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Landgericht älterer Ordnung im Königreich Bayern Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Landgericht Heidenheim war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Heidenheim im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Heidenheim errichtet. Dieses kam zunächst zum Altmühlkreis, ab 1810 zum Oberdonaukreis und ab 1817 zum Rezatkreis, der 1838 in Mittelfranken umbenannt wurde.
Das Landgericht Heidenheim grenzte im Norden an das Landgericht Gunzenhausen, im Nordwesten an das Landgericht Wassertrüdingen, im Osten an die Herrschaftsgerichte Ellingen und Pappenheim (später Landgericht Weißenburg), im Westen an das Stadt- und Herrschaftsgericht Oettingen (später Landgericht Nördlingen) und im Süden an die Landgerichte Wemding und Monheim.
Das Landgericht wurde in 18 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Heidenheim verwaltet wurden, außer Steinhard, das vom Rentamt Oettingen verwaltet wurde:[1]
1818 gab es im Landgericht Gunzenhausen 13478 Einwohner, die sich auf 3332 Familien verteilten und in 2452 Anwesen wohnten.[1]
1820 gab es 1 Munizipal- und 22 Ruralgemeinden:[2]
In der Folgezeit wurden die Ruralgemeinden Spielberg und Wolfsbronn gebildet.
1840 war das Landgericht Heidenheim 4 Quadratmeilen groß. Es gab 14757 Einwohner, darunter 12717 Protestanten, 1218 Katholiken und 822 Juden. Es gab 98 Ortschaften, darunter 4 Märkte, 18 Pfarrdörfer, 2 Kirchdörfer, 5 Dörfer, 9 Weiler und 60 Einöden. Insgesamt gab es 25 Gemeinden, darunter 4 Marktsgemeinden und 21 Landgemeinden.[3]
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