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Bundesminister für besondere Aufgaben
Minister ohne Geschäftsbereich in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Bundesminister für besondere Aufgaben ist in Deutschland der Titel für Minister ohne Geschäftsbereich. Die Bundesminister werden nach Bedarf eingesetzt und haben ministeriale Pensionsansprüche. Dieses Amt können mehrere Personen gleichzeitig innehaben oder es kann Zeiten ohne solche Minister geben. Häufig ist der Chef des Bundeskanzleramtes gleichzeitig Bundesminister für besondere Aufgaben. Seit 1953 gab es bislang 24 dieser Funktionsträger. Aktueller Amtsinhaber im Kabinett Merz ist Thorsten Frei von der CDU.


Bisher einmal wurde für einen Bundesminister für besondere Aufgaben ein eigenes Ressort geschaffen: Am 13. Juli 1964 wurde Heinrich Krone Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates.
Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 wurden auch vier Regierungsmitglieder sowie die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl (zuletzt Staatsoberhaupt) der DDR als Bundesminister für besondere Aufgaben in das Kabinett übernommen. Sie amtierten mit einer Ausnahme bis zum Januar 1991.
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Siehe auch
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