalbach mit Sitz in Langenschwalbach (seit 1927 Bad Schwalbach) war eines von 28 Ämtern im Herzogtum Nassau, die 1816 zum Zwecke der lokalen Verwaltung geschaffen wurden. An der Spitze des Amtes stand als örtlicher Statthalter des Herzogs ein Amtmann. Es wurde als eines von drei Ämtern, die aus dem rechtsrheinischen Teil der Niedergrafschaft Katzenelnbogen gebildet wurden. Diese war nach den Napoleonischen Kriegen und dem Wiener Kongress an das Herzogtum Nassau gefallen. Nach dem Deutschen Krieg wurde es von Preußen annektiert. Die Ämter hatten neben Verwaltungsaufgaben auch die Niedere Gerichtsbarkeit inne bzw. dienten später als erstinstanzliches Gericht. An ihrer Spitze stand ein vom jeweiligen Herrscher eingesetzter Amtmann.
Das Amt Hohenstein hatte seit 1729 seinen Sitz in Langenschwalbach. Es handelte sich um eines der vier Ämter der Niedergrafschaft Katzenelnbogen. Es bestand aus Langenschwalbach, Gronau, sowie dem „Geroldsteiner Lehn“ (Ober- und Nieder-Fischbach etc.).[1]
Aus dem rechtsrheinischen Teil der Niedergrafschaft schuf Napoleon 1806, von nassauischen Gebieten umgeben, ein Pays réservé de Catzenellenbogen mit Verwaltungssitz in Langenschwalbach. Die auf dem Wiener Kongress (1815) eingeleitete Restauration von Gebietsansprüchen kam für dieses Territorium erst nach zeitaufwändigen Verhandlungen zum Abschluss. Dabei tauschte Victor Amadeus, der letzte Landgraf von Hessen-Rotenburg, seine Rechte auf die Niedere Grafschaft Katzenelnbogen gegen anderweitigen Mediatbesitz in Preußen (Fürstentum Corvey und Herzogtum Ratibor). Preußen wiederum tauschte mit dem Herzogtum Nassau die dem früheren Pays réservé entsprechenden Teile der Niedergrafschaft und damit das Amt Hohenstein gegen das Amt Asbach mit 27 Ortschaften sowie gegen 27 weitere Ortschaften in den Bezirken der Ämter Siegen, Netphen und Irmgarteichen. Dieser Gebietstausch wurde durch das herzogliche Besitzergreifungspatent vom 17. Oktober 1816 und zwei Entlassungspatente gleichen Datums vollzogen.[2]
In der Folge wurde durch Landesherrliches Edict vom 17. Dezember 1816 die Gliederung der Niedergrafschaft und ihrer Umgebung in Ämter geregelt. Drei herzogliche Ämter wurden neu geschaffen, darunter das Amt Langen-Schwalbach, das mit dem Beginn des Jahres 1817 die Arbeit aufnehmen sollte.[3] Zum Amt Langen-Schwalbach gehörten demnach folgende 35 Ortschaften:[1]
Das Amt hatte sowohl die Aufgabe einer Verwaltungsbehörde als auch die eines erstinstanzlichen Gerichtes.
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt folgendes an:[4]
Im Jahr 1836 wurde das Amt Langenschwalbach wie folgt beschrieben:[5]
„Amt Langenschwalbach. Von den 69.993 Morgen dieses Amtes sind 190 Morgen Gebäudestellen, 83 Morgen Gärten, 20.770 Morgen Ackerland, 5.207 Morgen Wiesen, 5 Morgen Weiher, 34.263 Morgen Waldungen, 8.362 Morgen Dreschland und Waideplätze und 1.113 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften. In den 1.720 Wohnhäusern leben in 2.500 Familien 10.300 Menschen, unter welchen 7.240 Evangelische, und 333 Juden sind.
Langenschwalbach, unter 25° 44' 30" Länge und 50° 8' 45" Breite, 1 3⁄4 Meilen nordwestlich von Wiesbaden wird öfter auch Schwalbach genannt, es liegt an der Nordseite des Taunus in einem Thale, auf beiden Seiten des Münzbaches, welcher, von der linken Seite, in die Aar oder Aarde fließt, die offene, beträchtlich lange Stadt hat 3 Kirchen eine Sinagoge, etwa 300 zum Theil schön gebauete und große Häuser und an 1.900 Einwohner. Der Ort ist besonders durch seine drei Mineralbrunnen (welche Wein-, Stahl- und Paulinenbrunnen heißen) bekannt. Jährlich werden von hier etwa 250.000 Krüge voll Mineralwasser versendet. 1⁄4 Meile nördlich von Langenschwalbach liegt das Dorf Adolfseck mit den Trümmern einer Burg.
Laufenselden, 5⁄4 Meilen nordnordwestwärts von Langenschwalbach, Dorf mit 1.040 Einwohnern.
Schlangenbad, 3⁄4 Meilen südlich von Langenschwalbach, 5⁄4 Meilen westwärts von Wiesbaden, in einem Thale des Taunus, Dorf mit 220 Einwohnern. Die hiesigen Badequellen haben eine Wärme von 22 Grad.“
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau. 1847 gibt folgendes an:[6]
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft.[7] Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Langen-Schwalbach wurden vom Kreisamt Langen-Schwalbach wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Langenschwalbach. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.[8]
Kurz vor der Annektierung durch Preußen gibt des Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau. 1866[9] folgendes an:
Amtsgemeinde | Fam- ilien | Ein- wohner |
---|---|---|
1) Langenschwalbach, Stadt und Amtssitz, die beiden Hofmannsmühlen, die Bischofs- und Ohlsmühle, 3 Lohmühlen, eine Knochenmühle, 8 Mineralbrunnen (Wein-, Stahl-, Paulinen-, Adelheid-, Ehe, Neu-, Linden- und Brodelbrunnen), ein Eisenhammer. | 558 | 2401 |
2) Adolphseck, mit Schloßruine, die Damm-, Frankenberger- und eine Lohmühle. | 36 | 147 |
3) Algenroth. | 24 | 85 |
4) Bärstadt. | 130 | 490 |
5) Dickschied, mit Gerolstein, die Mai-, Bremerische und Kreulichsmühle mit einer Oelmühle. | 95 | 413 |
6) Egenroth, Gronauerhof. | 71 | 262 |
7) Fischbach. | 68 | 254 |
8) Grebenroth, das Kloster Gronau, der Hof Schwallschied, die Klauser- und die Gronauermühle. | 78 | 275 |
9) Hausen vor der Höhe. | 100 | 358 |
10) Heimbach. | 51 | 193 |
11) Hettenhain, eine Mühle. | 71 | 275 |
12) Hilgenroth. | 35 | 124 |
13) Hohenstein, Ruine Hohenstein, der Gieshübeler Hof, die große Herrnmühle. | 93 | 396 |
14) Huppert. | 53 | 235 |
15) Kemel. | 109 | 432 |
16) Langenseifen. | 79 | 260 |
17) Langschied, Schönbergerhof. | 62 | 204 |
18) Laufenselden, Stegerhof, die Brühl-, Schall-, horns-, Oel-, Neu- und Bongesmühle. | 323 | 1155 |
19) Lindschied. | 58 | 218 |
20) Mappershain, Erlenhof. | 42 | 151 |
21) Martenroth. | 22 | 72 |
22) Nauroth, Wispermühle. | 69 | 260 |
23) Niedergladbach, die Maßenmühle. | 78 | 340 |
24) Niedermeilingen. | 81 | 284 |
25) Obergladbach, Mapperhof. | 74 | 280 |
26) Obermeilingen. | 28 | 94 |
27) Ramschied | 48 | 183 |
28) Schlangenbad, Mineralquelle, die mittlere und untere Mühle. | 51 | 286 |
29) Springen, die Riesen-, Dornbacher- und Springenmühle und der Dornbacherhof. | 84 | 326 |
30) Wambach, die Schanze, die Dauersmühle | 100 | 331 |
31) Watzelhain. | 61 | 221 |
32) Wisper. | 34 | 134 |
33) Zorn. | 91 | 340 |
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen werden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Langen-Schwalbach bildet 1867 gemeinsam mit dem Wehen und Idstein den Untertaunuskreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung werden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurden zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Langenschwalbach gebildet.[10]
Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte, dass „die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“ bleiben.[11] Die ehemaligen Ämter bilden die drei Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates. Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 gehörten die Amtsstrukturen endgültig der Vergangenheit an.[12]
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