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letzte Bundeskanzlerschaft vor dem Anschluss Österreichs Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Bundesregierung Schuschnigg IV war vom 16. Februar 1938 bis zum 11. März 1938 im Amt (siehe Ständestaat (Österreich)). Regierungschef war bis zu seinem Rücktritt Kurt Schuschnigg.[1]
Die Bildung dieser Bundesregierung war Resultat des Berchtesgadener Abkommens vom 12. Februar 1938. Darin forderte Hitler ultimativ die Einsetzung der nationalsozialistischen Vertrauensleute Arthur Seyß-Inquart als Innen- und Sicherheitsminister, Edmund Glaise-Horstenau als Heeresminister und Hans Fischböck als Finanzminister. Schuschnigg und Staatssekretär Guido Schmidt erreichten, dass keine nationalsozialistischen Heeres- und Finanzminister eingesetzt werden mussten, dafür würde man den strikt antinationalsozialistischen Generalstabschef Alfred Jansa abberufen. Bundespräsident Wilhelm Miklas, dessen Aufgabe es war, neue Regierungsmitglieder zu ernennen, weigerte sich zuerst, Seyß-Inquart das Ressort der Exekutive zu überlassen. Erst als Schuschnigg seinen Rücktritt in den Raum stellte, willigte Miklas ein.[2]
Vom 11. März 1938 bis zum „Anschluss“ Österreichs zwei Tage später war Arthur Seyß-Inquart Bundeskanzler der Bundesregierung Seyß-Inquart.
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