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Das Herrschaftsgericht Pappenheim war ein Herrschaftsgericht der Grafen von Pappenheim zu Pappenheim. Es bestand von 1818 bis 1848 und war Teil des Rezatkreises. 1848 wurde es in eine Gerichts- und Polizeibehörde umgewandelt, 1852 schließlich in das Landgericht Pappenheim.[1]
Das Herrschaftsgericht grenzte am Landgericht Heidenheim, am Herrschaftsgericht Ellingen und am Oberdonaukreis (ab 1838 Schwaben und Neuburg).
Innerhalb des Herrschaftsgerichtes gab es 8 Steuerdistrikte,[2] die 1808 gebildet und zunächst vom Rentamt Raitenbuch verwaltet wurden, dann vom Rentamt Weißenburg (1815–1827), vom Rentamt Heidenheim (1827–1834) und schließlich wieder vom Rentamt Weißenburg (ab 1834):[3]
Graben wurde an das Herrschaftsgericht Ellingen abgegeben.
Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurden 16 Ruralgemeinden gebildet:[4]
1827 wurde aus der Ruralgemeinde Neudorf zwei Gemeinden gebildet (Neudorf; Rothenstein),[5], ebenso wurden 1835 aus der Ruralgemeinde Dettenheim zwei Gemeinden gebildet (Dettenheim mit Markhof, und Stadelhof; Grönhart mit Hagenau, Naßwiesen, Neuheim).[6] Die Flemmühle wurde von Schambach nach Geislohe umgemeindet.
1840 war das Herrschaftsgericht Pappenheim 31⁄2 Quadratmeilen groß und hatte 7052 Einwohner (74 Katholiken, 6733 Protestanten und 245 Juden). Es gab 48 Ortschaften (1 Stadt, 7 Pfarrdörfer, 3 Kirchdörfer, 4 Dörfer, 10 Weiler und 22 Einöden) und 18 Gemeinden (1 Magistrat 3. Klasse und 17 Landgemeinden).[7]
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