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deutscher Sozialversicherungsträger Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS; amtliche Abkürzung: DRV KBS[3]) ist ein deutscher bundesunmittelbarer Sozialversicherungsträger mit Hauptsitz in Bochum. Der 2005 entstandene Sozialversicherungsträger mit Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist Rentenversicherungsträger im Verbund der Deutschen Rentenversicherung und unter dem Namen Knappschaft ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Darüber hinaus nimmt sie u. a. mit der Minijob-Zentrale die bundesbehördliche Aufgabe als Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte wahr, ist mit der Arbeitgeberversicherung Umlagekasse für das Umlageverfahren U1 und U2 und Träger einer Renten-Zusatzversicherung.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See | |
---|---|
Sozialversicherung | gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1. Oktober 2005 |
Zuständigkeit | Deutschland |
Sitz | Bochum |
Vorstand | Karl Friedrich Jakob und Edeltraud Glänzer im jährlichen Wechsel |
Geschäftsführung | Bettina am Orde |
Aufsichtsbehörde | Bundesamt für Soziale Sicherung |
Versicherte | 2,1 Mio. (Rente 2018) 7.100 (Seemann 2018)[1] 1,48 Mio. (Kranken 2021)[2] |
Rentner | 1,7 Mio. (2018)[1] |
Haushaltsvolumen | 50,98 Mrd. Euro (2020)[1] |
Mitarbeiter | 22.867 (2020)[1] |
Website | www.kbs.de |
Die DRV KBS betreut 5 % aller Rentenversicherten. Alle Arbeitnehmer, die in den Berufszweigen der Seeschifffahrt, der Deutschen Bahn und des Bergbaus (siehe: Rente für Bergleute) rentenversicherungspflichtig tätig sind bzw. waren, werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung betreut. Bis zum 30. April 2008 nahm sie im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Rentenversicherung Bund zudem deren Aufgaben für Beschäftigte in der chemischen Industrie wahr.
Die KBS kommt ihrem gesetzlichen Auftrag der medizinischen Rehabilitation u. a. mit Hilfe eigener Rehabilitationskliniken nach. Organisatorisch sind diese Eigenbetriebe der beiden Rentenversicherungszweige. So werden vierzehn Krankenhäuser in Eigenregie bzw. im Rahmen einer Beteiligung an Krankenhausträgergesellschaften, unter anderem in Bottrop, Recklinghausen, Bochum-Langendreer, Dortmund und Sulzbach sowie elf Rehakliniken betrieben. Darüber hinaus gibt es ein Knappschaftsarztsystem mit ca. 1.450 Knappschaftsärzten und -zahnärzten und einen sozialmedizinischen Dienst mit 28 Untersuchungsstellen.[1]
Unter dem Namen Knappschaft ist die KBS als Träger der Kranken- und Pflegeversicherung tätig.
Die Seemannskasse wurde 1974 von der See-Berufsgenossenschaft eingerichtet. Im Zuge der Organisationsreform in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde sie mit Wirkung ab 1. Januar 2009 in die KBS integriert. Sie ist ein wichtiger Teil des sozialen Schutzes der Seeleute und ergänzt das deutsche Sozialversicherungssystem. Seeleute können bereits vor Erreichen der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Seefahrt ausscheiden. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Überbrückungsgeld sowie weitere ergänzende Leistungen. Damit trägt die Seemannskasse den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Schifffahrt Rechnung, die sonst in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt würden.
Die KBS ist Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge von geringfügig Beschäftigten (Minijobbern). Zum Aufgabenspektrum der Minijob-Zentrale gehört neben dem Meldeverfahren und dem Einzug der Pauschalabgaben bei allen gewerblichen Minijobs auch die Durchführung des Haushaltsscheckverfahrens für Minijobs in Privathaushalten. Ferner übernimmt die Minijob-Zentrale für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) und zieht neben den Pauschalbeiträgen sowie der einheitlichen Pauschalsteuer auch die GUV-Beiträge ein.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist durch § 13 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)[4] bei der KBS am 19. Juli 2016 errichtet worden. Sie berät und unterstützt vorrangig Bundesbehörden bei der Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit nach Maßgabe des BGG, angefangen vom baulichen Zugang bis hin zur barrierefreien Information und Kommunikation. Darüber hinaus berät sie auf Anfrage auch Unternehmen, Verbände und gesellschaftliche Organisationen.[5]
Die Renten-Zusatzversicherung ist eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Voraussetzung für eine Versicherung in der Renten-Zusatzversicherung ist es, dass der Arbeitgeber Beteiligter im Sinne der Satzung der Zusatzversorgung ist. Er prüft die Voraussetzungen für die Pflicht zur Versicherung und meldet den Arbeitnehmer zur Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung an. Die Renten-Zusatzversicherung entstammt der ehemaligen Abteilung B der Bahnversicherungsanstalt (BahnVA).
Die Arbeitgeberversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist eine Umlagekasse für die Umlage U1 und die Umlage U2. Seit 2006 regelt das Aufwendungsausgleichsgesetz, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgebern die Kosten für Entgeltfortzahlungen (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) erstattet werden (Ausgleichsverfahren) und wie die Erstattungen auf die Gesamtheit der Arbeitgeber finanziell verteilt werden (Umlageverfahren). Die Arbeitgeberversicherung ist die zuständige Umlagekasse, wenn die Beschäftigten der Arbeitgeber bei der Knappschaft (Eigenschreibweise KNAPPSCHAFT) versichert sind oder eine geringfügige Beschäftigung ausüben.
Die KBS entstand zum 1. Oktober 2005 als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Namensänderung der Bundesknappschaft hin zu Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Eingliederung der Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt und Seekasse. Der Zusammenschluss war Teil eines Gesamtkonzeptes zur Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 9. Dezember 2004 als Rechtsgrundlage.
Im Jahr 2010 wurden anlässlich des 750-jährigen Jubiläums des organisatorischen Zusammenschlusses Knappschaft deren Leistungen als Ursprung des heutigen sozialen Systems gewürdigt. So gab es beispielsweise ab 1. Juli 2010 die Jubiläums-Ausstellung Auf breiten Schultern im Deutschen Bergbau-Museum Bochum und am 11. November 2010 die Sonderbriefmarke 750 Jahre Knappschaft der Deutschen Post. Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigte die Bedeutung der Knappschaft mit einer Rede auf der Festveranstaltung am 19. Januar 2011 in Essen.
Ende Oktober 2015 ging Georg Greve, der den Vorsitz der Geschäftsführung der Bundesknappschaft bzw. KBS ab 1998 innehatte, in den Ruhestand. Als Nachfolgerin wurde Bettina am Orde in das Amt eingeführt.[6] Bettina am Orde kündigte nach einem Verlust von 400.000 Versicherten in der Krankenversicherung und einer Beitragssatzerhöhung um 0,6 % Ende 2023 ihren Rückzug für 2024 an.[7]
Organe sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung:
Die KBS besitzt als Bundesbehörde einen Hauptpersonalrat und in Dienststellen Personalräte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz.
Die Hauptverwaltung der KBS befindet sich in Bochum. Darüber hinaus gibt es Regionaldirektionen in Berlin, Chemnitz, Cottbus, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Saarbrücken. Zu den Regionaldirektionen gehören jeweils (außer Berlin) untergeordnete Geschäftsstellen. Des Weiteren betreibt die KBS Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung und verfügt bundesweit über rund 900 ehrenamtliche Versichertenälteste, die Mitglieder in Fragen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beraten und betreuen.
Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Soziale Sicherung, welches dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit untersteht. Die KBS ist daher eine der wenigen Sozialversicherungen, die der Bundesaufsicht untersteht. Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz ist hier die Unfallversicherung Bund und Bahn im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern, da für Bundesbehörden die Landesgewerbeämter nicht zuständig sind. Die Unfallkasse des Bundes agiert hier nicht im Rahmen der Unfallverhütung nach SGB VII, sondern als zuständige Behörde nach § 21 ArbSchG Absatz 5 in Verbindung mit anordnenden Befugnissen nach § 22 ArbSchG.
Der Haushaltsplan der KBS ist die Grundlage für das Verwaltungs- und Wirtschaftshandeln im Haushaltsjahr. Er besteht aus mehreren Einzelplänen für die verschiedenen wahrgenommenen Aufgaben und umfasst auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe.
Der unter Genehmigungsvorbehalt vom Vorstand aufgestellte Haushaltsplan muss von der Vertreterversammlung verbindlich festgestellt werden, bevor er der Bundesregierung zur Genehmigung nach § 71 SGB IV vorgelegt wird. Bis die Bundesregierung den Haushaltsplan genehmigt, bleibt er schwebend unwirksam.
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