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historisches Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Herrschaft Heinsberg war ein Territorium im Heiligen Römischen Reich. Hauptort war die Stadt Heinsberg in Nordrhein-Westfalen. Als bedeutendstes Mitglied des Hauses Heinsberg gilt Philipp von Heinsberg, Kölner Erzbischof und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches.
Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
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Herrschaft Heinsberg | |
Wappen | |
Karte | |
HRR im 14. Jahrhundert – Herrschaft Heinsberg und ihr Besitz (hellgrün), nordwestlich von Jülich sowie im Siebengebirge | |
Alternativnamen | Herrschaft Heymsberg |
Herrschaftsform | Herrschaft bzw. Grafschaft |
Herrscher/ Regierung | Herr bzw. Graf |
Heutige Region/en | DE-NW |
Hauptstädte/ Residenzen | Heinsberg |
Dynastien | Flamenses 1191: Kleve 1246: Sponheim |
Sprache/n | Deutsch |
Aufgegangen in | 1484: Herzogtum Jülich-Berg (Amt Heinsberg) |
Das Kerngebiet der Herrschaft Heinsberg stimmte recht weitgehend mit dem Gebiet der heutigen Stadt Heinsberg überein und umfasste den Teil der Landschaft Selfkant, welcher im Osten von der Rur und im Übrigen von den Ortschaften Brachelen, Lindern, Horst, Uetterath, Straeten, Waldenrath, Pütt, Laffeld, Kirchhoven und Karken umschlossen wird. Das Gebiet unterscheidet sich landschaftlich deutlich in zwei Teile, und zwar in das ebene Tal von Rur und Wurm mit hohem Grundwasserstand (früher bis hinauf zu einem Meter Tiefe), schwerem Tonboden und seinerzeit ausgedehnten Feuchtwiesen und Bruchflächen, sowie einen westlich und höher gelegenen, deutlich vom Rurtal zu scheidenden Teil der Rhein-Maashauptterrasse mit guten Ackerböden aus einem feinsandigen Lehm. Klimatisch ist das Heinsberger Land als Teil des Niederrheinischen Tieflands durch milde Winter, nur mäßig warme Sommer, gleichmäßige Niederschlagsverteilung über das Jahr und eine lange Vegetationsperiode begünstigt. Die Lage an Rur und Wurm erlaubte den Betrieb einer Vielzahl von Wassermühlen (siehe unter Wurm die dortigen Ausführungen, insbesondere zum künstlichen Mühlenkanal Junge Wurm).
Der Herrschaft fielen zeitweise auch Erlöse aus dem Schleidener Zoll, einer Gruppe von Wege- und Flusszöllen entlang der nahe gelegenen Maas als Teil des Brabantischen Landzolles, zu.
Die erste Linie der Herren von Heinsberg stammte aus dem Geschlecht der Flamenses ab, welche Herren/Grafen im nahe gelegenen Wassenberg waren. Der zweite nachweisbare Graf Gerhard II. von Wassenberg hatte drei Söhne: der älteste Heinrich, welcher ihm als Graf von Wassenberg nachfolgte, Gerhard, von dem keine weiteren Daten belegbar sind und der jüngste Dietrich (* um 1035; † 19. Oktober 1082). Dieser „Dietrich Flamenses“ war 1058 Zeuge in einer Utrechter Urkunde, 1076 Graf in der Veluwe und 1078 Graf in Teisterbant. Er heiratete vermutlich Hedwig von Montaigu. Aus der Verbindung gingen die Söhne Gerhard und Goswin (I.) von Heinsberg (* um 1060; † 10. April 1128) hervor. Beide Brüder heirateten in die Familie der sächsischen Pfalzgrafen ein. Gerhard nahm Irmgard von Plötzkau zur Frau, Goswin heiratete 1085/90 Oda von Walbeck. Allerdings ist auch sein Bruder Gerhard 1128 als Graf von Heinsberg nachweisbar, während dieser in Urkunden von 1118 und 1129 als „frater“ bezeichnet wurde. Kinder des Ehepaares Goswin I. und Oda waren die zwei Söhne Gerhard und Goswin II.[1] Oda von Walbeck stiftete das Gangolfus-Stift zu Heinsberg (vgl. St. Gangolf (Heinsberg).
Sitz der Herren von Heinsberg war die Burg Heinsberg. Goswin I. hatte neben der Herrschaft Heinsberg zugleich über seine Ehefrau Oda auch die Herrschaft über das Land von Valkenburg (Alternativschreibweise: Falkenburg) östlich von Maastricht in den heutigen Niederlanden geerbt und ist ab 1085 als „Herr von Valkenburg“ nachweisbar. Ein Sohn des Ehepaares, Goswin II., hatte überdies einige Jahre lang die Reichslehen Gangelt und Richterich in Besitz, bis sie ihm von König Konrad III. wieder entzogen wurden. Weil Goswin II. aber die Herausgabe verweigerte, wurde Heinsberg auf Befehl des Königs 1144 durch Truppen unter Führung des Herzogs Heinrich von Limburg zerstört. Die von Goswin I. ausgehende Linie der Herren von Heinsberg wird in den zeitgenössischen Urkunden auch wiederholt mit dem Titel „Graf“ bezeichnet.[2][3] Die Herren von Heinsberg gehörten, ungeachtet ihres verhältnismäßig kleinen Territoriums, dem dritten Heerschild und damit denjenigen Principes an, aus denen im 12. Jahrhundert der jüngere Reichsfürstenstand hervorging. Als Angehörige des dritten Schildes waren unter anderem Siegfried, Goswin III. und Goswin IV. mit Reichsaufgaben in Italien beauftragt.[4] Die Herren von Heinsberg konnten ihre Selbständigkeit durch Anlehnung an die jeweilige Vormacht am Niederrhein behaupten: bis 1288 (Schlacht bei Worringen) an Kurköln, nach 1288 an Brabant, nach 1371 (Schlacht bei Baesweiler) an Jülich und seit dem beginnenden 15. Jahrhundert an Brabant/Burgund.
Über die Einheirat des Heinrich von Sponheim gelangte ehemals Sayn'scher Besitz zum Heinsberger Haus, insbesondere die Herrschaft Löwenberg um die Löwenburg im Siebengebirge bei Bad Honnef. Unter Heinrich, der sich rasch nur noch als Heinrich von Heinsberg titulierte, wurde der Ort Heinsberg 1255 erstmals als Stadt bezeichnet.
Nach dem Aussterben der Grafen von Loon (auch Loen bzw. Looz genannt) im Mannesstamm fielen die Grafschaften Loon und Chiny an Dietrich von Heinsberg als Sohn der Mechthilde (bzw. Mathilde) von Loon. Die Grafschaft stand aber unter der Oberhoheit des Bistums Lüttich und wurde von diesem aufgrund des Aussterben der Grafen von Loon im Mannesstamm als erledigtes Lehen zurückgefordert. Die Bemühungen der Heinsberger, die Grafschaft zu behalten, blieben letztendlich ergebnislos; Dietrichs Neffe Gottfried verkaufte seine Rechte an seinen Vetter Arnold von Rummen (frankophon: Rumigny), der ebenso ergebnislos versuchte, die Grafschaft zu halten. Man behielt aber den Namen Loen bei.
Der nachfolgend Sohn des vorgenannten Gottfried, Johann II., auch der Streitbare genannt, nahm als Verbündeter des Verlieres Wilhelms II. von Berg an der Schlacht von Kleverhamm 1397 teil und geriet im Gefechtsverlauf in Gefangenschaft.[5] Seine Freiheit erhielt er erst nach Zahlung eines hohen Lösegeldes wieder, zu dessen Finanzierung er umfangreiche Verpfändungen tätigen musste. Als absehbar war, dass der Herzog Rainald I. von Jülich ohne Erbe im Mannesstamm blieb, einigten sich die möglichen Erben Adolf VII. von Berg und eben jener Johann II., der ein Sohn der Philippa von Jülich war, über eine Aufteilung von Jülich. Nach einem Vertrag von 1420 sollte Adolf drei Viertel und Johann das restliche Viertel, Jülicher Quart genannt, erhalten.[6] Als Herzog Rainald 1423 starb, erbte wie vereinbart Johann II. von Loon-Heinsberg neben Herzog Adolf VII. von Berg als weiterer nächster Agnat ein Viertel Anteil am Herzogtum Jülich. Johann nannte sich deshalb zugleich Herr von Jülich. Über das gemeinsame Erbe gerieten Johann und der ähnlich veranlagte Adolf alsbald in Streit, der auch mit Waffengewalt ausgetragen wurde.[7]
Die Jülicher Quart fiel mit dem Aussterben der durch Johann II. zweiten Sohn Wilhelm begründeten blankenheimischen Linie (siehe unten) 1468 zurück an das Jülicher Herzogshaus.[8] Die männliche (Haupt-)Linie der Herren von Heinsberg starb mit Johann IV. zwei Jahrzehnte früher, im Jahr 1448, aus. Über dessen 1456 mit Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken verheiratete Tochter Johanna und deren Tochter Elisabeth gelangte die Herrschaft Heinsberg infolge der 1472 erfolgten Vermählung Elisabeths mit Herzog Wilhelm III.(IV.) an Jülich-Berg. Nach dem Tod Elisabeths 1479 ohne überlebende Abkömmlinge hätte auf die Herrschaft an und für sich auch die jüngere Schwester Johanna, verheiratet mit dem Herzog Johann I. von Pfalz-Simmern, Anspruch gehabt. Herzog Wilhelm kaufte aber die Erbschaft 1484 und das Heinsberger Land wurde noch im gleichen Jahr als Amt Heinsberg dem Herzogtum Jülich-Berg einverleibt.[9]
Johanns II. von Loon-Heinsberg zweitgeborener Sohn Wilhelm begründete durch seine Ehe mit Elisabeth von Blankenheim, eine zwischen 1423 und 1468 bestehende Seitenlinie des Hauses, welche über Territorien in der Eifel, insbesondere die Grafschaft Blankenheim mit den Herrschaften um die Burgen Gerolstein und Kasselburg herrschte. Auf Wilhelm folgte als Herr von Jülich und Graf von Blankenheim sein Sohn Gerhard von Loon. Nach dem Tod dessen wiederum Wilhelm genannten Sohnes ohne männliche Nachkommen gelangten die Blankenheimer Gebiete durch Erbfolge letztlich an die Grafschaft Manderscheid; die von der Blankenheimischen Linie gehaltene Jülicher Quart fiel zurück an die Jülicher Herzogsfamilie. Johann II. Urenkel Wilhelm von Loon, Herr von Jülich und Graf von Blankenheim, ehelichte übrigens wie sein Onkel Johann III. mit Margareta, der Tochter Friedrichs des IV. von Moers, eine Angehörige des Moerser Grafengeschlechts.
Weitere bekannte Angehörige des Hauses Heinsberg:
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