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Die Möglichkeit zweisprachiger Ortsbezeichnungen in Polen hatte ein 2005 vom Parlament verabschiedetes Gesetz geschaffen. Es sieht ferner vor, dass in Gebieten mit nationalen Minderheiten ihre Muttersprache als Hilfssprache bei Behördengängen zugelassen werden könne. 17 Gemeinden mit deutscher Minderheit hatten sich nach Angaben des polnischen Innenministeriums bereits angemeldet. Sieben weitere bemühen sich um die Aufnahme ins Register. In Polen leben rund 150.000 Deutschstämmige, vor allem in Schlesien. Um ähnliche Erleichterungen bemühen sich auch Ortschaften mit belarussischer, litauischer, lemkischer und kaschubischer Minderheit.
Zweisprachige Ortsnamen wurden inzwischen auch in den kaschubischen Gemeinden Stężyca und Chmielno eingeführt. Erste Ortschaft war dabei Szymbark, auf Kaschubisch lautet der Ortsname „Szimbark“. Die Genehmigungen für diese Gemeinden haben allerdings keinen direkten Bezug zum Minderheitengesetz. Die Kaschuben gelten nämlich weder als eine nationale noch eine ethnische Minderheit. Dafür aber ist ihre Sprache als Regionalsprache anerkannt worden. In ganz Polen werden derzeit 52 Gemeinden den Anforderungen bezüglich zweisprachiger Ortsnamen gerecht, davon liegen 27 in der Woiwodschaft Opole.
Obwohl nur Namen aus der Zeit 1933 bis 1945 ausdrücklich nicht erlaubt sind, zeigte sich, dass die zuständige Kommission auch darüber hinaus willkürlich über die Einführung von Namen in den Minderheitensprachen entscheidet. So verhinderte sie beispielsweise auch die Wiedereinführung von Namen, die vor 1933 eingeführt wurden. Dadurch zeigt sich eine deutliche Bevormundung der Minderheiten sowie eine Einschränkung der Selbstbestimmungsrechte der Minderheiten. Gleichzeitig verhindern die aktuellen Regelungen auch die Einführung moderner und neuer Namen oder Änderungen von Namen. Dies ist besonders problematisch, da neugegründete Orte oder andere neuentstandene topographische Objekte somit keine Namen in den Minderheitensprachen erhalten können. Dies bedeutet, dass die Minderheiten nur eingeschränkt ihre Kultur und Sprache pflegen können, sie dazu gezwungen sind, in vergangenen Zeiten zu verharren. Jedoch zeichnen sich lebendige Sprachen gerade dadurch aus, dass sie sich verändern.
Zweisprachige Ortsschilder dürfen in genannten Gemeinden erst aufgestellt werden, wenn die deutschen Ortsbezeichnungen/Straßennamen gemäß der Verordnung über zweisprachige Orts- und Lagebezeichnungen Dwujęzyczne nazewnictwo geograficzne offiziell genehmigt wurden. Dafür muss der Gemeinderat der Einführung der deutschen Bezeichnungen zustimmen und es müssen die Genehmigungen des Woiwoden sowie des polnischen Innenministeriums (MSWiA) vorliegen. Zwar muss die Gemeindebevölkerung nur befragt werden, wenn der Anteil der deutschen Minderheit an der Bevölkerung unter 20 % liegt, doch setzen auch die Gemeinden mit über 20 % auf freiwillige Umfragen. Bisher wurden die Verordnung und damit das Recht auf zweisprachige Ortsschilder nach und nach in den Gemeinden Radlau / Radłów, Czissek / Cisek, Leschnitz / Leśnica, Tarnau / Tarnów Opolski, Chronstau / Chrząstowice, Stubendorf / Izbicko, Guttentag / Dobrodzień, Himmelwitz / Jemielnica, Colonnowska / Kolonowskie, Kranowitz / Krzanowice, Ujest / Ujazd, Zülz / Biała, Zembowitz / Zębowice, Klein Strehlitz / Strzeleczki, Comprachtschütz / Komprachcice, Groß Döbern / Dobrzeń Wielki, Oberglogau / Głogówek, Lugnian / Łubniany, Proskau / Prószków, Gogolin / Gogolin, Birawa / Bierawa, Reinschdorf / Reńska Wieś, Turawa / Turawa, Kieferstädtel / Sośnicowice sowie für Lubowitz / Łubowice, einen Ortsteil von Rudnik eingeführt.[1]
Die zweisprachigen Ortsschilder sind wie die bisherigen grün gehalten und weiß beschriftet. Unter dem polnischen Ortsnamen steht in gleicher Schriftgröße der deutsche. In der Gemeinde Czissek wurden zu den alten Ortsschildern zusätzlich deutschsprachige Schilder angehängt. Ob das Anbringen getrennter Schilder dem polnischen Minderheitengesetz entspricht, ist aber unklar. Zwar waren deutschsprachige Ortsschilder seit 2005 erlaubt, es hatte bis 2008 jedoch keine berechtigte Gemeinde von den Behörden Geld für die Aufstellung von deutschsprachigen Ortsschildern erhalten. Erst für das Jahr 2008 wurden erstmals 250.000 Złoty für die Herstellung und Aufstellung von Ortsschildern eingeplant. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass die Gemeinde Radlau/Radłów im Herbst 2008 die ersten deutschsprachigen Ortsschilder aufstellen wird. Am 4. September 2008 erhielt dann Lubowitz/Łubowice als erster Ort deutschsprachige Ortstafeln. Am 12. September 2008 folgte die Gemeinde Radlau/Radłów als erste Kommune in Polen mit der feierlichen Enthüllung zweisprachiger Ortsschilder.[2][3] Am 15. September 2008 wurden in der Gemeinde Czissek/Cisek deutschsprachige Ortsschilder aufgestellt.
Zusätzliche Straßennamen in deutscher Sprache wurden bisher von keiner Gemeinde beantragt. Jedoch gibt es schon seit der politischen Wende in Polen 1989 auch privat finanzierte zweisprachige Begrüßungstafeln (u. Ä.).
Solche öffentlichen Symbole der Zweisprachigkeit und der deutschen Minderheit sind in Polen nicht unumstritten; es blieb aber meist bei Drohungen, (neue) deutschsprachige Schilder oder Inschriften zu zerstören.[4] Gegner der Minderheitengesetze sahen sich 2004 in ihren Befürchtungen – die Minderheit untergrabe die staatsrechtliche Souveränität Polens im Oppelner Land – bestätigt, als der Starost von Strzelce Opolskie – selbst Mitglied der Minderheit – das obligatorische polnische Staatswappen an seinem Amtsgebäude durch das Landkreiswappen und ein zweisprachiges Informationsschild ersetzte, was eine Straftat darstellt, die mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe geahndet wird[5], und sogar zu einer Sejm-Debatte[6] und der Distanzierung anderer Minderheitsvertreter führte.[7]
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