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Liste der Baudenkmäler im Lehel

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler im Münchner Stadtteil Lehel im Stadtbezirk 1 Altstadt-Lehel aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung und ein Fotoalbum mit ausgewählten Bildern. Diese Liste ist Teil der Liste der Baudenkmäler in München. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

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Ensembles

  • Platzfolge Lehel: Thierschplatz – Forum Maximilianstraße – Mariannenplatz. Die Thierschstraße mit dem Thierschplatz im Norden und dem Mariannenplatz im Süden sowie dem Forum der Maximilianstraße in der Mitte, auf dessen Ost-West-Achse sie in Höhe des Maxmonuments rechtwinklig bezogen ist, ist als besondere städtebauliche Leistung des späteren 19. Jahrhunderts ein Ensemble. Mit der Platzfolge von Thierschplatz, Forum und Mariannenplatz lässt sich das im Lehel seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wirksame städtebauliche Erschließungssystem in charakteristischer Weise fassen. Entwicklungsgeschichtlich ist für den ehemaligen Vorstadtbereich, der ursprünglich nur durch die Bachläufe der Münchner Stadtbäche und Kanäle der Isar und ein unregelmäßiges Wegenetz strukturiert war, als erste städtebauliche Planung die Führung der schnurgeraden Hildegard- und rechtwinklig dazu der Adelgundenstraße in den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts fixierbar. Wie eine breite Bresche legt sich ab 1853 quer über den ganzen Lehelbereich der monumentale Zug der Maximilianstraße, das vorhandene Erschließungssystem konsequent überlagernd. Nach der baulichen Vollendung des Forums wird ab ca. 1875 der Verlauf der Thierschstraße festgelegt und damit eine neue Nord-Süd-Verbindung im Lehel hergestellt, wobei das Maxmonument den Schnittpunkt für das Achsensystem bildet. Der neue Straßenzug bleibt nicht nur Verkehrsverbindung, sondern erhält eine städtebauliche Bedeutung durch die beiden Platzbildungen, die gleichzeitig mit der einheitlichen Überbauung der Thierschstraße gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstehen. Thierschplatz und Mariannenplatz sind einmal auf das Maxmonument bezogen, zusätzlich besteht ein optisches Bezugssystem zwischen den Plätzen selbst. Der Thierschplatz ist bereits in Grundrissplänen des frühen 19. Jahrhunderts als dreieckige Grundform vorgegeben. Er verbindet im Norden den älteren Straßenraum der Triftstraße mit dem jüngeren der Tattenbachstraße und mündet im Süden in die neu angelegte Thierschstraße. Der unregelmäßig dreieckige Platz, dessen Mitte ein von Bäumen umstandener Brunnen einnimmt, weist eine homogene und geschlossene Randbebauung mit Mietshäusern auf, die zwischen 1885 und 1900 im Stil der Neurenaissance errichtet wurden. Mit den spitzwinklig zueinander stehenden Baufluchten, den einheitlichen Traufhöhen und den betont horizontal gegliederten, flachplastischen Fassaden erhält der Platz einen stark räumlichen Charakter. In der Blickachse öffnet er sich nach Süden, wo sich mit dem Verlauf der Thierschstraße der Blickbezug zum Maxmonument und weiter auf Chor und Kuppel der St.-Lukas-Kirche am Mariannenplatz herstellt. (E-1-62-000-26)
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Maximilianstraße 43
  • Maximilianstraße. Die auf Veranlassung von König Maximilian II. in einem – als Ergebnis theoretischer Überlegungen gefundenen – einheitlichen Stil zwischen 1853 und 1875 erbaute Monumentalstraße ist als eine in sich geschlossene städtebauliche Konzeption von besonderem Rang ein Ensemble. Die dritte der Münchener Monumentalstraßen (nach der Brienner Straße und Ludwigstraße) ist in ihrem Westteil als urbaner Geschäfts- und Wohnbereich ausgebildet, in ihrem Ostteil zum von öffentlichen Bauten begrenzten und gartenkünstlerisch ausgestalteten Forum verbreitert; den Abschluss jenseits des Monuments für Maximilian II. und der Brücke bildet das hochgelegene, kulissenhaft breit entfaltete Maximilianeum. Die Anlage des 1,5 Kilometer langen Straßenzugs erschloss das bis dahin städtebaulich ungeordnete Gebiet zwischen Altstadt und Isar. Das an den Bauten der Straße angewandte Ergebnis des – aufgrund eines Wettbewerbs gefundenen – „Maximilianstils“ war eine Synthese klassisch proportionierter Baukörper mit als national empfundenen, gotisierenden Formen und einzelnen technischen Elementen; kennzeichnendes Gliederungselement ist die „Strecklisenenordnung“, die durch ihre stete Wiederholung den flächigen Fassaden ihr graphisch-dezentes, unplastisches Relief verleiht. (E-1-62-000-33)
  • Prinzregentenstraße links und rechts der Isar.; Die Prinzregentenstraße in ihrem Verlauf zwischen Prinz-Carl-Palais im Westen und Richard-Strauss-Straße/Leuchtenbergring im Osten ist ein Ensemble von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Es ist anschauliches Beispiel einer großstädtischen Hauptstraße, in der eine Monumentalstraße vom Typus barocker Prospektstraßen mit den Prinzipien des malerischen Städtebaus und seinen wechselvollen Bild-Situationen verbunden ist, wobei auch in vorbildlicher Weise eine künstlerische Beziehung zwischen Stadt und Fluss gewonnen werden konnte. Die besondere städtebauliche Leistung erschließt sich in den wechselnden Bildern einer Art Straßen-Landschaft von beträchtlicher Längenausdehnung vor allem im Bewegungsablauf durch den gesamten Straßenzug links und rechts der Isar, wobei das Friedensdenkmal oberhalb der Luitpoldterrasse eine Gelenkfunktion einnimmt. (E-1-62-000-54)
Commons: Prinzregentenstraße (München) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • St.-Anna-Platz. Der St.-Anna-Platz mit der Pfarrkirche St. Anna, der gleichnamigen barocken Klosterkirche und der Platzrandbebauung bildet als Platzschöpfung des späten 19. Jahrhunderts ein gelungenes Ensemble. Die relativ kleine Platzanlage ist repräsentativ für den Versuch, innerhalb eines ehemals vorstädtischen und nur locker bebauten Bereichs einen neuen städtebaulichen Akzent zu setzen. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts waren an älteren Strukturen lediglich der Straßenraum der St.-Anna-Straße und die Klosterkirche St. Anna vorgegeben. Der Klosterkirche, die im Auftrag der Hieronymiten 1727–1733 durch Johann Michael Fischer entstand, 1827 den Franziskanern übergeben worden war und zwischen 1807 und 1892 als Pfarrkirche diente, wurde 1852/53 durch August Voit eine neuromanische Zweiturmfassade vorgeblendet. Ein 1885 auf Münchner Architekten beschränkter Wettbewerb für eine neue Pfarrkirche im Lehel wurde zugunsten der Pläne Gabriel von Seidls entschieden. Weitgehend von Formen rheinischer Romanik inspiriert, entstand zwischen 1887 und 1892 die neue Pfarrkirche als aufwendiger, malerischer Sakralbau in neuromanischem Stil, der alten Pfarrkirche direkt gegenübergestellt. Die etwa zur gleichen Zeit erfolgte Platzrandbebauung ist im Nordosten, Osten und Südosten relativ eng an den neuen Kirchenbau herangezogen und hier dem niedrigeren Chorbereich entsprechend, auch optisch niedriger gehalten. Dem Portalbereich mit der hohen Einturmfassade im Westen ist dagegen mehr Platzraum zugeordnet und die Platzrandbebauung ist hier etwas höher gehalten. Von der auf sehr unregelmäßigem Grundriss erfolgten Randbebauung ist die im Neurenaissancestil gehaltene Häuserzeile auf der Südseite geschlossen erhalten. Der in der Platzmitte stehende Sakralbau ist durch die ihn umgebende Terrasse aus dem profanen Bereich deutlich abgesetzt. Wichtiger Bestandteil der malerischen Platzkonzeption ist der große Schalenbrunnen auf der Terrasse westlich der Kirche. (E-1-62-000-58)
Commons: St.-Anna-Platz (München) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Widenmayerstraße. Kaistraße mit sehr vornehmer, aufwendiger Mietshausbebauung, 1893/94 begonnen an der Maximilianstraße in Formen des späten Historismus, fortgesetzt im barockisierenden und klassizisierenden Stil der Vorweltkriegszeit, von der Isar abgeschirmt und doch mit dem Grün des Gegenufers durch eine Allee verbunden. (E-1-62-000-66)
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Einzeldenkmäler

Zusammenfassung
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Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Literatur

  • Heinrich Habel, Helga Hiemen: München. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern – Regierungsbezirke. 3., verbesserte und erweiterte Auflage. Band I.1. R. Oldenbourg Verlag, München 1991, ISBN 3-486-52399-6.
  • Heinrich Habel, Johannes Hallinger, Timm Weski: Landeshauptstadt München. Mitte. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern – Kreisfreie Städte und Landkreise. Band I.2/1, 3 Drittelbände. Karl M. Lipp Verlag, München 2009, ISBN 978-3-87490-586-2.
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Commons: Baudenkmäler im Lehel – Sammlung von Bildern

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Einzelnachweise

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