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Gremium zu Beratung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen wurde am 7. November 2014 vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas eingesetzt, um das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Verbraucherfragen zu beraten. Er tagt regelmäßig in Berlin und verfügt dort über eine eigene Geschäftsstelle. Der Sachverständigenrat ist unabhängig und besteht aus neun Mitgliedern.[1]
Im April 2013 wurde von Verbraucherexperten vorgeschlagen, die Verbraucherpolitik in Deutschland mehr evidenzbasiert zu gestalten und einen unabhängigen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen einzurichten.[2] Dieser Vorschlag wurde im November 2013 in den Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode des Bundestages des Kabinetts Merkel III aufgenommen und im November 2014 umgesetzt.[3] Der Sachverständigenrat wird vom BMJ mit jährlich 480.000 € finanziert.
Nach dem Koalitionsvertrag der Parteien der Bundesregierung von Februar 2018 wird die Arbeit des Sachverständigenrats in der Legislaturperiode fortgesetzt.[4]
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen soll die Situation von Verbrauchern und die entsprechenden Entwicklungstendenzen, Fehlentwicklungen und Korrekturmöglichkeiten darstellen. Ferner sollen auch Zukunftsthemen identifiziert werden.[5] Er erarbeitet Handlungsempfehlungen für die Verbraucherpolitik und die Verbraucherinformation und überprüft verbraucherpolitische Instrumente und Maßnahmen. Darüber hinaus kann er jederzeit weitere Expertisen und Stellungnahmen abgeben. Er legt Gutachten zur Lage der Verbraucher in Deutschland zu wichtigen verbraucherrelevanten Themen und Entwicklungen vor. Der Sachverständigenrat stellte nach seiner Einsetzung für den Themenbereich digitale Welt[6] in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit. Themen des Jahres 2016 waren u. a. die Chancen und Risiken der Crowdfinanzierung, die Weiterentwicklung des Verbraucherrechts in der digitalen Welt sowie die Digitale Souveränität.[7]
Die folgenden neun Personen waren Mitglieder des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen in dessen erster Berufungsperiode:[1]
Die folgenden neun Personen sind Mitglieder des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen in dessen zweiter Berufungsperiode[11]
Am 19. Januar 2016 legte der Sachverständigenrat Arbeitsergebnisse und Empfehlungen zur digitalen Welt vor, nach denen die Informationsqualität verbessert, die Kompetenz der Verbraucher gestärkt und die rechtliche Sicherung persönlicher Daten garantiert werden sollen[14] vor. In der Presse wurden diese Arbeitsergebnisse teilweise als „sehr allgemein“ gehalten bewertet[15] und in einem Fall als „Plattitüden“[16] bezeichnet. Laut einer Recherche des Spiegel bleibt der Sachverständigenrat hinter den Erwartungen an ein Expertengremium zurück: „Zwar treffen sich die Experten alle vier bis sechs Wochen im Ministerium zur Beratung. Dafür erhalten sie auch eine Aufwandsentschädigung von etwa tausend Euro im Monat zuzüglich Spesen und Reisekosten. Doch allzu viel ist dabei nicht herausgekommen. Ministeriale halten die Verbraucherweisen inzwischen eher für Selbstdarsteller, die ihr Amt nutzen, um sich wichtig zu machen.“[17]
Am 1. Dezember 2016 veröffentlichte der Rat ein Gutachten „Verbraucherrechtspolitik 2.0 – Verbraucher in der digitalen Welt“.[18][19] Darin fordert der Sachverständigenrat, das Verbraucherrecht an das digitale Zeitalter anzupassen, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Dienstleistungen herzustellen. Insgesamt schlägt der Sachverständigenrat elf Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor. Diese reichen von Gesetzesänderungen über die Neudefinition von Rechtsbeziehungen, einem Gesetz zur Regelung von Algorithmen bis hin zu neuen Forschungsansätzen.[20] Das Gutachten wurde in der Öffentlichkeit positiv aufgenommen; es enthalte „eine ganze Reihe konkreter Vorschläge, wie eine wirksame Regulierung aussehen sollte“.[21] Darauf aufbauend erarbeitete der Sachverständigenrat ein Gutachten zum Thema „Digitale Souveränität“, das er am 29. Juni 2017 vorlegte. Das Gutachten beschäftigt sich mit Aspekten der Verbraucherkompetenz, der Regulierung sowie verbraucherfreundlicher Technologie in der digitalen Welt und enthält entsprechende Handlungsempfehlungen für die Politik. Dazu gehört u. a. die Forderung nach einem Datenportal, das Verbrauchern die Möglichkeit geben soll, einen Überblick über den individuellen Datenfluss zu erhalten und darüber hinaus auch die von den Anbietern genutzten persönlichen Daten zu löschen oder zu ändern.[22][23]
Am Ende seiner ersten Berufungsperiode veröffentlichte der Sachverständigenrat am 31. Oktober 2018 ein Gutachten „Verbrauchergerechtes Scoring“, unterteilt in Bonitäts-Scoring, Telematik-Tarife in der Kfz-Versicherung sowie Vergünstigungen für bestimmte gesundheitsbezogene Verhaltensweisen in der Krankenversicherung. Damit sollen Scoring-Algorithmen für Verbraucher transparent, verständlich (Offenlegung einfließender Merkmale) und diskriminierungsfrei werden, die Qualität von Scoring-Verfahren gesichert und die staatliche Aufsicht gestärkt werden.[24][25][26]
Die Bundesministerin Katarina Barley berief zum 1. Dezember 2018 die Mitglieder der zweiten Berufungsperiode. Der Sachverständigenrat wählte am 10. Dezember 2018 Peter Kenning zum Vorsitzenden, Louisa Specht-Riemenschneider zur stellvertretenden Vorsitzenden und präsentierte im Dezember 2019 ein Konzept für Haus- und Wohnungseigentümer zum verbesserten Schutz vor zunehmenden Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmungen.[27] Am 20. April 2021 veröffentlichte der Sachverständigenrat erstmalig ein umfassendes Gutachten zur Lage der Verbraucher in Deutschland.[28]
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