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deutscher Rechtshistoriker und Hochschullehrer; Rektor in Marburg und Breslau Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Carl Georg Rudolf Leonhard (* 26. Dezember 1851 in Breslau; † 1. Januar 1921 ebenda) war ein deutscher Rechtshistoriker und Hochschullehrer in Göttingen, Halle, Marburg und Breslau.
Rudolf Leonhard stammte aus einer jüdischen Juristenfamilie. Sein Vater war der Rechtsanwalt Sigismund Aronson Leonhard. Rudolf Leonhard besuchte das Maria-Magdalenen-Gymnasium zu Breslau und die Gymnasien zu Beuthen und Brieg. Ab Ostern 1869 studierte er Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, wo er Mitglied des Corps Rhenania Heidelberg wurde.[1] Bei Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges meldete er sich als Kriegsfreiwilliger zur Preußischen Armee. Nach dem Krieg setzte er sein Studium an der Hessischen Ludwigs-Universität und der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin fort. In Berlin wurde er 1874 zum Dr. iur. promoviert. Als Gerichtsassessor bereitete er seine akademische Laufbahn vor. 1878 habilitierte er sich in Berlin. Bereits 1880 ging er als a.o. Professor an die Georg-August-Universität Göttingen. 1884 wurde er als o. Professor an die Friedrichs-Universität Halle berufen. 1885 wechselte er an die Philipps-Universität Marburg auf den Lehrstuhl für Römisches Recht, Zivilprozessrecht, Preußisches Landrecht und Juristische Fachsprache. Für das akademische Jahr 1891/92 wurde er zum Rektor der Philipps-Universität gewählt. In seiner Rektoratsrede am 18. Oktober 1891 befasste er sich mit der Bedeutung des Kanonischen Rechts für das Verständnis des Reichszivilprozesses.[2] Im Nebenamt hielt Leonhard rechtshistorische Lehrveranstaltungen an der 1894 begründeten Archivschule ab. 1895 kehrte Leonhard ins heimatliche Breslau zurück, als Lehrstuhlinhaber für Römisches Recht an der Königlichen Universität Breslau. 1896 wurde er zum Geh. Justizrat ernannt. 1902/03 war er wiederum Rektor.[2] 1907/08 als Kaiser Wilhelm Professor an die Law School der Columbia University eingeladen, hielt er Vorlesungen über bürgerliches Recht. Die Universität verlieh ihm die juristische Ehrendoktorwürde.
Rudolf Leonhard verband in seiner Forschung Zivilrecht und Römisches Recht. Besonders widmete er sich dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das seit der Deutschen Reichsgründung diskutiert wurde.
Der Rechtswissenschaftler Franz Leonhard und der Senatspräsident am Kammergericht Fritz Leonhard (1868–1937) waren seine Brüder.
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