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Überblick über die Kontrollschilder in der Schweiz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Kontrollschild ist der in der Schweiz verwendete Begriff für das am Motorfahrzeug angebrachte Kraftfahrzeugkennzeichen. Umgangssprachlich wird es allgemein Autonummer oder Nummernschild genannt.
Schweizer Kontrollschilder bestehen aus einem zweistelligen alphabetischen Kantonskürzel und einer bis zu sechsstelligen Nummer. Das hintere Kontrollschild zeigt zusätzlich das Schweizerwappen und das jeweilige Kantonswappen. Die hinteren Nummernschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden.
Die Schilder werden dem Halter zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Sie können auf Antrag auch als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert. Meldet der Halter kein neues Fahrzeug mehr an, so gibt er das Kontrollschild an die ausgebende Behörde zurück. Je nach Kanton bleibt es für eine gewisse Zeit für den bisherigen Halter reserviert (und kann gegen Gebühr jahreweise verlängert werden).[1]
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1933 waren die zugeteilten Nummernblöcke auch mit den Suffixen bald aufgebraucht und man führte die heute noch gültigen Kontrollschilder ein. Die vorderen Kontrollschilder waren anfänglich 38 × 11 cm gross, seit 1972 haben sie das heutige Format (30 × 8 cm). Die hinteren Kontrollschilder gab es bis 1959 nur im Hochformat (31 × 24 cm). Ab 1959 wurden die hinteren Kontrollschilder auf Wunsch auch im Langformat abgegeben. Diese waren anfänglich 44 × 11 cm, später dann 38 × 11 cm gross. Seit 1987 haben sie das heutige Format (50 × 11 cm). Die hochformatigen hinteren Kontrollschilder gibt es seit 1972 in der heutigen Form (30 × 16 cm).[2]
Motorfahrzeuge müssen mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus Alu-Blech versehen sein. Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein vorderes Schild, welches entweder vorne oder hinten am Fahrzeug angebracht werden kann).
Zurückgegebene Kontrollschilder werden in einigen Kantonen nach angemessener Zeit wieder in Umlauf gebracht. In anderen Kantonen, wie beispielsweise Genf, werden stets neue fortlaufende Nummern vergeben. Einige Kantone erlauben Wunschkennzeichen ausserhalb laufender Nummern.[3] In einigen Kantonen kann mit fünf- oder mehrstelligen Nummern gehandelt werden, während ein- bis vierstellige Nummern nur vererbt werden können.[4][5]
In den letzten Jahren sind viele Kantone dazu übergegangen, zurückgegebene Kontrollschilder mit besonders niedrigen Zahlen (ein- bis vierstellig) oder mit besonders einprägsamen Zahlen (zum Beispiel 100000 oder 22333) gegen bestimmte erhöhte Gebühren oder an meistbietende Interessenten zu verkaufen. Dazu stellen viele Kantone entsprechende Internetportale zur Verfügung. So musste im Kanton St. Gallen die Berufsfeuerwehr der Stadt St. Gallen die Nummern «SG 1» bis «SG 20» zurückgeben, damit diese an Meistbietende versteigert werden können. «SG 1» wurde für 135'000 Franken versteigert. Die Versteigerung dient der Aufbesserung des Finanzhaushalts des Kantons.[6] Im Jahr 2017 hat ein Unternehmer aus dem Wallis aus «Protest» gegen den Kanton die Nummer VS 1 für 160'100 Franken ersteigert.[7] Im Juli 2024 versteigerte der Kanton Zürich die Nummer ZH 24. Gekauft wurde es in einer Online-Auktion für 299'000 Franken, landesweit ist es somit das teuerste Schild, das je von einem Strassenverkehrsamt verkauft wurde.[8]
Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert, somit ist es auch möglich, ein neues Fahrzeug zu erwerben und mit den eigenen Kontrollschildern sofort zu bewegen (sofern vorgängig telefonisch die Versicherung informiert wurde). Der Fahrzeugausweis von dem neuen und dem alten Fahrzeug wird dann per Post zum entsprechenden Strassenverkehrsamt geschickt und der Halter erhält nach wenigen Tagen die neuen Papiere per Post zugestellt. In der Übergangsfrist darf das neue Fahrzeug ohne offizielle Papiere fahren, es ist jedoch ein spezielles Dokument mitzuführen (im Internet gratis verfügbar), welches bei einer allfälligen Polizeikontrolle vorzuweisen ist. Dieses Vorgehen ist jedoch nur in der Schweiz und Liechtenstein zulässig. Von Fahrten in anderen Ländern wird abgeraten, solange keine Papiere für den Wagen vorliegen.
Farben | Fahrzeugtyp/Verwendung | Format vorne | Format hinten |
---|---|---|---|
Motorwagen und Anhänger | 300 × 80 mm | 500 × 110 mm 300 × 160 mm | |
Arbeitsfahrzeuge | 300 × 80 mm | 500 × 110 mm 300 × 160 mm | |
Ausnahmefahrzeuge | 300 × 80 mm | 500 × 110 mm 300 × 160 mm | |
Landwirtschaftliche Fahrzeuge | 300 × 80 mm | ohne | |
Motorräder, Klein- und dreirädrige Fahrzeuge | ohne | 180 × 140 mm | |
Kleinmotorräder (bis Juli 2013) und Leichtmotorfahrzeuge | ohne | 180 × 140 mm | |
Motorfahrräder (Mofas), E-Bikes über 25 km/h, motorisierte Rollstühle über 20 km/h und Elektro-Stehroller (Segway-Fahrzeuge) | ohne | 100 × 140 mm | |
Kleinmotorräder (seit Juli 2013[9]) und Elektro-Stehroller (Segway-Fahrzeuge) (bis Juni 2015[10]) | ohne | 100 × 140 mm | |
Militär-Fahrzeuge | 300 × 80 mm | 500 × 110 mm 300 × 160 mm | |
Zusätzliches drittes Kontrollschild für Motorwagen mit montiertem Heckträger.[11] Das dritte Schild ist fakultativ; damit ist das Ummontieren des hinteren Kontrollschildes nicht mehr notwendig, aber weiterhin erlaubt. | ohne | 500 × 110 mm |
Schema | Kanton | Höchste Motorwagen-Nummer aus laufender Serie Ohne Spezialnummern, Wunschnummern usw., gemäss Quelle(n) | ||
---|---|---|---|---|
Nummer | Datum | |||
AG | XXX XXX | Aargau | 712 000 | Juni 2024[12] |
AR | XX XXX | Appenzell Ausserrhoden | ||
AI | XX XXX | Appenzell Innerrhoden | ||
BL | XXX XXX | Basel-Landschaft | ||
BS | XXX XXX | Basel-Stadt | 114 000 | Juni 2024[12] |
BE | XXX XXX | Bern | ||
FR | XXX XXX | Freiburg | ||
GE | XXX XXX | Genf | 964 191 | Juni 2024[13] |
GL | XX XXX | Glarus | 33 000 | Juni 2024[12] |
GR | XXX XXX | Graubünden | ||
JU | XX XXX | Jura | ||
LU | XXX XXX | Luzern | ||
NE | XXX XXX | Neuenburg | ||
NW | XX XXX | Nidwalden | ||
OW | XX XXX | Obwalden | ||
SH | XX XXX | Schaffhausen | 79 000 | Juni 2024[12] |
SZ | XXX XXX | Schwyz | 188 000 | Juni 2024[12] |
SO | XXX XXX | Solothurn | ||
SG | XXX XXX | St. Gallen | 497 000 | Juni 2024[12] |
TI | XXX XXX | Tessin | ||
TG | XXX XXX | Thurgau | ||
UR | XX XXX | Uri | 40 000 | Juni 2024[12] |
VD | XXX XXX | Waadt | 727 000 | Juni 2024[12] |
VS | XXX XXX | Wallis | ||
ZG | XXX XXX | Zug | 100 000 | Januar 2016[14] |
ZH | XXX XXX | Zürich | 978 000 | Juni 2024[12] |
Da in den Kanton Bern, Genf (das eine Nummer nie ein zweites Mal in Umlauf setzt) und Zürich bald mögliche Nummernkombinationen ausgeschöpft sind, werden, wie von Astra 2024 bestätigt, dort siebenstellige Nummern eingeführt. Gültig werden siebenstellige Nummern auf Ende 2025 sein, die ersten dürften 2027 herausgegeben werden,[15][16][17], hingegen wird es mit Stand 2024 in nächster Zukunft aus Kostengründen keine personalisierte Kennzeichen (sogenannte Vanity Plates)[15][16][18] oder eine Integration des Nationalitätszeichen ins Nummernschild geben.[19][17]
Die Kontrollschilder für Autohändler (umgangssprachlich «Garagennummern», «U-Nummern») stehen nur eingetragenen Autohändlern und Reparaturwerkstätten zur Verfügung. Diese Nummern können kurzzeitig für sämtliche Motorfahrzeuge für Überprüfungsfahrten und Überführungsfahrten genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem Emissionsausstoss. Auch die Benutzung der Autobahn ohne Autobahn-Vignette ist bei autobahntauglichen Fahrzeugen erlaubt, jedoch nicht die Fahrt ins Ausland (auch nicht ins benachbarte), da sie aufgrund der Wiener Konvention nicht anerkannt werden müssen. Die Wiener Konvention verlangt nur die Anerkennung von behördlich auf ein Fahrzeug zugeteilten Kontrollschildern. Garagennummern werden jedoch nicht von der Behörde, sondern vom Garagisten auf ein Fahrzeug zugeteilt; er ist für die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich (da so ein Fahrzeug zwar fahrtüchtig, aber nicht zwingend vorgeführt sein muss). Nebst der Anbringung an den ordentlichen Autonummernhalterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig, diese «U-Nummern» mittels Magnet auf der Motorhaube und am Heck, z. B. unter der Heckscheibe oder in eine Kunststofftasche angehängt, anzubringen. «U-Nummern» wurden 1977 eingeführt. Von 1933 bis 1976 hatten Händlerschilder das gleiche Format wie normale Schilder (ohne «U»), allerdings mit roter Schrift auf weissem Grund.[2]
Seit dem 1. Mai 2024 sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland unbefristet möglich.[20]
Seit 1960 gibt es auch befristete Schilder. Befristete Schilder gelten für verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend im Standort-Kanton beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Sie haben neben der Nummer einen länglichen roten Aufkleber, auf dem mehrmals ganz klein das zweistellige Ablaufjahr und darüber der Verfallmonat gut sichtbar aufgedruckt ist.[2]
Zollschilder sind für nicht verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend in der Schweiz stationiert sind. Sie sind gestaltet wie befristete Schilder, haben zusätzlich noch rechts neben dem roten Balken ein «Z» in schwarz aufgedruckt. Die Nummerierung der Zollschilder sowie der befristeten Schilder wird von den einzelnen Kantonen ungleich behandelt. Es gibt Kantone mit willkürlichen Nummernserien, die oft mit den Nummernserien der «normalen» Schilder identisch sind. In anderen Kantonen wird jeweils nach Ablauf eines Kalender-Jahres wieder mit der Schildnummer 1 begonnen.[2]
Mit Tagesschildern besteht die Möglichkeit, ein nicht immatrikuliertes Auto auf Schweizer Boden für eine begrenzte, kurze Dauer zu fahren. Diese haben eine Gültigkeit von 24, 48, 72 oder 96 Stunden. Im internationalen Vergleich entsprechen Tagesschilder in etwa den deutschen Kurzzeitkennzeichen mit dem gelben Balken.
Es werden dafür Kontrollschilder ausgegeben, die den normalen Schildern entsprechen. Es ist also am Kontrollschild selbst nicht ohne weiteres erkennbar, ob es sich um eine «normale» Zulassung oder ein Tagesschild handelt. Dem geschulten Auge wird jedoch auffallen, dass in vielen Kantonen für diese Tagesschilder spezielle Nummernserien reserviert sind und die Schilder je nach Kanton bereits mit Befestigungslöchern/-schlitzen ausgestattet sind. Das Ablaufdatum eines solchen Tagesschildes ist im Fahrzeugausweis vermerkt. Der Fahrzeugausweis und die Schilder müssen bis zum Tag des Ablaufens beim zuständigen Strassenverkehrsamt wieder abgegeben werden. Je nach Kanton ist auch die Abgabe bei einer Polizeistation oder einem ausserkantonalen Strassenverkehrsamt möglich. Zu spät zurückgegebene Tagesschilder werden durch die Polizei eingezogen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Autovermietungs-Firma | Kontrollschild |
---|---|
Avis | AI 20… AI 21… AI 22… AI 23… |
Hertz | AI 30… AI 31… AI 32… AI 33… AI 34… |
Europcar | AI 40… AI 41… AI 50… AI 51… AI 52… AI 53… AI 54… |
Sixt | AI 66… AI 67… AI 68… AI 69… |
Carvolution | AI 70… |
Fahrzeuge von Angehörigen des Diplomatischen und Konsularischen Corps sowie einiger Internationaler Organisationen tragen ein vom Standort-Kanton der Botschaft bzw. des Konsulats ausgegebenes Kontrollschild. Es zeigt jeweils zwei Buchstaben «CD» (französisch: Corps Diplomatique), «CC» (französisch: Corps Consulaire) oder «AT» (französisch: Personnel administratif et technique), gefolgt vom Kantonskürzel und zwei durch einen Punkt getrennten Zahlen. Die erste Zahl ist eine Ordnungsnummer innerhalb der Mission oder Organisation, wobei die Ziffern von 1 bis 5 dem Chef für Dienst- oder Privat-Wagen zugeteilt wird. Die Zahl nach dem Punkt ist eine Kennzahl (Code) für die internationale Organisation oder das Herkunftsland der diplomatischen Mission. Die vorderen Schilder sind gleich gross wie die hinteren Schilder (500 × 110 mm).[2]
Militärfahrzeuge (Fahrzeuge der Armee und Verwaltungsfahrzeuge des Departementsbereichs Verteidigung), Fahrzeuge des Grenzwachtkorps, der Zolluntersuchungsbehörden, der armasuisse sowie des Nachrichtendienstes des Bundes werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) mit Militärkontrollschildern immatrikuliert (Art. 28 Abs. 1 VFBF).
Militär-Kontrollschilder zeigen das Schweizerwappen gefolgt von einem «M» (Kürzel für «Militaire») und der Nummer in weisser Schrift auf schwarzem Grund. Von 1925 bis 1961 waren alle Militär-Kontrollschilder zweizeilig, oben das Schweizerwappen und das «M» in roter Farbe, unten die Nummer. Seit 1961 gibt es einzeilige vordere Schilder und das «M» in weisser Farbe. 1973 wurde das heutige Format eingeführt.
Die M-Nummern werden nach Fahrzeugtyp und Beschaffungstranche vergeben und sind in der Beschaffungsserie fortlaufend, z. B. Pz 87 (Leopard 2):
Bei Prototypen wird jeweils die Ziffer 0 an erster Stelle nach dem M genutzt, sowohl bei Fahrzeugen, die Eingang in die Schweizer Armee finden (z. B. Prototyp Entpannungspanzer 65: M0870), wie auch bei Fahrzeugen, die nicht in Serie beschafft werden (z. B. 35 mm Flab Panzer B22L: M0888 und M0889 oder der Panzerkanone 68: M0871, M0872, M0898, M0899). Das Schild sieht dem Liechtensteiner Kontrollschild ähnlich, welches jedoch das Fürstenwappen und das Kürzel «FL» trägt.
In vielen Kantonen ist das Register der Kontrollschilder öffentlich einsehbar, teilweise über Online-Halterabfragen über das Internet, sofern der Halter keine entsprechende Auskunftssperre beantragt hat. Ausserdem können jedes Jahr neu aufgelegte Bücher mit einer Liste der Kontrollschilder und dem dazugehörigen Halter käuflich erworben werden.
P • 1xxxx bis P • 7xxxx | Schweizerische Post |
P • 8xxxx bis P • 9xxxx | Schweizerische Bundesbahnen |
Alle Fahrzeuge von Post und Bundesbahnen wurden bis 31. Dezember 2003 auf normale kantonale Schilder umgerüstet. Zuständig für die Ausgabe ist das Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem die jeweilige Dienststelle ihren Sitz hat.
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