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Der Kreis Rosenberg in Westpreußen (abgekürzt Rosenberg i. Westpr.) war ein preußischer Landkreis, der von 1818 bis 1945 bestand. Das ehemalige Kreisgebiet liegt heute in der polnischen Woiwodschaft Ermland-Masuren.
Das Kreisgebiet gehörte ursprünglich zu Ostpreußen. Nachdem Westpreußen im Zuge der ersten Teilung Polens 1772 zu Preußen gekommen war, wurde das Kreisgebiet als Teil des damaligen Kreises Marienwerder der neu geschaffenen Provinz Westpreußen zugeordnet. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform im Regierungsbezirk Marienwerder wurde zum 1. April 1818 aus dem Ostteil des Kreises Marienwerder der neue Kreis Rosenberg mit der Kreisstadt Rosenberg (Westpreußen) gebildet. Der Kreis umfasste die Städte Bischofswerder, Deutsch Eylau, Freystadt in Westpreußen, Riesenburg und Rosenberg, die Intendantur Riesenburg sowie 97 adlige Güter.[1]
Vom 3. Dezember 1829 bis zum 1. April 1878 waren Westpreußen und Ostpreußen zur Provinz Preußen vereinigt, die seit dem 1. Juli 1867 zum Norddeutschen Bund und seit dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich gehörte.
Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920, der Einrichtung des Polnischen Korridors auf westpreußischem Territorium und der damit verbundenen Auflösung der Provinz Westpreußen wurde der Kreis einstweilig dem Oberpräsidenten in Königsberg unterstellt. Zur Vorbereitung der Volksabstimmung am 1. Juli 1920 über die zukünftige Zugehörigkeit des Kreises wurde das Kreisgebiet bis zum 16. August 1920 der Interalliierten Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder unterstellt. Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung verblieb der Kreis bei Deutschland. Zum 1. Juli 1922 wurde der Kreis Marienwerder in die Provinz Ostpreußen eingegliedert. Der Regierungsbezirk Marienwerder wurde aus Traditionsgründen in Regierungsbezirk Westpreußen umbenannt.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Marienwerder entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der – bis auf zwei unbewohnte Forstgutsbezirke – alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Mit dem 26. Oktober 1939 wurde der Kreis Rosenberg Teil des neu gebildeten Reichsgaus Westpreußen, der zum 2. November 1939 in „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ umbenannt wurde. Der Regierungsbezirk führte jetzt zwar wieder die frühere Bezeichnung „Marienwerder“, war aber nicht mehr Bestandteil des Freistaats Preußen.
Im Januar 1945 eroberte die Rote Armee das Kreisgebiet und unterstellte es im März 1945 der Verwaltung der Volksrepublik Polen. Die deutsche Bevölkerung wurde in der Folgezeit aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Im Folgenden eine Übersicht nach Einwohnerzahl, Konfessionen und Sprachgruppen:[2][3]
Jahr | 1821 | 1831 | 1852 | 1861 | 1871 | 1890 | 1900 | 1910 | 1925 | 1933 | 1939 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Einwohner | 28.058 | 31.335 | 43.222 | 46.535 | 51.637 | 49.001 | 52.001 | 54.550 | 58.629 | 60.079 | 61.439 |
Evangelische Katholiken Juden |
23.820 3.902 282 | 27.939 2.933 412 | 38.846 3.606 731 | 42.450 3.070 971 | 46.961 3.678 931 | 42.753 5.400 695 | 44.494 6.767 588 | 46.060 7.862 414 | 52.469 5.501 360 | 53.806 5.839 241 | 53.999 5.989 39 |
deutschsprachig zweisprachig polnischsprachig |
26.190 - 5.145 | 35.513 - 7.709 | 40.182 - 6.353 | 44.005 1.253 3.724 | 47.599 793 3.591 | 50.194 870 3.451 |
Im Deutschen Reich bildete der Kreis Rosenberg zusammen mit dem Kreis Löbau den Reichstagswahlkreis Marienwerder 2. Der Wahlkreis wurde bis auf die Wahlen von 1890 und 1893, bei denen der polnische Kandidat siegte, von konservativen Kandidaten gewonnen.[4]
Der Kreis Rosenberg in Westpreußen gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Zum Ende seines Bestehens im Jahr 1945 umfasste der Kreis fünf Städte sowie 77 weitere Gemeinden:[3]
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