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Wahl des 266. Papstes der römisch-katholischen Kirche Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Im Konklave 2013, das am 12. März 2013 begann, wurde am 13. März 2013 im fünften Wahlgang der bisherige Erzbischof von Buenos Aires und Primas von Argentinien, Kardinal Jorge Mario Bergoglio, zum Nachfolger des zurückgetretenen Papstes Benedikt XVI. gewählt. Er nahm den Papstnamen Franziskus an.
Nachdem Benedikt XVI. am 11. Februar 2013[1] mitgeteilt hatte, in der Gewissheit, dass seine „Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben“, zum 28. Februar 2013, 20 Uhr (MEZ) „auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, […] zu verzichten“[2][3], ging mit dem Eintritt der Sedisvakanz die Leitung der römisch-katholischen Kirche auf das Kardinalskollegium über. Dabei übernahm der Camerlengo, als Vorsitzender der Sonderkongregation, die Verwaltung der römisch-katholischen Kirche. Die Wahlordnung ergab sich aus der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis und den Motu proprios De aliquibus mutationibus in normis und Normas nonnullas. Das Motu proprio Normas nonnullas Benedikts XVI. vom 22. Februar 2013 gestattete nun ausdrücklich, mit dem Konklave schon vor dem Ablauf von 15 vollen Tagen Sedisvakanz beginnen zu können, wenn feststeht, dass alle wahlberechtigten Kardinäle anwesend sind.[4] Am 8. März entschied sich das Kardinalskollegium für den 12. März als Beginn des Konklaves.[5]
Während der Sedisvakanz blieben folgende Ämter bestehen und wurden weiterhin ausgeübt:
Das Kardinalskollegium hatte den regulären Verwaltungsbetrieb der Kirche bis zur Wahl eines neuen Papstes sicherzustellen. Es war ihm ausdrücklich untersagt, grundlegende Änderungen in der Leitung der Gesamtkirche vorzunehmen. Im Kardinalskollegium hatten folgende Kardinäle besonders herausgehobene Funktionen:
Der Dekan hatte sämtliche Kardinäle über die Sedisvakanz informiert und bestellte sie zum Konklave in die Vatikanstadt.
Mit Beginn der Sedisvakanz wurden zwei Kongregationen gebildet, die Generalkongregation und die Sonderkongregation. An den täglichen Generalkongregationen nehmen alle Kardinäle teil. Die erste Generalkongregation fand am 4. März 2013 statt.[6] Die Sonderkongregation besteht nur aus dem Camerlengo als Vorsitzendem und je einem Kardinalbischof, Kardinalpriester und Kardinaldiakon. Folgende Kardinäle waren Mitglied der Sonderkongregation:
Das Konklave wurde am 12. März 2013 mit der Votivmesse «Missa Pro Eligendo Romano Pontifice» (deutsch: „Messe für die Wahl des Bischofs von Rom“) im Petersdom eröffnet. Der Messfeier stand Kardinaldekan Angelo Sodano vor, in Konzelebration mit den Kardinälen Bertone und Re. Benedikt XVI., der die zuvor nur für wahlberechtigte Kardinäle bestehende Teilnahmepflicht[10] durch sein Normas nonnullas auf alle Kardinäle erweitert hatte,[11] nahm an der Messe selbst nicht teil. Um 16:30 Uhr[12] zogen die Kardinäle in feierlicher Prozession von der Paulinischen Kapelle in die Sixtinische Kapelle und legten den Eid ab. Anschließend wurden alle nicht am Konklave Beteiligten durch das zeremonielle Extra omnes ausgeschlossen. Nach dem ersten und nach dem dritten Wahlgang stieg am 12. März um 19:41 Uhr und am 13. März um 11:38 Uhr schwarzer Rauch aus der Sixtinischen Kapelle auf. Im fünften Wahlgang schließlich erreichte Jorge Mario Bergoglio die nötige Zweidrittelmehrheit.[13] Um 19:06 Uhr signalisierte weißer Rauch die Wahl eines neuen Papstes. Der Kardinalprotodiakon Jean-Louis Tauran verkündete um 20:13 Uhr auf der Benediktionsloggia das Habemus Papam. Gegen 20:22 Uhr zeigte sich der neue Papst dort, hielt eine kurze Ansprache, sprach mit der auf dem Platz versammelten Menge Gebete für seinen Vorgänger und spendete zum Abschluss den apostolischen Segen Urbi et Orbi.[14] Traditionsgemäß zelebrierte Franziskus seine erste Messe als Papst am folgenden Tag in der Sixtinischen Kapelle mit den Kardinälen, die am Konklave teilgenommen hatten, als Votivmesse «Missa Pro ecclesia» (deutsch: „Messe für die Kirche“).[15]
Stimmberechtigt waren Kardinäle, die am Tag vor dem Eintritt der Sedisvakanz, also am 27. Februar 2013, das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, also alle ab dem 28. Februar 1933 geborenen. 50 der wahlberechtigten Kardinäle wurden von Johannes Paul II. und 67 von Benedikt XVI. ernannt.
Giovanni Battista Re, der ranghöchste wahlberechtigte Kardinalbischof, leitete das Konklave, da die beiden vorangereihten Kardinäle Sodano und Etchegaray das Wahlalter bereits überschritten hatten. Höchstrangiger wahlberechtigter Kardinalpriester war Godfried Danneels, ranghöchster wahlberechtigter Kardinaldiakon Jean-Louis Tauran, dem als Kardinalprotodiakon die Aufgabe zukam, die Wahl des neuen Papstes und seinen Namen zu verkünden.[16]
Stimmberechtigt waren wie 2005 insgesamt 117 Kardinäle.
Von den wahlberechtigten Kardinälen nahmen nicht am Konklave teil:
Die Generalkongregation hatte ihrer Bitte, von der Teilnahmepflicht entbunden zu werden, am 8. März 2013 entsprochen.[19][20]
Die folgenden stimmberechtigten 115 Kardinäle nahmen teil:[21]
Die am Konklave teilnehmenden Kardinäle stammten aus folgenden Ländern:
Nation | Anzahl Teilnehmer |
---|---|
Italien | 28 |
Vereinigte Staaten | 11 |
Deutschland | 6 |
Spanien, Brasilien, Indien | je | 5
Polen, Frankreich | je | 4
Kanada, Mexiko | je | 3
Portugal, Argentinien, Nigeria | je | 2
Europa: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Irland, Kroatien, Litauen, Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien, Tschechien, Ungarn Süd- und Mittelamerika: Bolivien, Chile, Dominikanische Republik, Ecuador, Honduras, Kolumbien, Kuba, Peru, Venezuela Afrika: Ägypten, Ghana, Guinea, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Senegal, Südafrika, Sudan, Tansania Asien und Ozeanien: Australien, China, Libanon, Philippinen, Sri Lanka, Vietnam |
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