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preußischer Landkreis, der in unterschiedlichen Abgrenzungen von 1772 bis 1920 bestand Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Kreis Preußisch Stargard war ein preußischer Landkreis, der in unterschiedlichen Abgrenzungen von 1772 bis 1920 bestand. Er lag in dem Teil von Westpreußen, der nach dem Ersten Weltkrieg durch den Versailler Vertrag 1920 an Polen fiel und als Polnischer Korridor bezeichnet wurde. Seine Kreisstadt war Preußisch Stargard. Von 1939 bis 1945 war der Kreis im besetzten Polen als Teil des neu eingerichteten Reichsgaus Danzig-Westpreußen nochmals errichtet. Heute liegt das ehemalige Kreisgebiet in der polnischen Woiwodschaft Pommern.
Mit der ersten Teilung Polens kam das Gebiet 1772 an das Königreich Preußen und gehörte dort zur Provinz Westpreußen, die in sechs große Kreise, darunter der Kreis Stargard, eingeteilt wurde.[1][2] Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum Regierungsbezirk Danzig der Provinz Westpreußen. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform im Regierungsbezirk Danzig wurde zum 1. April 1818 ein neuer, kleinerer Kreis Stargard gebildet. Er umfasste nunmehr die Städte Dirschau und Stargard, die Domänenämter Stargard und Subkau sowie die Intendanturämter Pelplin und Bordzichow.[3] Das Landratsamt war in Stargard (ab Mitte des 19. Jahrhunderts Preußisch Stargard).
Vom 3. Dezember 1829 bis zum 1. April 1878 waren Westpreußen und Ostpreußen zur Provinz Preußen vereinigt, die seit dem 1. Juli 1867 zum Norddeutschen Bund und seit dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich gehörte.
Zum 1. April 1882 wurden die Landgemeinden Gotthelp und Pustki aus dem Kreis Preußisch Stargard in den Kreis Konitz umgegliedert. Das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erforderte eine Kreisreform in Westpreußen. So entstand am 1. Oktober 1887 der neue Kreis Dirschau, an den der Kreis Preußisch Stargard den nördlichen Teil seines Kreisgebietes mit der Stadt Dirschau und ihrem Umland abgab.
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags musste der Kreis Preußisch Stargard am 10. Januar 1920 an Polen abgetreten werden. Der Kreis Preußisch Stargard bestand als Powiat Starogardzki (Stargarder Kreis) weiter.
Im Jahre 1905 waren 28 % der Bevölkerung des Kreises deutschsprachig sowie 72 % polnisch- bzw. kaschubischsprachig.[4]
Jahr | Anzahl |
---|---|
1821 | 29.461 |
1831 | 34.365 |
1852 | 53.199 |
1861 | 60.431 |
1871 | 71.180 |
1890 | 49.501 |
1900 | 58.188 |
1910 | 65.427 |
Anmerkung: 1887 wurde der Kreis Stargard bei der Bildung des neuen Kreises Dirschau verkleinert.
Jahr | evangelisch | katholisch | jüdisch | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
absolut | % | absolut | % | absolut | % | |||
1821 | 5.884 | 20,0 | 22.722 | 77,1 | 806 | 2,7 | ||
1852 | 14.006 | 26,3 | 37.809 | 71,1 | 1.274 | 2,4 | ||
1871 | 17.740 | 24,9 | 51.656 | 72,6 | 11.541 | 2,2 | ||
nach der Verkleinerung von 1887 | ||||||||
1890 | 10.388 | 21,0 | 38.401 | 77,6 | 623 | 1,3 | ||
1910 | 13.638 | 20,8 | 51.335 | 78,5 | 404 | 0,6 | ||
Im Deutschen Reich bildeten die Kreise Preußisch Stargard und Berent in den Grenzen von 1871 den Reichstagswahlkreis Danzig 5. Dieser Wahlkreis wurde bei allen Reichstagswahlen zwischen 1871 und 1912 von Kandidaten der Polnischen Fraktion gewonnen:[6]
Im Jahr 1910 umfasste der Kreis Preußisch Stargard die Stadt Preußisch Stargard sowie 76 Landgemeinden.[7]
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Zum Kreis gehörten außerdem folgende Gutsbezirke (Stand. 1. Januar 1908):
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Nach dem Überfall auf Polen und der anschließenden völkerrechtswidrigen Annexion des Kreisgebiets durch das Deutsch Reich war der Kreis unter dem Namen Landkreis Preußisch Stargard im neu errichteten Reichsgau Danzig-Westpreußen von 1939 bis 1945 nochmals eingerichtet. Die Städte Großwollental und Preußisch Stargard wurden der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr. Im Frühjahr 1945 besetzte die Rote Armee den Kreis Preußisch Stargard. In der Folgezeit wurden die allermeisten deutschen Bewohner aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte. Mittels der Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. Juni 1942 wurden mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Ortsnamen eingedeutscht. Dabei wurde entweder der Name von 1918 beibehalten oder – falls „nicht deutsch“ genug – lautlich angeglichen oder übersetzt, zum Beispiel:
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