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Worttrennung:
- Ein·spruch, Plural: Ein·sprü·che
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nʃpʁʊx]
- Hörbeispiele: Einspruch (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wortmeldung, mit der die eigene Ablehnung einer Sache ausgedrückt und versucht wird, diese zu verhindern
- [2] Recht: ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfahren oder Verwaltungsakte
Herkunft:
- Derivation des veralteten Verbs einsprechen[1]
Synonyme:
- [1] Intervention, Verwahrung, Veto
- [2] österreichisch, schweizerisch: Einsprache
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Einwand, Protest, Widerrede, Widerspruch
- [2] Berufung
Gegenwörter:
- [1] Einverständnis, Zustimmung
Oberbegriffe:
- [2] Rechtsbehelf, Rechtsmittel
Unterbegriffe:
- [2] Wahleinspruch
Beispiele:
- [1] „In den siebziger Jahren brachte das große Erschrecken über die Grenzen des Wachstums radikale Einsprüche gegen Konsumismus und die Zerstörung von Stadt und Natur hervor.“[2]
- [2] „Das Berufungsgericht der Provinz Ontario lehnte am Freitag den Einspruch Schreibers gegen seine Auslieferung ab.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] (gegen etwas) Einspruch erheben
- [2] (gegen etwas) Einspruch einlegen
Wortbildungen:
- beeinspruchen, Einspruchsfrist, Einspruchsrecht
Übersetzungen
[1] Wortmeldung, die Ablehnung ausdrückt
[2] Recht: ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfahren oder Verwaltungsakte
- [2] Wikipedia-Artikel „Einspruch“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Einspruch“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einspruch“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Einspruch“
- [2] The Free Dictionary „Einspruch“
- [1, 2] Duden online „Einspruch“
Quellen:
Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 4. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-04074-2
Mathias Greffrath: Im Schatten des Kulturministers. In: Die Zeit. Nummer 33, 6. August 1998 (zitiert nach Online-Version, abgerufen am 17. Juli 2013)