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Behörde der kroatischen Staatsanwaltschaft Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
USKOK (kroatisch Ured za suzbijanje korupcije i organiziranog kriminaliteta; deutsch Behörde zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität) ist eine auf die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität spezialisierte Behörde der kroatischen Staatsanwaltschaft (kroat. Državno odvjetništvo Republike Hrvatske, DORH). USKOK wurde 2001 gegründet, infolge der Einsicht, dass dem Phänomen der Korruption und der organisierten Kriminalität erhöhte und systematische Aufmerksamkeit in all ihren Segmenten geschenkt werden sollte, sowohl durch Bildung, Prävention als auch durch gezielte Korruptionsbekämpfung.[1]
Der Sitz der Behörde ist in Zagreb. Der Zuständigkeitsbereich der Behörde erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet Kroatiens. Die Leitung der Tätigkeiten der Behörde untersteht dem Direktor, welcher vom Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien nach vorheriger Einholung der Meinung des Justizministers und des Kollegiums der Staatsanwälte ernannt wird. Zum USKOK-Direktor kann der Vize-Generalstaatsanwalt beziehungsweise ein Gespanschafts-Staatsanwalt oder dessen Vertreter ernannt werden, wenn dieser die Kriterien zur Ernennung als Vize-Generalstaatsanwalt erfüllt. Das Mandat des Direktors dauert vier Jahre mit der Möglichkeit zur erneuten Nominierung. Bei der Erfüllung der Amtspflichten verfügt der Direktor über die Rechte und Pflichten eines Staatsanwalts. Die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft innerhalb von USKOK werden durch den Direktor und dessen Vertreter erfüllt. Diese werden von höheren Beratern, Beratern und Fachexperten in ihrer Tätigkeit unterstützt. Derzeitiger USKOK-Direktor ist Dinko Cvitan.[2] Der kroatische Generalstaatsanwalt ist zurzeit Mladen Bajić.[3]
Seit 2009 bestehen USKOK-Pendants sowohl bei der kroatischen Kriminalpolizei, als auch im kroatischen Justizwesen. Im Direktorat der kroatischen Kriminalpolizei wurde der Sonderbehörde absichtlich eine ähnlich lautende Bezeichnung verliehen: Polizeiliche nationale USKOK-Behörde (kroat. Policijski nacionalni USKOK, PNUSKOK). Im Justizwesen wurden Gerichtsabteilungen für Kriminalfälle in der Zuständigkeit von USKOK eingerichtet (kroat. Sudski odjeli za postupanje u predmetima kaznenih djela iz nadležnosti USKOK-a).[4]
USKOK beschäftigt sich mit der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität. Im Gesetz über die Errichtung der USKOK-Behörde sind alle Straftaten aufgeführt, die in deren Zuständigkeit fallen. Alle anderen Straftatsarten liegen im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft.
Die Behörde übernimmt die Aufgaben der Staatsanwaltschaft u. a. für die folgenden Strafdelikte (die genauen Deliktsdefinitionen werden im kroatischen Strafgesetzbuch aufgeführt):
Die Behörde ist ebenfalls für die Strafprozessführung gegen die Organisatoren von Gruppen oder kriminellen Organisationen in den folgenden Bereichen zuständig: Verübung von Straftaten, deren Anstiftung, unerlaubter Goldhandel, Hintergehung der Zollaufsicht.
Auch für die folgenden Straftaten in Zusammenhang mit der Verübung einer Straftat ist USKOK zuständig: Unterschlagung gesetzeswidrig erlangter Mittel, Beweisverhinderung, Erpressung rechtsstaatlicher Amtsträger, Behinderung eines Amtsträgers bei der Ausführung amtlicher Pflichten, Aggression gegenüber einer Amtsperson, Aufdeckung der Identität eines geschützten Zeugen.
Die strafrechtlichen Begriffe einer Gruppe bzw. einer kriminellen Organisation sind durch die Strafgesetzordnung geregelt. Eine Gruppe von Menschen besteht aus wenigstens drei Personen, die zur dauerhaften oder zeitweiligen Verübung von Straftaten verbunden sind, wobei jede dieser Personen einen Anteil an der Verübung der Straftat trägt. Unter einer kriminellen Organisation versteht man die strukturierte Vereinigung von zumindest drei Personen, welche über einen gewissen Zeitraum besteht und mit dem gemeinsamen Ziel der Verübung eines oder mehrerer Straftaten tätig ist, zur Erlangung eines direkten oder indirekten finanziellen oder anderen materiellen Nutzens oder mit dem Ziel der Erfüllung und Beibehaltung der Aufsicht über einzelne wirtschaftliche oder andere Tätigkeiten, wobei es sich hierbei um Straftaten im Ausmaß einer Gefängnisstrafe von zumindest vier Jahren handelt. Kriminelle Organisationen stellen die Grundlage des Begriffes der organisierten Kriminalität dar.
Alle Institutionen der Staatsgewalt und alle rechtlichen Personen, die in deren Umfeld oder bei der Erledigung deren Tätigkeiten Umstände und Details in Erfahrung bringen, die auf eine Straftat in der Zuständigkeit von USKOK hindeuten, sind insbesondere im Falle mutmaßlicher krimineller Tätigkeiten von zumindest drei Personen dazu verpflichtet eine Strafanzeige vorzunehmen oder USKOK zu verständigen.
Alle Akten in der Zuständigkeit von USKOK unterliegen strenger Geheimhaltung.
Strafverfahren für Straftaten in der Zuständigkeit von USKOK werden von den Gespanschafts-Gerichtshöfen in Zagreb, Osijek, Rijeka und Split durchgeführt.
In der Folge werden einige der medial-bekannteren USKOK-Operationen angeführt, deren strafrechtliche Aufarbeitung teilweise noch nicht abgeschlossen wurde:
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