[1] Eine Lüftungsanlage saugt Raumluft als Abluft durch ein Abluftgitter aus dem Raum an und führt diese als Fortluft in das Freie.
[1] „Abluft aus Räumen mit Lasten (Stoff-, Feuchte-, Wärmelasten) darf als Umluft nur dann genutzt werden, wenn Gesundheitsgefahren und Belästigungen ausgeschlossen werden können. Abluft aus Sanitärräumen, Raucherräumen und Küchen darf nicht als Zuluft genutzt werden.“[1]
[1] „Ob sie mit Umluft oder mit Abluft arbeiten – Abzugshauben in der Küche müssen mit der Wohnungslüftung harmonieren.“[2]