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ehemaliger Landkreis in Brandenburg, Deutschland (1835-1952) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Landkreis Teltow [Landkreis in Brandenburg, der bis 1952 bestand. Er umfasste den südlich der Spree gelegenen Teil des Umlands von Berlin. Bis zur Gründung von Groß-Berlin am 1. Oktober 1920 gehörten zahlreiche heutige Stadtteile Berlins zu diesem Landkreis.
], ursprünglich Kreis Teltow, war einSein Pendant auf der nördlichen Seite der Spree war der Kreis Niederbarnim. Beide Landkreise profitierten in hohem Maße von der Suburbanisierung der in enge Stadtgrenzen eingezwängten Hauptstadt. Die an Berlin angrenzenden Gemeinden wuchsen in wenigen Jahren von Dörfern zu Vorstädten mit fünfstelliger Einwohnerzahl heran. Anders als die meisten Gemeinden in Niederbarnim brachten es vor allem die westlichen und südwestlichen Vororte Berlins durch die Ansiedlung von Industrie oder steuerkräftiger Bevölkerung zu erheblichem Reichtum; die Eingemeindung nach Berlin geschah gegen den Widerstand der betroffenen Gemeinden und des Kreises Teltow.
Die das Urstromtal der Spree nach Süden begrenzende Teltow-Hochfläche gab dem Landkreis den Namen. An der heutigen Stadtgrenze Berlins, östlich von Potsdam, liegt die Stadt Teltow, die bis 1871 Verwaltungssitz war (Ritterstraße 29). Von 1871 bis 1945 befand sich das Landratsamt in der Viktoriastraße 18 in Berlin-Tiergarten, danach in Mahlow.
Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zu den brandenburgischen Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald sowie zu den Berliner Bezirken Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Treptow-Köpenick.
In der nachmittelalterlichen Zeit bildete sich in der Mark Brandenburg eine Gliederung in Kreise heraus. Einer dieser historischen Kreise war der Kreis Teltow, seinerzeit auch Teltowische Kreis genannt.[1][2] Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden dem Kreis Teltow die Herrschaft Zossen und die Herrschaft Teupitz aus der Niederlausitz hinzugefügt. Auf einer Karte des Kreises aus dem Jahre 1788 zeigen sich die drei Teillandschaften. Der Hauptkreis im Norden zwischen Teltow und Mittenwalde (auch „Hoher Teltow“ genannt), der Ämterkreis im Südwesten zwischen Trebbin und Zossen sowie im Osten die Herrschaft Wusterhausen und Teupitz.
Zum Hauptkreis gehörten die Städte Charlottenburg, Köpenick, Mittenwalde und Teltow sowie die königlichen Ämter Gallun, Groß Machnow, Köpenick, Rotzis, Selchow und Waltersdorf, während zum Ämterkreis die Städte Trebbin und Zossen sowie die königlichen Ämter Trebbin und Zossen gehörten.[3]
Im Zuge der preußischen Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und der nachfolgenden Kreisreform in der Provinz Brandenburg wurde der Kreis Teltow mit der Herrschaft Storkow 1817 zum Kreis Teltow-Storkow im Regierungsbezirk Potsdam zusammengeschlossen. Der nördliche, an Berlin grenzende Teil des Kreises Teltow-Storkow gehörte bis zum 1. Januar 1822 zum Regierungsbezirk Berlin, der mit diesem Tage aufgelöst wurde. Damit unterstand nunmehr das gesamte Kreisgebiet dem Regierungspräsidenten in Potsdam.
Zum 1. Januar 1836 wurde der Status quo ante wiederhergestellt.[4] Die Herrschaft Storkow bildete zusammen mit dem nördlichen Teil des Kreises Lübben, der Herrschaft Beeskow, den wiederhergestellten Kreis Beeskow-Storkow und der Kreis Teltow erhielt wieder seine historische Abgrenzung.
Das Landratsamt des Kreises war ab 1871 im Provinzständehaus in der Viktoriastraße 18 in Berlin-Tiergarten ansässig.[5]
Im südlichen Umfeld der Hauptstadt des neuen Deutschen Reiches entwickelten sich seit den 1870er Jahren die folgenden Stadtgemeinden so stürmisch, dass sie den Rahmen des Kreises Teltow sprengten und zu eigenen Stadtkreisen erklärt wurden:
Der Austritt der schnell wachsenden Vororte aus dem Kreis wurde von diesem so lange wie möglich verhindert. Für den Landrat war jede „verlorene“ Stadt ein Verlust an Macht und Einfluss. Die Städte mussten sich aus der Kreisangehörigkeit regelrecht „freikaufen“. Die Stadt Rixdorf etwa musste bei ihrem Austritt 1899 eine „Abfindung“ von einer Million Mark an den Kreis zahlen.
Auch die Verleihung von Stadtrechten wurde von den Teltower Behörden nach Möglichkeit verhindert, weil in Schöneberg, Rixdorf und Wilmersdorf sowie in Lichtenberg (Kreis Niederbarnim) jeweils wenige Monate nach der Stadterhebung der Austritt aus dem Kreis folgte. Diese Politik hatte teilweise absurde Folgen. Bei der Eingemeindung nach Berlin 1920 hatte etwa die Landgemeinde Steglitz rund 84.000 Einwohner, aber kein Stadtrecht.
Mit dem Groß-Berlin-Gesetz wurde zum 1. Oktober 1920 der am dichtesten besiedelte Teil des Kreises Teil von Groß-Berlin. Der Kreis Teltow verlor dabei fast 90 Prozent seiner Bevölkerung, etwa 450.000 Einwohner. In Klammern gesetzt ist die Anzahl der Einwohner.
Folgende zuvor zum Kreis Teltow gehörenden Gemeinden und Gutsbezirke fielen dabei an Berlin:
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Die rund 26.000 Einwohner zählende Gemeinde Nowawes bei Potsdam beantragte 1923 Stadtrechte. Der Antrag wurde im Provinziallandtag angenommen, im Kreistag jedoch abgelehnt. Nachdem die Gemeinde versicherte, nicht aus dem Kreis Teltow austreten zu wollen, gestattete die Staatsregierung am 13. Dezember 1924 die Annahme der Städteordnung. Den Status einer Stadt hatte Nowawes nur knapp 15 Jahre, davon das letzte mit dem neuen Namen Babelsberg; denn schon am 1. April 1939 wurde es nach Potsdam eingemeindet, womit der Landkreis zum sechsten Mal seine jeweils größte Stadt abtreten musste.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Teltow wie im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Am 1. April 1939 erhielt der Stadtkreis Potsdam vom Kreis Teltow die Stadt Babelsberg und die Gemeinde Drewitz.
Der Kreis Teltow umfasste am 1. Januar 1945 die sechs Städte Königs Wusterhausen, Mittenwalde, Teltow, Teupitz, Trebbin und Zossen sowie 105 weitere Gemeinden und vier Gutsbezirke (Forsten).
Die Gemeinde Mahlow wurde 1945 Sitz der Kreisverwaltung.
Durch das Gesetz über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 kam es am 1. Juli 1950 zu den folgenden Gebietsänderungen:[6]
Am 23. Juli 1952 wurde der Landkreis Teltow aufgelöst. Das Kreisgebiet wurde zwischen den neugebildeten Kreisen Königs Wusterhausen und Zossen aufgeteilt, ein kleiner Teil um die Stadt Teltow wurde dem Kreis Potsdam und ein kleiner Teil um die Stadt Trebbin wurde dem Kreis Luckenwalde zugeordnet.
Der heutige Landkreis Teltow-Fläming entstand zum 6. Dezember 1993 aus den drei Landkreisen Jüterbog, Luckenwalde und Zossen.
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Der Kreis Teltow gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Nach Mittenwalde, Teltow, Teupitz, Trebbin und Zossen wurden auch 1924 Nowawes und 1935 Königs Wusterhausen zur Stadt erhoben. Nowawes wurde 1938 in Babelsberg umbenannt und 1939 Teil der kreisfreien Stadt Potsdam.
Dem Kreis Teltow gehörten 1945 die folgenden Städte und Gemeinden an:
Außerdem bestanden 1945 noch die vier Gutsbezirke Kummersdorf Artillerie-Schießplatz, Kummersdorfer Forst, Wusterhausener Heide und Zehrensdorf.
Neben den Eingemeindungen nach Berlin im Rahmen des Groß-Berlin-Gesetzes verloren bis 1945 im Kreis Teltow noch weitere Gemeinden ihre Selbstständigkeit:
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