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Liste der Baudenkmäler in Harlaching

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler im Münchner Stadtteil Harlaching im Stadtbezirk 18 Untergiesing-Harlaching aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung und ein Fotoalbum mit ausgewählten Bildern. Diese Liste ist Teil der Liste der Baudenkmäler in München. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

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Ensembles

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Rotdornstraße
  • Flachsiedlung Neuharlaching. Aufgrund eines 1927 durchgeführten Wettbewerbes plante die Gemeinnützige Wohnungsfürsorge AG München 1928 unter der künstlerischen Oberleitung von Lechner, Norkauer, Eugen Dreisch und Wilhelm Scherer eine gartenstadtähnliche Großsiedlung auf der Höhe östlich von Harlaching. Der Siedlungsbereich konnte als ideale Lage gelten: Den Perlacher Forst im Rücken ist er, in Blickverbindung, der Stadt zugewandt; für die verkehrstechnische Anbindung an die Stadt konnte eine Straßenbahnlinie eingerichtet werden. Als die Weltwirtschaftskrise 1930 die Bautätigkeit zum Erliegen brachte, war jedoch nur weniger als die Hälfte der vorgesehenen Bauten errichtet; insbesondere fehlten – und fehlen noch – die als notwendig vorgesehenen Gemeinschaftseinrichtungen. Doch auch als Fragment ist die Großsiedlung ein sprechendes Zeugnis für die besonderen, künstlerisch-gesellschaftlichen Intentionen ihrer Schöpfer. Hier sollte offenbar verschiedenen Bedürfnissen und Ständen in Gemeinschaft Wohngelegenheit geboten werden: Bescheidenen Ansprüchen in kompakten, doch um große Höfe geschlossenen oder als lange Zeilen gestreckten Anlagen, die Zeilen gegen den tangentialen Verkehr abschirmend; gehobenen Ansprüchen in gleichartigen Einfamilienhäusern in bevorzugter Lage über dem Hang; dazwischen eingeschlossen Mehrfamilienhäuser. (E-1-62-000-38)
Commons: Wohnsiedlung Neuharlaching – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Gartenstadt Harlaching. Das Ensemble Gartenstadt Harlaching umfasst den historischen Kern der Gartenstadt-Kolonie von Harlaching nach Plänen Gabriel von Seidl von 1909. Es befindet sich am rechten Isarhochufer, östlich des Tierparks Hellabrunn, und ist eines der seltenen, bis heute anschaulich erhaltenen Gartenstadtbereichen in den Vorstädten Münchens aus dem frühen 20. Jahrhundert. Am Ort des ehemaligen sogenannten Guts Harlaching überliefern die barocke Wallfahrtskirche St. Anna, die urkundlich erstmals 1186 genannt wird, und das historische Gasthaus „Harlachinger Einkehr“ aus dem Jahr 1858 den ursprünglich älteren Siedlungsbestand. Die Eingemeindung von Harlaching erfolgte 1854. Am Fuß des Steilhangs im Südwesten blieben darüber hinaus die Marienklause, eine private Votivkapelle von 1866, und der zugehörige Kreuzweg erhalten. Das Gebiet von Harlaching war bis ins frühe 20. Jahrhundert nur dünn besiedelt. Die ältesten Funde stammen aus der Eisenzeit. Die erste schriftliche Nennung von „Hadaleichingen“ datiert um 1150. In der frühen Neuzeit, als Harlaching ein Wittelsbacher Adelssitz war, lebten hier rund ein Dutzend Untertanen. Im Jahr 1700 wurde der Landsitz an Freiherr Marx Christoph von Mayr überschrieben, der durch Enrico Zuccalli bei St. Anna ein kleines Schloss erbauen ließ. Das Gebäude brannte 1796 restlos nieder und wurde nicht neu errichtet. Der Bau der Gartenstadt erfolgte ab 1911 durch die Immobilien- und Baugesellschaft München, die den Großteil des Areals 1907/08 von dem Bauunternehmer Jakob Heilmann erworben hatte. Gabriel von Seidl lieferte 1909 den Bebauungsplan. Kennzeichnend sind schmale, unregelmäßige Straßen und Wege; sie vermitteln zwischen den Hauptachsen, die sternförmig auf das ehemaligen Gut Harlaching ausgerichtet sind. Die Grundstücke sind ungleichmäßig zugeschnitten und mit freistehenden Villen besetzt (Hochleite 8, 16; Lindenstraße 12, 15, 17, 23, 25; Über der Klause 2a, 4, 5, 6, 7; Ulmenstraße 1, 3, 8–15, 19). Die Grundfläche ist jeweils großzügig bemessen, der Gartenstadtcharakter ist in dem großen Anteil an Grünfläche evident. Die Bebauung erfolgte sukzessive bis in die 1930er Jahre. Der Reformstil war prägend. Gleichwohl bestimmen die individuellen Vorgaben der Bauherren die Gestaltung der einzelnen Häuser. Der Kerngedanke der Planung von Seidls war es, die bewaldeten Uferhänge der Isar als Naherholungsgebiet einzuschließen. Heilmann hatte das Areal – und damit einhergehend die Verantwortung für die dringend notwendige Sicherung – bereits 1902 an die Stadt München abgetreten. Im Winter 1910 begannen die Bauarbeiten an der Substruktion. Ziel war es, einen dauerhaft begehbaren Anstieg zu schaffen, ohne die natürliche Gestalt des Geländes zu verändern. Aus diesem Grund verkleidete man die mächtige Eisenbetonkonstruktion mit Nagelfluh, sodass die Übergänge zwischen natürlichem Gestein und künstlicher Anlage verschwimmen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden einige der historischen Villen durch Mehrfamilienhäuser ersetzt und Grundstücke nachverdichtet. Die Störungen betreffen insbesondere die nördlichen Abschnitte der Hochleite (Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11, 17, 19) und der Lindenstraße (Nrn. 2, 2a–d, 4, 4a–d, 4g, 10, 10a). (E-1-62-000-90)
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Einzelbauwerke

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Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Heinrich Habel, Helga Hiemen: München. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern - Regierungsbezirke. 3. verbesserte und erweiterte Auflage. Band I.1. R. Oldenbourg Verlag, München 1991, ISBN 3-486-52399-6.
Commons: Baudenkmäler in Harlaching – Sammlung von Bildern
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